Gesamtkonzept für einen Entsorgungsvertrag, bei dem neben Standardabfällen auch Metallspäne, gefährliche Abfälle sowie wertstoffhaltige Produktionsrückstände anfallen. Dieses Konzept kann als Leitfaden oder Muster dienen, um einen eigenen, bedarfsgerechten Entsorgungsvertrag zu erstellen und zu verhandeln. Ein Entsorgungsvertrag erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Rechtssicherheit ist durch klare Einbindung aller relevanten Normen (KrWG, GewAbfV, ADR, TRGS, DIN, ISO) und eindeutige Abfallzuordnung (AVV) herzustellen. Wirtschaftliche Effizienz wird bewirkt dank durchdachter Vergütungsmodelle (Metallerlöse, indexbasierte Preisgleitklauseln) und guter Losbildung. Operative Exzellenz via KPIs/SLAs, durch eindeutige Rollen- und Schnittstellendefinition, digitale Tools (Sensorik, eANV). Nachhaltigkeit wird bewirkt durch hohe Recyclingquoten, umweltfreundliche Transportkonzepte und proaktives Risikomanagement. Regelmäßige Aktualisierungen (gesetzliche Neuerungen, technologische Änderungen), Change-Management-Prozesse, Notfallpläne bewirken Flexibilität.
Die Zusammenstellung des Hauptvertrags plus detaillierter Anhänge sorgt für Transparenz und Revisionssicherheit. Zudem wird das interne Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagement (ISO 9001/14001/50001) unterstützt und die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Entsorger auf eine zukunftsfähige, partnerschaftliche Basis gestellt. So entsteht eine Win-win-Situation, in der sowohl Rechtskonformität und Betriebssicherheit als auch Umwelt- und Kostenziele im besten Sinne erfüllt werden.
Vielfältige Abfallfraktionen im Unternehmensumfeld
Standardabfälle wie Restmüll, Papier/Pappe/Karton (PPK), Bioabfall, Leichtverpackungen (LVP), Glas usw.
Wertstoffhaltige Produktionsabfälle, z. B. Metallspäne, Bleche, Ausschussteile.
Gefährliche oder problematische Abfälle wie ölhaltige Späne, Emulsionen, Lack- oder Klebstoffreste, Elektronikschrott (WEEE).
Verpackungs- und Transportmaterial (Holzkisten, Folien, Paletten).
Entsorgungsverträge sicher und effizient gestalten
Ziel des Entsorgungsvertrags ist es, diese Stoffströme rechtssicher, umweltgerecht und wirtschaftlich zu handhaben. Dabei spielt die Losbildung (Aufteilung nach Fraktionen, Standorten etc.) ebenso eine Rolle wie Qualitäts- und Servicevorgaben (KPIs, SLAs), die Berücksichtigung von Normen und Standards (DIN, ISO, VDI) sowie ein tragfähiges Risikomanagement.
Präambel
Kurze Darstellung der betrieblichen Situation und der Zielsetzung:Warum wird der Vertrag geschlossen? (z. B. Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit, Sicherheit)
Welche Rolle spielen spezielle Abfälle wie Metallspäne oder ölhaltige Reststoffe?
Verweis auf Unternehmensleitsätze (z. B. Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele, ISO 14001).
Gegenstand des Vertrags
Aufzählung aller relevanten Abfallfraktionen (Standard- und Produktionsabfälle, gefährliche Abfälle, Elektronikschrott, Bauschutt etc.).
Leistungsumfang: Gestellung von Behältern, Transport, Verwertung/Beseitigung, Beratung, Schulungen, Dokumentation.
Losbildung und Geltungsbereich
Definition einzelner Lose (z. B. Los 1 für Standardabfälle, Los 2 für Metallspäne, Los 3 für gefährliche Abfälle).
Regionale bzw. standortbezogene Aufteilung, sofern mehrere Werke oder Niederlassungen zu betreuen sind.
Hinweis, dass Kombinationsangebote erlaubt sein können, wenn Synergien entstehen (z. B. derselbe Entsorger übernimmt mehrere Lose).
Rechtliche Grundlagen, Normen und Standards
Gesetze und Verordnungen: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Nachweisverordnung (NachwV).
ADR (Transport gefährlicher Güter), TRGS-Reihen (z. B. TRGS 611 für Kühlschmierstoffe), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Genaue Zuordnung der Abfallschlüsselnummern (z. B. 12 01 09 für ölhaltige Metallspäne).