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Betriebliche Abfallbewirtschaftung gefährlicher Stoffe

Facility Management: Abfallmanagement » Rahmenbedingungen » Compliance » Gefährliche Stoffe

Betriebliche Abfallbewirtschaftung gefährlicher Stoffe: Anforderungen, Prozesse und Kostenstrukturen

Betriebliche Abfallbewirtschaftung gefährlicher Stoffe: Anforderungen, Prozesse und Kostenstrukturen

Die betriebliche Abfallbewirtschaftung gefährlicher Stoffe ist eine komplexe und hochregulierte Aufgabe, die Unternehmen unterschiedlichster Branchen betrifft. Besonders in der Industrie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe fallen regelmäßig gefährliche Abfälle an, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften gesammelt, transportiert, zwischengelagert und entsorgt werden müssen. Ein professionelles Abfallmanagement schützt nicht nur die Umwelt, sondern trägt auch zur Arbeitssicherheit bei und hilft Unternehmen, Haftungsrisiken zu minimieren. Ein professionelles und rechtskonformes Abfallmanagement ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern bringt auch betriebliche Vorteile wie Reduzierung von Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeidung von Bußgeldern, nachhaltige und ressourcenschonende Entsorgung gefährlicher Stoffe und klare Kalkulation und Planung der Entsorgungskosten.

Unternehmen, die ihre Abfallbewirtschaftung optimieren, verbessern nicht nur ihre betriebliche Effizienz, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Durch eine strukturierte Planung, den Einsatz zertifizierter Entsorgungsbetriebe und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können Gefahren minimiert und betriebliche Abläufe nachhaltig gestaltet werden.

Gesetzliche im Facility Management

Gesetzliche Grundlagen und Zertifizierungspflichten

Die Entsorgung gefährlicher Stoffe unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, um Gesundheits- und Umweltrisiken zu minimieren. In Deutschland gelten insbesondere die folgenden Vorschriften:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die übergeordnete rechtliche Grundlage für die Abfallbewirtschaftung in Deutschland. Es zielt darauf ab, Abfälle zu vermeiden, zu verwerten und umweltgerecht zu entsorgen. Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen umgehen, sind verpflichtet, diese Prozesse nachhaltig und transparent zu gestalten.

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) klassifiziert Abfälle anhand von Abfallschlüsselnummern. Gefährliche Abfälle sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet und erfordern eine gesonderte Behandlung. Beispiele für solche Abfälle sind:

  • AVV 060404: Quecksilberhaltige Abfälle

  • AVV 080111: Farb- und Lackabfälle mit organischen Lösungsmitteln

  • AVV 140602: Halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische

  • AVV 160601: Bleibatterien

  • AVV 170902: PCB-haltige Bau- und Abbruchabfälle

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Diese Verordnung regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betrieben und schreibt vor, dass Unternehmen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Dies betrifft sowohl die Lagerung als auch den Transport von Gefahrstoffen.

Nachweisverordnung (NachwV) und elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Die NachwV verpflichtet Unternehmen zur lückenlosen Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Dies geschieht über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV), das eine digitale Nachverfolgung von der Erfassung bis zur Entsorgung sicherstellt.

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)

Unternehmen, die gefährliche Abfälle sammeln, transportieren oder entsorgen, müssen über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb verfügen. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Betrieb nach höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards arbeitet.

Logistik und operative Umsetzung der Abfallbewirtschaftung

Die Entsorgung gefährlicher Stoffe umfasst verschiedene logistische Prozesse, die sorgfältig geplant und ausgeführt werden müssen. Die wichtigsten Aspekte sind:

Transport gefährlicher Abfälle

Für den Transport gefährlicher Abfälle gelten spezielle Anforderungen nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Dazu gehören:

  • Einsatz von Gefahrguttransportfahrzeugen mit Spezialausstattung (z. B. LKW mit Ladebordwand zur sicheren Handhabung von Behältern).

  • Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Transportkennzeichnung (z. B. Gefahrgutkennzeichnung nach ADR).

  • Sicherstellung der richtigen Verpackung gemäß UN-Zulassung (z. B. UN-zertifizierte Kunststoffdeckelfässer mit Spannring).

  • Berücksichtigung von Warte-, Arbeits- und Standzeiten während des Transports.

Beispielkosten für Transporte:

  • LKW mit Ladebordwand: 69,75 EUR Pauschale, inklusive 15 Minuten Wartezeit.

  • Warte- und Arbeitszeit (je angefangene 15 Minuten): 23,40 EUR.

  • Transportpreis pro Behälter- oder Palettenstellplatz: 46,35 EUR.

  • LKW-Mautpauschale: 8,55 EUR.

Lagerung gefährlicher Abfälle

Unternehmen sind verpflichtet, gefährliche Abfälle sicher zu lagern, bevor sie entsorgt werden. Dazu stehen verschiedene Behältersysteme zur Verfügung:

  • Rungepalette mit Kunststoffinlay für Leuchtstoffröhren (Jahresmiete: 86,40 EUR, Wechselgebühr: 78,75 EUR).

  • Sofortbefüllungsbehälter für Spraydosen und Chemikalien (Kosten: 27,00 EUR pro 800-Liter-Behälter).

  • UN-zertifizierte Kunststoffdeckelfässer (Kosten variieren je nach Größe: 30 Liter – 27,00 EUR, 60 Liter – 31,50 EUR, 120 Liter – 36,00 EUR).

Entsorgungsprozess und Kostenstruktur

Die Entsorgung gefährlicher Stoffe erfolgt durch spezialisierte Entsorgungsfachbetriebe. Die Kosten hängen von der Art und Menge der Abfälle sowie den erforderlichen Zusatzleistungen ab.

Entsorgungskosten nach Abfallschlüssel (AVV)

  • Quecksilberhaltige Abfälle (AVV 060404): 12,98 EUR/kg

  • Organische Lösemittel (AVV 070604, 140603): 0,88 - 1,72 EUR/kg

  • Farb- und Lackabfälle (AVV 080111): 0,88 EUR/kg

  • Gefährliche Gase in Druckbehältern (AVV 160504, Spraydosen): 2,32 EUR/kg

  • Laborchemikalien (AVV 160506): 2,46 EUR/kg

  • PCB-haltige Bauabfälle (AVV 170902): 2,65 EUR/kg

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (AVV 180101): 0,88 EUR/kg

Verwaltung und Nachweisführung

  • Begleitschein / Übernahmeschein (inkl. eANV-Abwicklung): 31,50 EUR pro Abfallcharge.

  • Abwicklungspauschale für Leuchtstoffröhrenentsorgung: 22,50 EUR pro Einheit.