Abfallrelevante Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen im Abfallmanagement
Ziel von Betriebsanweisungen (BA) ist es, sämtliche abfallrelevanten Tätigkeiten in Organisationen systematisch, rechtskonform und praxiswirksam zu regeln. Sie dienen der sicheren, wirtschaftlichen und umweltgerechten Erzeugung, Sammlung, Trennung, Lagerung, dem innerbetrieblichen Transport sowie der Übergabe von Abfällen an befugte Entsorgungsunternehmen. Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) fördern die BA die Schonung natürlicher Ressourcen durch Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung und gewährleisten gleichzeitig den Schutz von Beschäftigten, Dritten und Umwelt vor Gefährdungen.
Die BA stellen klare, einheitliche Mastervorlagen (DE/EN) mit ausfüllbaren Feldern bereit, um standortspezifische Angaben (z. B. Adressen, Lagerhöchstmengen, Container-IDs, Ansprechpartner, Notrufnummern, Brandschutzauflagen) schlank zu ergänzen. Für jeden relevanten Abfallstrom werden Inhalte, Gefahren, Trenn- und Lageranforderungen sowie Entsorgungswege in separaten BA oder in logisch gruppierten BA (z. B. „gefährliche Flüssigkeiten“, „Metalle“, „organische Reststoffe“) geregelt. Die BA entsprechen dem Grundsatz „in verständlicher Form und Sprache“, sodass Zielgruppen – von Produktion und Labor bis Verwaltung und Logistik – gleichermaßen befähigt werden, die Vorgaben korrekt umzusetzen.
