Rechtskonforme und betriebssichere Identifikation gefährlicher Abfälle im betrieblichen Umweltmanagement  Gefährliche Abfälle stellen besondere Anforderungen an Identifikation, Lagerung, Transport, Entsorgung und Nachweisführung. Ihre Einstufung und Klassifikation ist eine gesetzlich geregelte Pflicht und zugleich die Grundlage für sichere, rechtskonforme und verantwortungsvolle Entsorgungsprozesse im Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um die Auswahl des richtigen Abfallschlüssels nach AVV, sondern auch um die Bewertung der Gefährlichkeitsmerkmale nach europäischem Recht, die Deklaration in Nachweisdokumenten und die richtige Handhabung gemäß Arbeitsschutz und Umweltschutz.
            Rechtlicher Rahmen - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)  § 3:  Begriffsbestimmungen (z. B. gefährlicher Abfall, Abfall zur Beseitigung)
§ 50:  Dokumentations- und Nachweispflichten
   Abfallverzeichnisverordnung (AVV)  Anhang zur Bestimmung des korrekten sechsstelligen Abfallschlüssels
Spiegelt die europäische Abfallverzeichnisrichtlinie 2000/532/EG
Unterscheidung zwischen gefährlich (mit * gekennzeichnet) und nicht gefährlich
   Nachweisverordnung (NachwV)  Pflichten zur Deklaration, Begleitscheinerstellung und Entsorgungsnachweisführung
Zentrale Registrierung im eANV über ZKS-Abfall
   Gefahrstoffrecht / Chemikalienrecht  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung): Einstufung von Stoffen und Gemischen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Überschneidungen mit Gefahrstofflagerung und Transport
Technische Regeln (z. B. TRGS 201, TRGS 400, TRGS 510)
      Vorgehensweise zur Einstufung gefährlicher Abfälle - Schritt 1: Abfallidentifikation   Herkunftsbestimmung:  Wo und wie entsteht der Abfall?
Physikalische Form:  fest, flüssig, pastös, gasförmig
Zusammensetzung:  chemische Analyse, Sicherheitsdatenblätter, Inputstoffe
   Schritt 2: Abfallschlüssel nach AVV ermitteln  Auswahl über zweistellige Kapitelnummer (z. B. 13 = Ölhaltige Abfälle)
Verfeinerung auf vier- und sechsstellige Schlüssel
Auswahl der zutreffenden Bezeichnung (z. B. 130205* = nicht chlorierte Maschinenöle)
   Schritt 3: Gefährlichkeitsmerkmale prüfen      Schritt 4: Prüfung der „Spiegeleinträge“  Bei vielen AVV-Schlüsseln gibt es gefährliche und nicht gefährliche Varianten
Entscheidung erfolgt auf Basis der Inhaltsstoffe und Konzentrationen
Nachweispflichtig und dokumentationspflichtig
   Schritt 5: Dokumentation und Weitergabe  Abfallschlüssel, H-Kennzeichnung, ggf. UN-Nummer (Transport), Sicherheitsdatenblatt
Angaben im Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übergabeprotokoll
Eintragung ins Abfallregister, ggf. eANV
       Beispiele für typische gefährliche Abfälle   nicht chlorierte Maschinenöle
   H6, H14
   regelmäßiger Fall in Werkstätten
   Leuchtstoffröhren
   H6, H14
   enthält Quecksilber
   Schwefelsäure und Salzsäure
   H4, H8
   Labor-, Reinigungs- oder Prozesschemie
   infektiöse Abfälle aus der Humanmedizin
   H9
   Krankenhaus, Labor, Pflege
   Verpackungen mit gefährlichen Rückständen
   H14
   z. B. Altfarbeimer, Ölbehälter
  
      Schnittstellen im Unternehmen - Umweltmanagement / Abfallbeauftragter  Koordination der Abfallklassifikation
Kommunikation mit Entsorgern, Behörden, Auditoren
Integration in Umweltziele und Berichte
   Facility Management  Kennzeichnung und sichere Lagerung gefährlicher Abfälle
Schulung von Reinigungspersonal und technischen Diensten
Zuständigkeit für Abholung, Transport, Übergabe
   Einkauf / Produktion  Einfluss durch Produktwahl und Materialeinsatz
Optimierung von Stoffkreisläufen zur Vermeidung gefährlicher Abfälle
Auswahl geeigneter Alternativstoffe
    Arbeitsschutz / Gefahrstoffmanagement  Lagerung nach TRGS 510
Abstimmung mit Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisung
Vorbereitung auf Notfälle, Unfälle, Leckagen
      Digitale Unterstützung - Systeme zur Abfallerfassung und -dokumentation  Module in CAFM oder Umweltmanagementsoftware
Erfassung von Abfallarten, Mengen, H-Merkmalen, AVV-Schlüsseln
Archivierung von Nachweisen, eANV, Wiegescheinen
   Gefahrstoffmanagementsysteme  Kopplung mit SDB-Datenbanken zur automatischen Klassifikation
Verknüpfung mit Lagerorten, Prüfterminen, Notfallinfos
   Schnittstelle zu Entsorgern / ZKS-Abfall  Elektronische Übermittlung von Nachweisdaten
Protokollierung von Übergaben, Empfangsbestätigungen
Statusverfolgung gefährlicher Abfälle im Entsorgungsprozess
      Anforderungen an Schulung und Organisation  Schulungspflicht für verantwortliches Personal (z. B. nach TRGS 520)
Einweisung aller Beteiligten in AVV-Systematik und H-Kriterien
Regelmäßige Aktualisierung bei Gesetzesänderungen oder Prozessänderungen
Verantwortlichkeitsmatrix für Klassifikation, Lagerung, Transport, Dokumentation