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Abfallsammlung und -sortierung

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Abfallsammlung und -sortierung

Abfallsammlung und -sortierung

Eine effiziente Sammlung und Sortierung stellt sicher, dass Abfälle/Wertstoffe sauber getrennt und sortenrein erfasst werden. Nur so lassen sich hochwertiges Recycling, Wiederverwendung und eine insgesamt nachhaltige Nutzung der eingesetzten Ressourcen erreichen. Um diesen Qualitätsstandard kontinuierlich zu verbessern, müssen die bestehenden Trennsysteme und Abläufe in der Organisation regelmäßig überprüft, angepasst und optimiert werden.

Eine strukturierte Abfallsammlung und -sortierung ist das Rückgrat eines erfolgreichen Abfall- und Wertstoffmanagements. Indem Fraktionen so früh wie möglich und sortenrein erfasst werden, steigt die Qualität des Recycling und die Menge an Rest- bzw. Verbrennungsabfällen verringert sich. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem technische Lösungen (Sammelstationen, Sortieranlagen) mit guter Organisation, Schulung und Bewusstsein bei allen Beteiligten Hand in Hand gehen.

(a) Getrennte Erfassung der Fraktionen entlang der Wertschöpfungskette

  • Bereits während der Beschaffung und Produktion entstehen unterschiedliche Wertstoffströme (z. B. Papier/Pappe, Kunststoffe, Metalle, Holz, organische Abfälle).

  • Eine sortenreine Erfassung ist die Basis für hochwertiges Recycling oder Wiederverwendung.

  • Praktische Beispiele: Getrennte Container und Boxen an den Produktionslinien

  • Spezielle Sammelbehälter für Büros (Papier, Restmüll, ggf. Bio-Abfälle)

(b) Definition von Stationen und -punkten

  • Festlegung klarer Sammelstellen bzw. Stationen im Betrieb, an denen die Mitarbeitenden die jeweiligen Abfallfraktionen leicht und richtig entsorgen können.

  • Beschriftungen, Farbkodierungen oder Piktogramme sorgen für schnelle Orientierung.

  • Bei größeren Betrieben oder weitläufigen Anlagen kann es sinnvoll sein, dezentrale Erfassungspunkte einzurichten, um weite Laufwege zu vermeiden und die Akzeptanz der Trennsysteme zu erhöhen.

(c) Rollenverteilung, Befugnisse und Befähigung der Mitarbeitenden

  • Klare Festlegung, wer für das Sortier- und Trennsystem verantwortlich ist (z. B. Abfallbeauftragte, Standortkoordinatoren).

  • Schulungen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, welche Abfälle in welche Behälter gehören und warum die Trennung wichtig ist.

  • Führungskräfte unterstützen und kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben, während die Belegschaft aktiv am Sortierprozess mitwirkt.

(d) Klassifizierung der Fraktionen nach gesetzlichen Anforderungen

  • Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für Abfallsortierung (z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Verordnung über die Einstufung von Stoffen).

  • Sicherstellen, dass mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Trennung (z. B. Papier, Glas, Kunststoffe, Bioabfälle) umgesetzt wird. Wo sinnvoll, kann eine feinere Unterteilung (z. B. verschiedene Kunststoffe, Metalle) einen noch höheren Verwertungsgrad ermöglichen.

(e) Erstellung von Daten, Kennzahlen und Berichten

  • Die systematische Erfassung von Abfall- bzw. Wertstoffmengen (z. B. Wiegekarten, Erfassungssysteme) und deren Auswertung ermöglicht eine zielgerichtete Weiterentwicklung.

  • Diese Kennzahlen können u. a. Restmüllquoten, Recyclingraten oder Kosten- und Einsparungsanalysen umfassen (Details siehe Abschnitt 14).

  • Anhand von regelmäßigen Berichten können Management und Belegschaft die Fortschritte verfolgen und Optimierungspotenziale erkennen.

(f) Einhaltung rechtlicher und sonstiger bindender Anforderungen

  • Neben nationalen Gesetzen und Verordnungen (z. B. KrWG, Nachweisverordnung) müssen auch ggf. kommunale Vorgaben oder branchenspezifische Richtlinien beachtet werden.

  • Beim Umgang mit besonderen Abfällen (z. B. gefährlichen Stoffen) gelten zusätzlich Sicherheits- und Gefahrstoffvorschriften.

  • Auch vertragliche Vereinbarungen mit Entsorgungsdienstleistern oder Lieferanten können spezifische Anforderungen an die Sortierung enthalten.

Die Sortier- und Trennprozesse sind im Unternehmen als dokumentierte Information festzuhalten, einschließlich:

  • Beschreibung der Abläufe (z. B. Sammelstellen, Wegeführung, Behälterkonzepte).

  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten (wer kontrolliert, wer schult, wer meldet Optimierungsbedarf).

  • Anweisungen für Mitarbeitende (z. B. Checklisten, Arbeitsanweisungen, Aushänge, E-Learnings).

Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Umstellung auf neue Fraktionen, andere Standorte, veränderte Gesetzeslage) ist eine Aktualisierung dieser Dokumentation erforderlich. Dadurch bleiben Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Abfall- und Wertstoffmanagement jederzeit gewährleistet.