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Abfallvergährung im Facility Management

Facility Management: Abfallmanagement » Geschäftsprozesse » Abfallvergährung

Abfallvergärung

Abfallvergärung

Die Abfallvergärung dient dazu, organische Abfälle (z. B. Lebensmittelreste, Pflanzenreste, organische Schlämme) in einem anaeroben Prozess zu Methan umzuwandeln. Das so gewonnene Biogas (Methan) lässt sich als erneuerbare Energiequelle nutzen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen. Zugleich wird durch die Vergärung das Restmaterial (Gärreste) für eine anschließende Kompostierung aufgewertet, was die Kreislaufwirtschaft weiter stärkt.

Die Vergärung von organischen Abfällen ist eine effektive Methode, erneuerbare Energie zu gewinnen und gleichzeitig Gärreste zur Kompostierung aufzubereiten. Damit schließt dieser Prozess den organischen Stoffkreislauf und trägt zur Nachhaltigkeit sowie zum Klimaschutz bei. Entscheidend ist eine gute Sortierung und Optimierung des Vergärungsprozesses, die bestmögliche energetische Nutzung des erzeugten Methans sowie die weitere Verwertung des Gärrests in Form hochwertiger Komposte.

Anforderungen im Facility Management

Erfassung und Aufbereitung der geeigneten organischen Fraktionen

  • Sortenreine Trennung: Nur geeignete organische Materialien sollten in den Vergärungsprozess gelangen (z. B. Küchen- und Speisereste, Garten- und Grünabfälle, bestimmte biogene Schlämme).

  • Vorbehandlung: Je nach Vergärungstechnologie kann eine Zerkleinerung, Homogenisierung oder Pasteurisierung (z. B. bei Tier- und Lebensmittelresten aus Sicherheitsgründen) notwendig sein, um eine optimale Mikrobiologie im Gärprozess zu gewährleisten.

Methanerzeugung und Energieverwertung

  • Biogaserzeugung: In entsprechenden Anlagen (z. B. Biogasanlagen, anaerobe Fermenter) wird Methan durch bakterielle Zersetzung unter Sauerstoffausschluss (anaerob) gewonnen.

  • Nutzung des Biogases: (b) Einspeisung in das öffentliche Gasnetz, sofern eine Aufbereitung auf Erdgasqualität möglich ist.

  • Verwertung im Betrieb (z. B. in Blockheizkraftwerken (BHKWs)), um Strom und Wärme zu erzeugen.

  • Optimierte Prozessführung: Durch kontinuierliche Überwachung von Temperatur, pH-Wert und Gasanfall lässt sich der Wirkungsgrad der Biogaserzeugung steigern.

Verwertung der vergärten Stoffe

  • (c) Qualifizierte Kompostierung: Nach dem Gärprozess verbleibt ein Gärrest, der noch viele Nährstoffe enthält und durch anschließende Kompostierung in hochwertiges Substrat (Dünger oder Bodenverbesserer) umgewandelt werden kann.

  • Gärreste: Bei sachgerechter Aufbereitung sind sie weitgehend geruchsarm und keimfrei, was ihre Anwendung in Landwirtschaft, Gartenbau oder Grünflächenpflege erleichtert.

Betriebliche Voraussetzungen

  • Infrastrukturelle Gegebenheiten: Der Betrieb muss prüfen, ob Kapazitäten (eigene Anlage oder externe Biogasanlage) vorhanden sind und ob Transportwege und -kosten vertretbar sind.

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Vergärung ist nur sinnvoll, wenn technische und finanzielle Rahmenbedingungen (Investitions- und Betriebskosten, Erlöse aus Gasverkauf oder Stromerzeugung) tragfähig sind und Umweltauswirkungen reduziert werden.

Integration der Vergärung in das Abfall- und Wertstoffmanagement

Um die Vergärung als festen Bestandteil des betrieblichen Abfall- und Wertstoffmanagements zu integrieren, ist eine fortlaufende Dokumentation erforderlich:

Erfassung und Dokumentation von vergärbaren Abfällen

  • Erfasste Mengen an vergärbaren Abfällen: Angabe in Tonnen oder Kubikmetern pro Zeiteinheit (z. B. pro Monat, Jahr).

  • Prozessergebnisse: Gasanfall (m³ Methan oder kWh), Gärreste (Masse und Zusammensetzung), Verwertungswege (Blockheizkraftwerk, Einspeisung, Kompostierung).

  • Vergärungsquote: Verhältnis der tatsächlich vergärten organischen Abfälle zu den insgesamt anfallenden organischen Abfällen, ggf. differenziert nach Standort oder Abteilungsbereich.

  • Qualität und Sicherheit: Prüfberichte zu Hygienisierung (z. B. Temperaturführung, Haltezeiten) und Fremdstoffanteil im Gärsubstrat.

  • Aktualisierung: Bei Änderungen in der Produktion, bei Gesetzesnovellen oder bei technischen Innovationen ist die Dokumentation auf den neuesten Stand zu bringen.