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Abfall- und Entsorgungsmanagement: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Abfallmanagement » Entsorgung » Akteure » Mitbestimmung

Abfall- und Entsorgungsmanagement mit Mitbestimmung

Abfall- und Entsorgungsmanagement mit Mitbestimmung

Das Abfall- und Entsorgungsmanagement ist ein zentraler Bestandteil des Facility Managements, das sich mit der Sammlung, Trennung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen beschäftigt. Neben der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen liegt ein besonderer Fokus auf Nachhaltigkeit, Effizienz und Sicherheit. Das Abfall- und Entsorgungsmanagement ist ein dynamischer Bereich, der durch technologische Innovationen, Nachhaltigkeitsziele und gesetzliche Anforderungen geprägt ist. Änderungen in diesem Bereich – etwa durch neue Technologien, externe Dienstleister oder geänderte gesetzliche Vorgaben – betreffen häufig auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist essenziell, um Veränderungen sozialverträglich und rechtskonform zu gestalten. Klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und die Einbindung der Belegschaft schaffen die Grundlage für ein nachhaltiges und effizientes Entsorgungssystem, das sowohl den Unternehmenszielen als auch den Interessen der Mitarbeitenden gerecht wird.

Bedeutung der Mitbestimmung im Abfall- und Entsorgungsmanagement

Relevante rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Handhabung gefährlicher Abfälle oder der Nutzung von Entsorgungssystemen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung von Arbeitsordnungen, die beispielsweise Regelungen zur Abfalltrennung betreffen.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei baulichen Änderungen, wie der Einrichtung neuer Sammelstellen oder Lagerplätze für Abfälle.

  • DSGVO: Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung moderner Entsorgungs- und Monitoring-Systeme.

Mitbestimmungsrelevante Aspekte

  • Arbeitsorganisation: Änderungen bei der Aufgabenverteilung, etwa durch die Einführung neuer Abfalltrennsysteme oder Recyclingmethoden.

  • Arbeitsschutz: Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen, insbesondere beim Umgang mit gefährlichen oder chemischen Abfällen.

  • Nachhaltigkeit: Einbindung des Betriebsrats in Maßnahmen zur Förderung von Recycling und Abfallvermeidung.

  • Externe Dienstleister: Sicherstellung, dass die Vergabe von Entsorgungsaufträgen an Fremdfirmen nicht die Rechte der internen Mitarbeitenden beeinträchtigt.

Arbeitsorganisation

  • Neue Aufgabenverteilungen: Die Einführung moderner Abfallmanagementsysteme kann zusätzliche Aufgaben für die Mitarbeitenden bedeuten, etwa bei der Trennung oder der Bedienung von Müllpressen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat muss eingebunden werden, wenn sich die Arbeitsaufgaben oder -zeiten ändern.

  • Praxisbeispiel: Einführung eines neuen Recyclingprogramms, bei dem Mitarbeitende für die korrekte Trennung von Wertstoffen geschult werden.

Arbeitsschutz

  • Gefährdungsbeurteilung: Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen (z. B. chemischen Stoffen oder Elektroschrott) sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat das Recht, Maßnahmen wie Schutzkleidung, Sicherheitsunterweisungen und regelmäßige Schulungen zu fordern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt die Einführung von speziellen Sicherheitscontainern für gefährliche Abfälle durch.

Digitalisierung

  • Technologische Innovationen: Der Einsatz von Monitoring-Systemen, RFID-Tags oder automatisierten Müllpressen kann das Abfallmanagement effizienter machen, jedoch auch datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.

  • Mitbestimmung: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG muss der Betriebsrat der Einführung solcher Systeme zustimmen, wenn diese geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen.

  • Praxisbeispiel: Einführung eines digitalen Entsorgungssystems, das die Nutzung von Müllcontainern überwacht. Der Betriebsrat stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten erfasst werden.

Nachhaltigkeitsstrategien

  • Recycling und Abfallvermeidung: Maßnahmen zur Abfallreduktion und zur Förderung von Recycling haben häufig organisatorische Auswirkungen auf den Betrieb.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass diese Maßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden.

  • Praxisbeispiel: Einführung eines Zero-Waste-Konzepts, bei dem Mitarbeitende aktiv in die Entwicklung der Maßnahmen einbezogen werden.

Zusammenarbeit mit Fremdfirmen

  • Vergabe von Entsorgungsaufträgen: Die Zusammenarbeit mit externen Entsorgungsunternehmen kann die Aufgaben interner Mitarbeitender beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass klare Abgrenzungen zwischen den Aufgaben von Fremdfirmen und internen Teams bestehen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert eine Vereinbarung, die die Aufgaben der Fremdfirmen präzise definiert und regelmäßige Qualitätskontrollen beinhaltet.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsschutz und Sicherheit: Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Abfällen, einschließlich Schutzmaßnahmen und Sicherheitsunterweisungen.

  • Nachhaltigkeit und Recycling: Festlegung von Maßnahmen zur Förderung der Abfalltrennung und Wiederverwertung.

  • Technologieeinsatz: Vorgaben zur Nutzung digitaler Systeme und zum Schutz personenbezogener Daten.

  • Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Klare Abgrenzung der Aufgaben und Überprüfung der Einhaltung von Standards.

  • Schulungen und Weiterbildung: Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Abfällen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie KrWG und BetrVG.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitenden.

  • Effizienz: Optimierung der Entsorgungsprozesse unter Berücksichtigung der Mitarbeitendeninteressen.

Einführung eines Abfalltrennsystems

  • Problem: Mitarbeitende befürchten eine zusätzliche Arbeitsbelastung durch neue Trennvorgaben.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine Anpassung der Arbeitszeitmodelle, um die zusätzlichen Aufgaben auszugleichen.

Zusammenarbeit mit Fremdfirmen

  • Problem: Externe Dienstleister übernehmen Aufgaben, die bisher von internen Mitarbeitenden ausgeführt wurden.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt eine Vereinbarung durch, die klare Aufgabenabgrenzungen und Qualitätskontrollen vorsieht.

Nutzung automatisierter Entsorgungssysteme

  • Problem: Mitarbeitende befürchten Überwachung durch neue Systeme.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die erfassten Daten ausschließlich zur Optimierung der Abfallentsorgung genutzt werden.

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

  • Herausforderung: Umsetzung nachhaltiger Strategien bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit.

  • Lösung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass Nachhaltigkeitsziele mit sozialen Aspekten verknüpft werden.

Externe Dienstleister

  • Herausforderung: Sicherstellung der Interessen interner Mitarbeitender bei der Auslagerung von Entsorgungsaufgaben.

  • Lösung: Einführung von Kontrollmechanismen und regelmäßige Evaluation der Dienstleister.

Digitalisierung

  • Herausforderung: Datenschutzrechtliche Risiken bei der Einführung digitaler Systeme.

  • Lösung: Entwicklung von Datenschutzrichtlinien und Einführung transparenter Prozesse.