Dokumentationsstruktur, Rechtskonformität und Steuerung im betrieblichen Entsorgungsprozess
Die Einzelübersicht ist ein zentrales Dokumentationsinstrument im professionellen Abfallmanagement. Sie erfasst alle relevanten Entsorgungsvorgänge einzelner Abfallarten, Transporte und Behandlungswege – lückenlos, prüfbar und rückverfolgbar. Neben der rechtlich vorgeschriebenen Nachweispflicht, insbesondere bei gefährlichen Abfällen (§ 24 NachwV), dient sie auch der internen Steuerung, der Vermeidung von Abweichungen und der Optimierung von Entsorgungslogistik und Kosten. Im Kontext von Umweltmanagementsystemen, ESG-Reporting und Stoffstromanalyse ist die Einzelübersicht ein unverzichtbarer Baustein für Transparenz und Nachhaltigkeit.
Die Einzelübersicht von Entsorgungsvorgängen ist mehr als ein Tabellenwerk – sie ist ein rechtsrelevanter, betriebswirtschaftlich nutzbarer und ökologisch wirksamer Steuerungsmechanismus im modernen Abfallmanagement.
Einzelübersicht bedeutet die systematische Erfassung und Dokumentation aller relevanten Entsorgungsvorgänge pro Abfallart, Standort und Zeitraum, inklusive:
Abfallart mit AVV-Schlüssel
Entstehungsort / Verursachereinheit
Datum der Übergabe / Abholung
Transporteur / Entsorger / Anlage
Entsorgungsweg (Verwertung / Beseitigung)
Menge und Einheit (kg / t / Stück)
Nachweisdokumente (z. B. Wiegeschein, Begleitschein, eANV-ID)
Ziel ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Abfallströme, wie sie im Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Nachweisverordnung gefordert wird.