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Einzelübersicht Entsorgungsvorgänge

Facility Management: Abfallmanagement » Konzeption » Abfallreport » Entsorgungsvorgänge

Dokumentationsstruktur, Rechtskonformität und Steuerung im betrieblichen Entsorgungsprozess

Dokumentationsstruktur, Rechtskonformität und Steuerung im betrieblichen Entsorgungsprozess

Die Einzelübersicht ist ein zentrales Dokumentationsinstrument im professionellen Abfallmanagement. Sie erfasst alle relevanten Entsorgungsvorgänge einzelner Abfallarten, Transporte und Behandlungswege – lückenlos, prüfbar und rückverfolgbar. Neben der rechtlich vorgeschriebenen Nachweispflicht, insbesondere bei gefährlichen Abfällen (§ 24 NachwV), dient sie auch der internen Steuerung, der Vermeidung von Abweichungen und der Optimierung von Entsorgungslogistik und Kosten. Im Kontext von Umweltmanagementsystemen, ESG-Reporting und Stoffstromanalyse ist die Einzelübersicht ein unverzichtbarer Baustein für Transparenz und Nachhaltigkeit.

Die Einzelübersicht von Entsorgungsvorgängen ist mehr als ein Tabellenwerk – sie ist ein rechtsrelevanter, betriebswirtschaftlich nutzbarer und ökologisch wirksamer Steuerungsmechanismus im modernen Abfallmanagement.

Definition und Zweck der Einzelübersicht

Einzelübersicht bedeutet die systematische Erfassung und Dokumentation aller relevanten Entsorgungsvorgänge pro Abfallart, Standort und Zeitraum, inklusive:

  • Abfallart mit AVV-Schlüssel

  • Entstehungsort / Verursachereinheit

  • Datum der Übergabe / Abholung

  • Transporteur / Entsorger / Anlage

  • Entsorgungsweg (Verwertung / Beseitigung)

  • Menge und Einheit (kg / t / Stück)

  • Nachweisdokumente (z. B. Wiegeschein, Begleitschein, eANV-ID)

Ziel ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Abfallströme, wie sie im Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Nachweisverordnung gefordert wird.

Rechtliche Anforderungen - NachwV (Nachweisverordnung):

  • § 24: Führung einer Einzelübersicht über die Entsorgung gefährlicher Abfälle

  • Für Erzeuger und Beförderer von Abfällen verpflichtend

  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 3 Jahre (gefährlich), 1 Jahr (nicht gefährlich)

  • Dokumentation kann elektronisch erfolgen (z. B. eANV, ZKS-Abfall)

GewAbfV (Gewerbeabfallverordnung):

  • Dokumentationspflicht über Getrennthaltung, Sortierung, Entsorgungsweg

  • Einzelübersichten auch für nicht gefährliche Abfälle empfohlen

  • Verpflichtung zur Vorlage auf Verlangen der zuständigen Behörde

KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz):

  • § 50: Pflicht zur Führung von Register und Nachweisen

  • § 62: Vollzug durch Behörden, Vorlagepflicht bei Kontrolle

  • § 60 ff.: Bußgeldvorschriften bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation

Aufbau und Inhalte einer Einzelübersicht

Feld

Beschreibung

Abfallart / AVV-Schlüssel

z. B. 150106* – Gemische aus Verpackungen mit gefährlichen Stoffen

Menge / Einheit

z. B. 560 kg

Erfassungsdatum

Datum der Übergabe / Abholung

Abholort / Erzeugerort

z. B. Werk 2, Gebäude B, Labortrakt

Beförderer

Entsorgungsfirma mit Transportgenehmigung

Entsorger / Anlage

Name, Adresse, Anlagentyp (Verwertung / Beseitigung)

Nachweisdokumente

Begleitscheinnummer, Wiegeschein, eANV-ID

Bemerkungen / Abweichungen

z. B. verspätete Abholung, Mengenabweichung

Optional:

  • CO₂-Fußabdruck je Entsorgungsweg

  • Art der Verpackung / Transportbehälter

  • Zuordnung zu Kostenstelle / Projekt

Elektronische Führung der Einzelübersicht:

  • Excel oder strukturiertes Tabellenformat (CSV, XML)

  • CAFM- oder Umweltmanagementsystem mit Abfallmodul

  • Spezialisierte eANV-Portale (z. B. ZKS-Abfall) mit Exportfunktion

  • Schnittstelle zu Entsorgerportalen, Wiegesystemen, Stoffstromdatenbanken

Systemintegration:

  • Verknüpfung mit Standortdaten, Raumstruktur, Kostenstellen

  • Einbindung in Stoffstrommanagement, Abfallreporting, ESG-Tools

  • Zugriff über rollenbasiertes Berechtigungssystem (z. B. für Umweltmanagement, Controlling, externe Prüfer)

Vorteile der digitalen Einzelübersicht:

  • Vermeidung von Dokumentationslücken

  • Automatische Konsistenzprüfung (z. B. Mengenabweichung)

  • Export für Behörden, Zertifizierer, interne Audits

  • Einbindung in CO₂-Bilanzen und Nachhaltigkeitsberichte

Integration in Umwelt- und Facility Management - Umweltmanagementsystem (ISO 14001 / EMAS):

  • Einzelübersicht dient als Datenquelle für Umweltaspekte, Zielverfolgung und Audit

  • Darstellung in Umweltbericht oder EMAS-Umwelterklärung

  • Nutzung zur Steuerung von Abfallvermeidung und Trennqualität

Facility Management / Entsorgungslogistik:

  • Rückmeldung von Mengen, Transporten, Leerungen an FM-Leitstelle

  • Einbindung in CAFM zur Überwachung der Behälterlogistik und Kosten

  • Verknüpfung mit Hausmeisterdiensten, Reinigungsunternehmen, Fremdfirmensteuerung

Einkauf / Produktion:

  • Verknüpfung mit Materialflüssen zur Abfallvermeidung

  • Rückführung von Entsorgungsdaten an Einkauf (z. B. Verpackungsauswahl, Lieferantenbewertung)

Praxisbezug und Anforderungen an Organisation - Verantwortlichkeit:

  • Abfallbeauftragte, Umweltbeauftragte oder zuständiger Fachbereich

  • Delegation an FM / Logistik nur mit Prozessklarheit und Schulung

Schulung und Pflege:

  • Regelmäßige Schulung zur AVV-Systematik, Nachweisführung, Dokumentation

  • Aktualisierungspflicht bei Systemwechsel, neuen Abfallarten oder gesetzlichen Änderungen

Prüfbarkeit und Aufbewahrung:

  • Revisionssichere Archivierung (digital oder papiergestützt)

  • Regelmäßige Eigenkontrolle und Vorbereitung auf Behördenprüfung