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Aussschreibung Entsorgungsleistungen

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Aussschreibung Entsorgungsleistungen

Aussschreibung Entsorgungsleistungen

Gesamtkonzept für einen Entsorgungsvertrag, bei dem neben Standardabfällen auch Metallspäne, gefährliche Abfälle sowie wertstoffhaltige Produktionsrückstände anfallen. Dieses Konzept kann als Leitfaden oder Muster dienen, um einen eigenen, bedarfsgerechten Entsorgungsvertrag zu erstellen und zu verhandeln. Ein Entsorgungsvertrag erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Rechtssicherheit ist durch klare Einbindung aller relevanten Normen (KrWG, GewAbfV, ADR, TRGS, DIN, ISO) und eindeutige Abfallzuordnung (AVV) herzustellen. Wirtschaftliche Effizienz wird bewirkt dank durchdachter Vergütungsmodelle (Metallerlöse, indexbasierte Preisgleitklauseln) und guter Losbildung. Operative Exzellenz via KPIs/SLAs, durch eindeutige Rollen- und Schnittstellendefinition, digitale Tools (Sensorik, eANV). Nachhaltigkeit wird bewirkt durch hohe Recyclingquoten, umweltfreundliche Transportkonzepte und proaktives Risikomanagement. Regelmäßige Aktualisierungen (gesetzliche Neuerungen, technologische Änderungen), Change-Management-Prozesse, Notfallpläne bewirken Flexibilität.

Die Zusammenstellung des Hauptvertrags plus detaillierter Anhänge sorgt für Transparenz und Revisionssicherheit. Zudem wird das interne Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagement (ISO 9001/14001/50001) unterstützt und die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Entsorger auf eine zukunftsfähige, partnerschaftliche Basis gestellt. So entsteht eine Win-win-Situation, in der sowohl Rechtskonformität und Betriebssicherheit als auch Umwelt- und Kostenziele im besten Sinne erfüllt werden.

Einleitung und Zielsetzung

Vielfältige Abfallfraktionen im Unternehmensumfeld

  • Standardabfälle wie Restmüll, Papier/Pappe/Karton (PPK), Bioabfall, Leichtverpackungen (LVP), Glas usw.

  • Wertstoffhaltige Produktionsabfälle, z. B. Metallspäne, Bleche, Ausschussteile.

  • Gefährliche oder problematische Abfälle wie ölhaltige Späne, Emulsionen, Lack- oder Klebstoffreste, Elektronikschrott (WEEE).

  • Verpackungs- und Transportmaterial (Holzkisten, Folien, Paletten).

Entsorgungsverträge sicher und effizient gestalten

Ziel des Entsorgungsvertrags ist es, diese Stoffströme rechtssicher, umweltgerecht und wirtschaftlich zu handhaben. Dabei spielt die Losbildung (Aufteilung nach Fraktionen, Standorten etc.) ebenso eine Rolle wie Qualitäts- und Servicevorgaben (KPIs, SLAs), die Berücksichtigung von Normen und Standards (DIN, ISO, VDI) sowie ein tragfähiges Risikomanagement.

Präambel

  • Kurze Darstellung der betrieblichen Situation und der Zielsetzung: Warum wird der Vertrag geschlossen? (z. B. Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit, Sicherheit)

  • Welche Rolle spielen spezielle Abfälle wie Metallspäne oder ölhaltige Reststoffe?

  • Verweis auf Unternehmensleitsätze (z. B. Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele, ISO 14001).

Gegenstand des Vertrags

  • Aufzählung aller relevanten Abfallfraktionen (Standard- und Produktionsabfälle, gefährliche Abfälle, Elektronikschrott, Bauschutt etc.).

  • Leistungsumfang: Gestellung von Behältern, Transport, Verwertung/Beseitigung, Beratung, Schulungen, Dokumentation.

Losbildung und Geltungsbereich

  • Definition einzelner Lose (z. B. Los 1 für Standardabfälle, Los 2 für Metallspäne, Los 3 für gefährliche Abfälle).

  • Regionale bzw. standortbezogene Aufteilung, sofern mehrere Werke oder Niederlassungen zu betreuen sind.

  • Hinweis, dass Kombinationsangebote erlaubt sein können, wenn Synergien entstehen (z. B. derselbe Entsorger übernimmt mehrere Lose).

Rechtliche Grundlagen, Normen und Standards

  • Gesetze und Verordnungen: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Nachweisverordnung (NachwV).

  • ADR (Transport gefährlicher Güter), TRGS-Reihen (z. B. TRGS 611 für Kühlschmierstoffe), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Genaue Zuordnung der Abfallschlüsselnummern (z. B. 12 01 09 für ölhaltige Metallspäne).

EU-weite Regeln (bei grenzüberschreitendem Verkehr)

  • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für grenzüberschreitende Abfallverbringung.

  • WEEE-Richtlinie (Elektro- und Elektronik-Altgeräte).

Normen und Standards

  • DIN-Normen (z. B. DIN 30720 für Abfallbehälter, DIN 66399 für Datenträgervernichtung).

  • ISO-Zertifizierungen (9001 Qualitätsmanagement, 14001 Umweltmanagement, 45001 Arbeitssicherheit, 50001 Energiemanagement).

  • VDI-Richtlinien, z. B. VDI 3397 (Kühlschmierstoffe).

Aktualisierungsklausel

  • Bei Änderungen im Gesetz oder in Normen soll eine Anpassung einzelner Vertragsklauseln möglich sein, ohne den ganzen Vertrag neu aufzusetzen.

Leistungsbeschreibung und Pflichten

  • Pflichten des Auftragnehmers: Regelmäßige Leerung und Transport der Abfälle inkl. Dokumentation (Wiegescheine, eANV).

  • Gestellung und Wartung geeigneter Behälter (Tonnen, Container, Presscontainer, IBCs).

  • Schulungen und Einweisungen für Abfalltrennung und Gefahrstoffumgang.

  • Einsatz von Fachpersonal mit erforderlichen Genehmigungen (z. B. ADR-Schein, Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat).

Pflichten des Auftraggebers

  • Information über Mengenänderungen, Produktionsumstellungen oder neue Gefahrstoffe.

  • Bereitstellung von Zufahrtswegen, Stellplätzen und ggf. Sicherheitsunterweisungen für Fremdfirmen im Betrieb.

  • Korrekte Deklaration der Abfälle (keine Vermischung unverträglicher Stoffe).

Vergütung und Abrechnungsmodelle

  • Tarifierung (mengen- oder volumengebunden, Pauschalen, Mischmodelle).

  • Metallerlöse: Spezifikation eines Index (z. B. LME) und Berechnungsgrundlagen (z. B. Reinheitsgrad, Abzüge für Feuchtigkeit).

  • Preisgleitklauseln (z. B. Diesel-Index, Inflation, Rohstoffnotierungen).

  • Abrechnungsturnus (monatlich, quartalsweise) und Klarstellung von Zahlungsfristen.

KPIs

  • Termintreue bei Abholungen (z. B. ≥ 95 % pünktliche Leerung).

  • Recyclingquote (Anteil stofflicher Verwertung für Metallspäne, LVP usw.).

  • Kontaminationsrate (z. B. Fehlerhafte Sortierung oder vermischte Öle).

SLAs (Service Level Agreements)

  • Reaktionszeit bei überfüllten Behältern oder Störfällen (z. B. max. 24 Stunden).

  • Notfalldienst bei Leckagen gefährlicher Stoffe.

XLAs (Experience Level Agreements)

  • Subjektive Nutzerzufriedenheit (Sauberkeit, Geruchsbelästigung, Beschwerdestatistiken).

  • Messung via Feedback oder interner Umfragen.

Haftung, Versicherungen und Datenschutz

  • Haftungsumfang für Umweltschäden, Personen- und Sachschäden.

  • Versicherungsnachweise (Umwelthaftpflicht, Betriebshaftpflicht, ggf. Gefahrgutversicherungen).

  • Vertragsstrafen bei illegaler Entsorgung oder wiederholter Nichteinhaltung der SLAs.

  • Datenschutz: Z. B. Entsorgung von Betriebsunterlagen nach DIN 66399 (Datenträgervernichtung).

Notfall- und Krisenmanagement

  • Eskalationsplan: Personen (mit Kontaktdaten), Rangfolge, Reaktionszeiten.

  • Brand, Leckagen, Streik, IT-Ausfall: Vorgehen, Meldepflichten, Notersatzlösungen (Subunternehmer).

  • Pandemie- oder Katastrophenszenarien (Einschränkung des Zugangs zum Betrieb, strenge Hygieneregeln).

Laufzeit, Kündigung und Verlängerungen

  • Übliche Vertragslaufzeit: 3–5 Jahre plus Option auf Verlängerung.

  • Kündigungsfristen (ordentlich/außerordentlich).

  • Abwicklung bei Vertragsende (Rückgabe der Container, Übergabe der Dokumentation, finale Abrechnung).

Kommunikation und Implementierung

  • Jour fixe oder Regeltermine für Audits und KPIs-Besprechungen.

  • Digitales Reporting (z. B. Online-Portale, eANV-Plattform, Containertracking, Füllstandssensorik).

  • Kick-off-Phase: gemeinsamer Plan für Behälteraufstellung, Mitarbeiterschulungen, Sicherheitseinweisungen.

Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand, anwendbares Recht (in der Regel deutsches Recht).

  • Salvatorische Klausel, Schriftformklausel.

  • Unterschriften der Vertragspartner.

Anhang A: Abfallfraktionen und Behälterplan

  • Auflistung aller Fraktionen + zugehörige Abfallschlüssel (AVV).

  • Behältergrößen, -anzahl, Stellplätze, Leerungsturnus.

  • Grafische Darstellung (z. B. Hallenplan mit Containerstandorten).

Anhang B: Rechtliche, normative und betriebliche Vorgaben

  • Liste der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen (KrWG, GewAbfV, ADR, DIN 30720 etc.).

  • Interne Unternehmensvorgaben (z. B. Konzernrichtlinien zu Umweltschutz, Gefahrstoffordnung).

Anhang C: Gefahrstoff- und Sicherheitskonzept

  • Klassifizierung gefährlicher Abfälle (UN-Nummern, GHS-Symbole).

  • Lager- und Transportvorschriften (TRGS, ADR).

  • PSA-Anforderungen und Schulungspläne für Personal.

Anhang D: KPIs, SLAs und XLAs

  • Messmethoden, Zielwerte, Eskalationsstufen.

  • Protokolle für Audits und Abweichungsberichte.

Anhang E: Vergütungsmodelle

  • Preistabellen (€/Abholung, €/Tonne etc.) für alle Fraktionen.

  • Metallerlöse mit Indexklausel (z. B. LME-Preis für Aluminium, Kupfer).

  • Beispielrechnungen bei Abweichungen in Qualität (z. B. hoher Ölanteil in Spänen).

Anhang F: Reporting und Dokumentationen

  • Vorgaben für Mengenberichte (monatlich/vierteljährlich).

  • eANV-Prozesse (Zugangsdaten, Rollen und Rechte).

  • CO₂-Bilanz (falls vertraglich vereinbart).

Anhang G: Notfall- und Krisenpläne

  • Ansprechpartnerlisten (Telefon, E-Mail).

  • Checklisten für Brand, Chemikalienunfall, Streik.

  • Exemplarische Formblätter für Meldungen.

Anhang H: Implementierungs- und Übergabeprotokolle

  • Vorgehen bei Start des Vertrags (Behälterlieferung, Kick-off, Schulungen).

  • Ausstiegs- oder Wechselprotokoll bei Vertragsende.

Digitale IoT-Lösungen

  • Containertracking per GPS, Füllstandssensorik, Automatisierung (On-Demand-Leerung).

  • Verknüpfung mit Betriebs- oder Energiemanagementsystem (ISO 50001).

Spezifische Analyseverfahren

  • Legierungs- und Reinheitsanalysen (z. B. RFA-Spektrometer für Metallspäne).

  • Vereinbarte Stichprobenintervalle und Abrechnungsmodelle (Abzüge bei Verunreinigung).

Green Logistics

  • Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge (Elektro-, CNG-Lkw) oder Kompensationsmodelle zur CO₂-Reduktion.

  • Routenoptimierung, Messung des ökologischen Fußabdrucks.

Risikomanagement

  • Szenarien für Pandemien, IT-Ausfälle, Naturkatastrophen.

  • Verpflichtung des Entsorgers zu Ersatzleistungen oder Kooperation mit Subunternehmern.

CSR- und Nachhaltigkeitsklauseln

  • Integrierte Klimaneutralitätsziele oder Bonus-Malus-Systeme für eine besonders hohe Recyclingquote.

  • Gemeinsame Umwelt- oder Sozialprojekte (z. B. Unterstützung lokaler Recyclinginitiativen).

Internationale Standorte

  • Abweichende nationale Gesetze, Zoll- und Transportbestimmungen.

  • Regelung zum grenzüberschreitenden Abfalltransport (EG-VO 1013/2006).