Zum Inhalt springen

Qualität im Abfallmanagement

Sie sind hier: Abfallmanagement » Rahmenbedingungen » Qualität

Höchste Qualität im Abfallmanagement für nachhaltige Lösungen

Höchste Qualität im Abfallmanagement für nachhaltige Lösungen

Qualität im Abfallmanagement ist der Schlüssel für nachhaltige Lösungen. Durch strenge Qualitätskontrollen, innovative Technologien und effiziente Prozesse gewährleisten wir eine umweltgerechte und ressourcenschonende Abfallbewirtschaftung. Unser Engagement für höchste Qualität garantiert optimale Ergebnisse und eine positive Wirkung auf die Umwelt und die Gesellschaft.

Hochwertige Abfallmanagementlösungen für Entsorgung

Qualitätsmanagement im Abfallmanagement ist eine komplexe Aufgabe, die sowohl den operativen Ablauf als auch die gesetzlichen Vorgaben umfasst

Effiziente Abfallverarbeitung in Industrie

Effiziente Abfallverarbeitung in Industrie

Moderne Anlage zur Abfallverarbeitung, optimiert für effiziente Recyclingprozesse und nachhaltige Materialverwertung.

Es beinhaltet die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sowie die kontinuierliche Verbesserung der Abläufe und Praktiken zur Abfallvermeidung und -verwertung.

Zu den wichtigsten Managementsystemen für das Qualitätsmanagement im Abfallmanagement zählen ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement). Beide setzen auf kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung gesetzlicher und regulativer Anforderungen, und können auf die speziellen Anforderungen des Abfallmanagements angepasst werden.

Das ISO 14001 Umweltmanagementsystem ermöglicht es Unternehmen, ihre Umweltauswirkungen systematisch zu bewerten und zu verbessern. Im Kontext des Abfallmanagements hilft es, Abfallproduktion zu minimieren, Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten zu maximieren und die Abfallentsorgung zu optimieren.

Das ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem wiederum fokussiert auf die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Praktiken, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Im Kontext des Abfallmanagements kann es dazu beitragen, effiziente und effektive Abläufe zur Abfallvermeidung, -trennung, -recycling und -entsorgung zu etablieren und aufrechtzuerhalten.

Einige Unternehmen setzen auch spezifische Abfallmanagement-Tools ein, wie z.B. Abfallaudit-Systeme, um die Abfallerzeugung und -entsorgung zu überwachen und zu optimieren. Diese Tools können helfen, Abfallströme zu identifizieren und Möglichkeiten zur Verbesserung zu finden.

Schließlich ist die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter ein wichtiger Aspekt des Qualitätsmanagements im Abfallmanagement. Durch Schulungen können Mitarbeiter besser verstehen, wie sie zur Abfallvermeidung und -entsorgung beitragen können, und sie können dazu ermutigt werden, neue Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Selbstverpflichtung

Zusätzlich zu diesen Managementsystemen kann die Selbstverpflichtung eines Unternehmens zur Einhaltung hoher Umweltstandards eine wichtige Rolle im Abfallmanagement spielen. Eine solche Selbstverpflichtung kann sich auf spezifische Aspekte wie die Minimierung von Abfall, das Recycling oder die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien konzentrieren. Diese Verpflichtungen können in einer Unternehmensrichtlinie oder -charta festgelegt sein und können dabei helfen, sowohl die Kundenerwartungen als auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB) stellt eine wichtige Maßnahme dar, um die Kompetenz und Fähigkeit eines Unternehmens im Umgang mit Abfällen zu bestätigen

Diese Zertifizierung wird nach §56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vergeben und ist, obwohl nicht zwingend erforderlich, für viele Unternehmen im Entsorgungssektor von großer Bedeutung.

Als Entsorgungsfachbetrieb gilt ein Betrieb, der gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen, Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder mäkelt (§56 Abs. 2 KrWG). Ein wichtiger Aspekt der Zertifizierung ist, dass sie von einer technischen Überwachungsorganisation oder einer Entsorgergemeinschaft ausgestellt wird. Sie bescheinigt, dass der Betrieb die nötigen rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Abfälle sachgemäß entsorgt.

Die EfB-Zertifizierung bringt sowohl für Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger erhebliche Vorteile. Für den Abfallerzeuger bietet die Zertifizierung Sicherheit, da sie durch eine unabhängige Überwachungsorganisation bestätigt, dass der Entsorgungsfachbetrieb die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und den Abfall ordnungsgemäß entsorgt. Die Einforderung der EfB-Zertifizierung bei der Auftragsvergabe kann daher als Teil der Sorgfaltspflicht des Abfallerzeugers angesehen werden.

Für den Abfallentsorger bringt die EfB-Zertifizierung verfahrensrechtliche Privilegien mit sich. Diese können beispielsweise eine Erleichterung bei der Erteilung von Genehmigungen oder eine bevorzugte Behandlung bei der Auftragsvergabe umfassen.

Insgesamt trägt die EfB-Zertifizierung dazu bei, die Qualität und Professionalität von Entsorgungsdienstleistungen zu gewährleisten und erhöht das Vertrauen in die Branche. Eine aktuelle Liste aller EfB-zertifizierten Entsorger ist auf der Website des Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) unter folgendem Link zu finden: Fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/.

ISO 14001: Werkzeug, um die Umweltleistung systematisch zu verbessern

Die DIN EN ISO 14001 ist die internationale Norm für Umweltmanagementsysteme, die dazu dient, den Umweltauswirkungen einer Organisation kontinuierlich und systematisch entgegenzuwirken. Sie wurde vom Internationalen Normungsausschuss ISO (International Organization for Standardization) entwickelt und definiert Anforderungen an ein wirksames Umweltmanagement.

Die Norm basiert auf dem Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (Plan-Do-Check-Act-Zyklus). Die Organisation muss zunächst ihre Umweltaspekte und die damit verbundenen Auswirkungen identifizieren (Plan). Anschließend werden Ziele und Programme zur Verbesserung der Umweltleistung festgelegt (Do). Diese Ziele müssen überwacht und gemessen werden (Check), um letztlich auf Basis der Ergebnisse korrigierende Maßnahmen einzuleiten und die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern (Act).

Ein zentraler Aspekt der ISO 14001 ist die freiwillige Zertifizierung. Unternehmen können sich nach dieser Norm zertifizieren lassen, um ihren Stakeholdern zu signalisieren, dass sie ein effektives Umweltmanagementsystem implementiert haben und kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Umweltleistung arbeiten.

Ökobilanzen und Umweltkennzahlen sind wichtige Instrumente im Rahmen der ISO 14001. Eine Ökobilanz (Life Cycle Assessment) ist eine Methode zur Bewertung der Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung über den gesamten Lebenszyklus, von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltkennzahlen hingegen bieten eine Möglichkeit, die Umweltleistung quantitativ zu messen und zu überwachen. Sie können beispielsweise den Energie- oder Wasserverbrauch, die Abfallmenge oder die Emissionen eines Unternehmens betreffen.

Die DIN EN ISO 14001 legt großen Wert auf die Reduzierung von Umweltauswirkungen, wie Emissionen, Abfällen und Abwasser, und deren ordnungsgemäße Entsorgung. Dies wird durch die Implementierung von umweltfreundlichen Prozessen, effizienten Technologien und bewussten Entscheidungen erreicht.

Das Managementsystem unterstützt bei der Umsetzung und Überwachung der festgelegten Ziele. Dies geschieht durch die Einbindung der Unternehmensführung, die Sicherstellung der Mitarbeiterbeteiligung und das Risikomanagement. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess und die Anpassung an sich ändernde Umstände sind dabei entscheidend, um das Unternehmen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu unterstützen.

Zusammengefasst bietet die DIN EN ISO 14001 Unternehmen ein leistungsstarkes Werkzeug, um ihr Engagement für den Umweltschutz zu demonstrieren und ihre Umweltleistung systematisch zu verbessern.

EMAS ist ein anspruchsvolles und umfassendes Instrument, um die Umweltleistung zu verbessern und gleichzeitig Rechtskonformität sicherzustellen

Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein ambitiöses und freiwilliges Umweltmanagement- und Auditprogramm, das weithin als umfassendes System zur Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen und Organisationen anerkannt ist. EMAS schließt zwar die Anforderungen der DIN ISO 14001 ein, ist aber in einigen wesentlichen Punkten strenger.

Zum einen muss bei EMAS im Unterschied zur DIN ISO 14001 nachgewiesen werden, dass geltende Rechtsvorschriften und Genehmigungen eingehalten werden. Dieser Rechtskonformitätsnachweis stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur ihre Umweltleistung verbessern, sondern auch geltende Umweltvorschriften einhalten.

Zum anderen enthält die EMAS-Zertifizierung auch Anforderungen an die Umweltprüfung, das Umweltmanagementsystem, die Umweltbetriebsprüfung und die Umwelterklärung. Diese Elemente tragen dazu bei, ein detailliertes Bild der Umweltleistung eines Unternehmens zu erstellen und transparent zu kommunizieren.

Die Umweltaspekte, die von EMAS abgedeckt werden, sind weitreichend und beziehen sich auf Ressourcenverbrauch, Abfall, Wasser, Emissionen und biologische Vielfalt. Insbesondere die (Wieder-)Verwendung und Entsorgung von Abfällen sind wichtige Leistungskennzahlen, die erhoben und in der Umweltberichterstattung dargestellt werden.

EMAS-Anlagen haben in der Regel keine Pflicht zur Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten und Abfallbeauftragten. Dies ist ein wichtiger Praxistipp, der insbesondere für Unternehmen relevant sein kann, die eine EMAS-Zertifizierung in Betracht ziehen.

Eine Überprüfung der EMAS-Anforderungen muss alle drei Jahre erfolgen. Diese regelmäßige Prüfung gewährleistet, dass die Unternehmen ihre Umweltverpflichtungen kontinuierlich erfüllen und ihre Umweltleistung ständig verbessern.

Um eine wirkliche Kreislaufwirtschaft zu schaffen, muss die Verwendung von Rezyklaten deutlich an Fahrt aufnehmen

Gemäß §23 Absatz (2) Nr.2 Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Hersteller von Produkten angehalten, in erster Linie wiederverwertbare Abfälle oder sekundäre Rohstoffe, vor allem Rezyklate, zu nutzen, um die natürlichen Ressourcen zu schützen. Laut §45 Absatz 2 Nr.2 sind Bundesbehörden und -einrichtungen dazu verpflichtet, Produkte zu bevorzugen, die durch Wiederverwendung oder Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden, wenn sie dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen und keine unzumutbaren Mehrkosten verursachen.

Die Verwendung von Rezyklaten ist nicht ausschließlich auf Unternehmen in der Kunststoffverarbeitung beschränkt. Auch für Bauherren könnten Ersatzbaustoffe in Zukunft von Bedeutung sein.

Aktuell existiert ein Henne-Ei-Problem in Bezug auf den Einsatz von Rezyklaten. Es gibt kaum oder nur sehr wenig hochwertige Angebote auf dem Rezyklatmarkt, die mit Primärkunststoffen konkurrieren können. Darüber hinaus gibt es keine ausreichende Nachfrage nach Sekundärkunststoffen, um Investitionen in diese Technologien zu rechtfertigen. Doch gerade diese sind dringend erforderlich, um einen stabilen und profitablen Markt für Rezyklate aufzubauen und so Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, könnte eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung einer Mindestrezyklateinsatzmenge Abhilfe schaffen und gleichzeitig die Entwicklung des Marktes und der Geschäftsmodelle für Rezyklate fördern.

FM-Beratungs- & Ingenieurleistungen: Wir machen Gebäude leistungsfähiger © 2003-2024. FM-Connect.com Network GmbH / Lösungen & Networking im Facility Management