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Abfallverbrennung: Thermische bzw. energetische Verwertung und Deponierung

Facility Management: Abfallmanagement » Geschäftsprozesse » Abfallverbrennung

Thermische bzw. energetische Verwertung und Deponierung

Thermische bzw. energetische Verwertung und Deponierung

Die thermische oder energetische Verwertung und Deponierung von Abfällen sind gemäß der Abfallhierarchie nur letzte Optionen, wenn höherwertige Verwertungswege wie Wiederverwendung oder Recycling technisch oder wirtschaftlich nicht praktikabel sind bzw. ausgeschlossen werden müssen (z. B. wegen gesundheitlicher oder ökologischer Gefahren). Es gilt, den Einsatz dieser Verfahren so weit wie möglich zu reduzieren und, falls unvermeidbar, transparent zu begründen.

Thermische oder energetische Verwertung sowie Deponierung sind in der betrieblichen Abfallhierarchie nachrangige Optionen, die nur unter klaren Voraussetzungen zum Einsatz kommen dürfen. Die Organisation muss nachweisen, weshalb höherwertige Verfahren (Wiederverwendung, Recycling) ausgeschlossen sind und inwiefern eine energieeffiziente Verwertung (z. B. mit Kraft-Wärme-Kopplung) stattfindet. Eine lückenlose Dokumentation und Analyse alternativer Verwertungswege gewährleistet Transparenz, Rechtssicherheit und eine kontinuierliche Verbesserung hin zu mehr Ressourcenschonung und Abfallvermeidung.

Beachtung der Abfallhierarchie

  • Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KrWG besteht die Pflicht, die am besten geeignete Art der Verwertung durchzuführen.

  • Im Sinne des Hochwertigkeitsgebots (§ 7 Abs. 4 KrWG) ist stets zu prüfen, ob Wiederverwendung oder Recycling möglich sind, bevor eine thermische Verwertung oder Deponierung erfolgt.

(Begrenzter) Einsatz thermischer bzw. energetischer Verwertung

  • Transparente Begründung: Wenn die Abfälle trotz Prüfung nicht stofflich (z. B. Recycling) verwertet werden können, muss die Organisation Gründe nennen (z. B. technische Unmöglichkeit, gesundheitliche/ökologische Gefahren, wirtschaftliche Unzumutbarkeit).

  • Energierückgewinnung priorisieren: Ist eine thermische Verwertung unvermeidbar, sollte diese möglichst in Anlagen mit hohem Wirkungsgrad (z. B. Müllheizkraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung) erfolgen, um Strom und/oder Wärme zu erzeugen.

Deponierung nur in Ausnahmefällen

  • Rechtliche Vorgaben: Zu deponierende Restabfälle müssen gesetzeskonform aufbereitet und ggf. inertisiert sein, bevor sie auf zugelassenen Deponien landen.

  • Minimierung der Deponiemenge: Durch eine saubere Trennung und Erfassung der Fraktionen wird die Restmenge für die Deponierung so gering wie möglich gehalten.

  • Analyse alternativer Methoden: Vor jeder Deponierung ist zu prüfen, ob technologische Neuerungen oder veränderte Rahmenbedingungen inzwischen eine höherwertige Verwertung ermöglichen.

Dokumentierte Prüfung der Verwertungs- und Beseitigungswege

  • Alternativenanalyse: Systematische Bewertung aller verfügbaren Verwertungswege und -infrastrukturen (z. B. Recyclinganlagen, Vergärungs- oder Kompostieranlagen).

  • Nachweis der Gründe: Bei Entscheidung für thermische Verwertung oder Deponierung ist die technische bzw. wirtschaftliche Unmöglichkeit anderer Verfahren nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. in Berichten, Protokollen).

Wahrung der Gesetzesanforderungen

  • Nachprüfbare Dokumentation: Alle Schritte, von der Sammlung bis zur endgültigen Beseitigung/Verwertung, müssen lückenlos nachvollziehbar sein.

  • Einhaltung von Grenzwerten: Spezifische Vorschriften (z. B. Grenzwerte für Schadstoffe, Anforderungen an Deponien) sind zu prüfen und einzuhalten.

  • Fortlaufende Aktualisierung: Bei Änderungen (neue Technologie, neue gesetzliche Vorgaben) sollte die Organisation ihre Vorgehensweise entsprechend anpassen.

Um die Abläufe bei der thermischen oder energetischen Verwertung sowie Deponierung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, ist eine fortlaufende Dokumentation erforderlich:

  • Art und Umfang der Abfälle: Angabe der Mengen (z. B. Tonnen pro Jahr) und Fraktionen, die thermisch verwertet oder deponiert werden.

  • Nachweise zur Begründung: Gründe für die Nichteignung von Wiederverwendung oder Recycling (z. B. Nachweise über technische Analysen, Kosten-Nutzen-Rechnungen, gesetzliche Restriktionen).

  • Verwertungsanlagen oder Deponien: Benennung der eingesetzten Entsorgungs- oder Verwertungsunternehmen sowie der jeweiligen Anlagentypen und Genehmigungen.

  • Energierückgewinnung: Falls eine thermische Verwertung mit Energiegewinnung erfolgt, sind Angaben zum Wirkungsgrad oder zur Menge der erzeugten Energie (z. B. kWh Strom, Wärme) zu erfassen.

  • Fortschritts- und Zielkontrolle: Gegenüberstellung der angestrebten und erreichten Werte (z. B. prozentualer Anteil der thermisch entsorgten Abfälle, Reduktion gegenüber Vorjahren).

Die fortwährende Aktualisierung der Dokumentation und eine regelmäßige Überprüfung der gewählten Entsorgungswege stellen sicher, dass immer die am besten geeignete Verwertungsart angewendet wird.