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Gefährliche Abfälle einstufen und klassifizieren

Facility Management: Abfallmanagement » Rahmenbedingungen » Compliance » Identifikation

Rechtskonforme und betriebssichere Identifikation gefährlicher Abfälle im betrieblichen Umweltmanagement

Rechtskonforme und betriebssichere Identifikation gefährlicher Abfälle im betrieblichen Umweltmanagement

Gefährliche Abfälle stellen besondere Anforderungen an Identifikation, Lagerung, Transport, Entsorgung und Nachweisführung. Ihre Einstufung und Klassifikation ist eine gesetzlich geregelte Pflicht und zugleich die Grundlage für sichere, rechtskonforme und verantwortungsvolle Entsorgungsprozesse im Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um die Auswahl des richtigen Abfallschlüssels nach AVV, sondern auch um die Bewertung der Gefährlichkeitsmerkmale nach europäischem Recht, die Deklaration in Nachweisdokumenten und die richtige Handhabung gemäß Arbeitsschutz und Umweltschutz.
Die Einstufung gefährlicher Abfälle ist kein formaler Schritt, sondern ein zentraler Sicherheitsprozess. Sie erfordert fachliche Qualifikation, strukturierte Abläufe, aktuelle Daten – und ist integraler Bestandteil der Umwelt- und Betreiberverantwortung im Unternehmen.

Rechtlicher Rahmen - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

  • § 3: Begriffsbestimmungen (z. B. gefährlicher Abfall, Abfall zur Beseitigung)

  • § 50: Dokumentations- und Nachweispflichten

Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

  • Anhang zur Bestimmung des korrekten sechsstelligen Abfallschlüssels

  • Spiegelt die europäische Abfallverzeichnisrichtlinie 2000/532/EG

  • Unterscheidung zwischen gefährlich (mit * gekennzeichnet) und nicht gefährlich

Nachweisverordnung (NachwV)

  • Pflichten zur Deklaration, Begleitscheinerstellung und Entsorgungsnachweisführung

  • Zentrale Registrierung im eANV über ZKS-Abfall

Gefahrstoffrecht / Chemikalienrecht

  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung): Einstufung von Stoffen und Gemischen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Überschneidungen mit Gefahrstofflagerung und Transport

  • Technische Regeln (z. B. TRGS 201, TRGS 400, TRGS 510)

Vorgehensweise zur Einstufung gefährlicher Abfälle - Schritt 1: Abfallidentifikation

  • Herkunftsbestimmung: Wo und wie entsteht der Abfall?

  • Physikalische Form: fest, flüssig, pastös, gasförmig

  • Zusammensetzung: chemische Analyse, Sicherheitsdatenblätter, Inputstoffe

Schritt 2: Abfallschlüssel nach AVV ermitteln

  • Auswahl über zweistellige Kapitelnummer (z. B. 13 = Ölhaltige Abfälle)

  • Verfeinerung auf vier- und sechsstellige Schlüssel

  • Auswahl der zutreffenden Bezeichnung (z. B. 130205* = nicht chlorierte Maschinenöle)

Schritt 3: Gefährlichkeitsmerkmale prüfen

  • Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG

  • 15 H-Kriterien, z. B.

  • H3: entzündlich

  • H5: gesundheitsschädlich

  • H6: toxisch

  • H14: ökotoxisch

  • Abgleich mit Konzentrationsgrenzwerten und Summenformel

Schritt 4: Prüfung der „Spiegeleinträge“

  • Bei vielen AVV-Schlüsseln gibt es gefährliche und nicht gefährliche Varianten

  • Entscheidung erfolgt auf Basis der Inhaltsstoffe und Konzentrationen

  • Nachweispflichtig und dokumentationspflichtig

Schritt 5: Dokumentation und Weitergabe

  • Abfallschlüssel, H-Kennzeichnung, ggf. UN-Nummer (Transport), Sicherheitsdatenblatt

  • Angaben im Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übergabeprotokoll

  • Eintragung ins Abfallregister, ggf. eANV

Beispiele für typische gefährliche Abfälle

AVV-Schlüssel

Abfallart

H-Merkmal(e)

Bemerkung

130205*

nicht chlorierte Maschinenöle

H6, H14

regelmäßiger Fall in Werkstätten

200121*

Leuchtstoffröhren

H6, H14

enthält Quecksilber

060101*

Schwefelsäure und Salzsäure

H4, H8

Labor-, Reinigungs- oder Prozesschemie

180103*

infektiöse Abfälle aus der Humanmedizin

H9

Krankenhaus, Labor, Pflege

150110*

Verpackungen mit gefährlichen Rückständen

H14

z. B. Altfarbeimer, Ölbehälter

Schnittstellen im Unternehmen - Umweltmanagement / Abfallbeauftragter

  • Koordination der Abfallklassifikation

  • Kommunikation mit Entsorgern, Behörden, Auditoren

  • Integration in Umweltziele und Berichte

Facility Management

  • Kennzeichnung und sichere Lagerung gefährlicher Abfälle

  • Schulung von Reinigungspersonal und technischen Diensten

  • Zuständigkeit für Abholung, Transport, Übergabe

Einkauf / Produktion

  • Einfluss durch Produktwahl und Materialeinsatz

  • Optimierung von Stoffkreisläufen zur Vermeidung gefährlicher Abfälle

  • Auswahl geeigneter Alternativstoffe

Arbeitsschutz / Gefahrstoffmanagement

  • Lagerung nach TRGS 510

  • Abstimmung mit Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisung

  • Vorbereitung auf Notfälle, Unfälle, Leckagen

Digitale Unterstützung - Systeme zur Abfallerfassung und -dokumentation

  • Module in CAFM oder Umweltmanagementsoftware

  • Erfassung von Abfallarten, Mengen, H-Merkmalen, AVV-Schlüsseln

  • Archivierung von Nachweisen, eANV, Wiegescheinen

Gefahrstoffmanagementsysteme

  • Kopplung mit SDB-Datenbanken zur automatischen Klassifikation

  • Verknüpfung mit Lagerorten, Prüfterminen, Notfallinfos

Schnittstelle zu Entsorgern / ZKS-Abfall

  • Elektronische Übermittlung von Nachweisdaten

  • Protokollierung von Übergaben, Empfangsbestätigungen

  • Statusverfolgung gefährlicher Abfälle im Entsorgungsprozess

Anforderungen an Schulung und Organisation

  • Schulungspflicht für verantwortliches Personal (z. B. nach TRGS 520)

  • Einweisung aller Beteiligten in AVV-Systematik und H-Kriterien

  • Regelmäßige Aktualisierung bei Gesetzesänderungen oder Prozessänderungen

  • Verantwortlichkeitsmatrix für Klassifikation, Lagerung, Transport, Dokumentation