Struktur, Bedeutung und Steuerbarkeit begleitender Leistungen im betrieblichen Entsorgungsprozess
Die Abfallentsorgung umfasst weit mehr als die Abfuhr des Materials an der Rampe. Insbesondere im gewerblichen oder industriellen Umfeld entsteht ein komplexes System von Nebenleistungen, die notwendig sind, um Entsorgung rechtssicher, wirtschaftlich und betrieblich funktionsfähig zu gestalten. Dazu zählen u. a. Containerumsetzungen, Behälterbereitstellung, Verpackungsmittel, Transportlogistik, Mieten und technische Dienstleistungen. Diese Nebenleistungen müssen in Leistungsverzeichnissen, Verträgen und FM-Systemen eindeutig beschrieben, bepreist und gesteuert werden. Ihre Nichtberücksichtigung führt zu Kostenunklarheit, Haftungsrisiken, Störfällen oder Nachvergütungen im laufenden Betrieb.
Nebenleistungen sind ein integraler Bestandteil professionellen Abfallmanagements. Sie müssen sachlich und funktional beschrieben, technisch sauber abgegrenzt und in die betriebliche Steuerung eingebunden werden – als eigene Positionen im Leistungsverzeichnis, als Kostenstellen im FM und als Nachweisposition im Umweltmanagement.
Nebenleistungen im Abfallmanagement sind alle Leistungen, die nicht die direkte Entsorgung des Abfalls (z. B. Transport und Verwertung) selbst darstellen, aber zur Erbringung der Gesamtleistung erforderlich sind. Sie können technischer, logistischer, organisatorischer oder dokumentationsbezogener Natur sein.
Typische Merkmale:
Nicht AVV-bezogen, sondern prozessbezogen
Nicht im Abfallgesetz geregelt, aber betriebswirtschaftlich und sicherheitstechnisch notwendig
Häufig nicht getrennt bepreist, aber kosten- und leistungsrelevant
Können sowohl durch Entsorger als auch durch internes FM erbracht werden
Typische Nebenleistungen im Entsorgungskontext
Nebenleistung
Einheit / Zweck
Bemerkung
Interne Containerumsetzung
Stück / Container
z. B. bei eingeschränkter Zufahrt oder zentraler Sammelstelle
Bereitstellung von Spezialbehältern
Stück (z. B. Big Bag, ASP, KMF-Bag, Paloxe)
insbesondere bei Sonderabfall, Gefahrgut, Lithium
Miete von Behältern
Tag / Monat / Stück
inkl. Wartung, UVV, Ersatzgestellung
Transport Stückgut / Sonderlogistik
Stück / kg / Palette
inkl. Anfahrt, Be- und Entladezeit, Rücklieferung
Reinigung von Behältern
Stück / Intervall
z. B. bei Lebensmittel- oder Küchenabfällen
Technische Kontrolle von Sammelsystemen
Wartung / Prüfung
z. B. Sensoren, ASP-Container, Presscontainer
Auf- und Abbau mobiler Behältertechnik
Einsatz / Standort
bei Veranstaltungen, Baustellen, Sondernutzung
Bereitstellung digitaler Nachweise
je Fraktion / Monat
z. B. CO₂-Daten, Recyclingquoten, elektronische Nachweise
Schulung, Einweisung, Informationsmaterial
je Standort / Maßnahme
z. B. zur korrekten Trennung, Verpackung, Befüllung
Rechtlicher und normativer Kontext
Auch wenn Nebenleistungen nicht ausdrücklich im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt sind, ergeben sich zahlreiche mittelbare Pflichten:
KrWG / GewAbfV / NachwV:
Betreiberverantwortung zur ordnungsgemäßen Trennung, Sammlung, Bereitstellung
Dokumentationspflicht über Stoffströme, Mengen, Verwertungswege
Pflicht zur fachgerechten Entsorgung inkl. Verpackung, Transport, Nachweisführung
ISO 14001 / EMAS:
Integration in Umweltaspekte und Umweltprogramm
Kennzahlen zu unterstützenden Entsorgungsprozessen
Rückmeldung aus Audits zu nicht erbrachten Nebenleistungen
Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht / TRGS:
Pflicht zur Bereitstellung sicherer Transportmittel (z. B. für Lithiumbatterien)
Einhaltung der Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten
PSA-Bereitstellung, Schulungspflicht bei gefährlichen Abfällen
Rolle im Leistungsverzeichnis und Vertrag - Warum separat aufführen?
Transparenz in Preisstruktur und Leistungskatalog
Vermeidung von Pauschalen mit unklarem Leistungsinhalt
Verwertbarkeit in Kostenstellen, Nachkalkulation, Umweltbericht