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Getrenntsammlungsquote: Bedeutung, Berechnung und Anforderungen

Facility Management: Abfallmanagement » Strategie » Zero Waste Management » Getrenntsammlungsquote

Die Getrenntsammlungsquote ist ein zentraler Indikator im Abfallmanagement

Die Getrenntsammlungsquote ist ein zentraler Indikator im Abfallmanagement

Sie misst den Anteil der Abfälle, die getrennt erfasst werden, um einer Wiederverwertung oder dem Recycling zugeführt zu werden. Sie steht in engem Zusammenhang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft und der Ressourceneffizienz, da eine hohe Getrenntsammlungsquote die Voraussetzung für eine effektive stoffliche Verwertung darstellt. Insbesondere in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird der Getrenntsammlung eine wichtige Rolle zugeschrieben, da sie die Grundlage für die Erreichung der Recyclingziele der Europäischen Union und der nationalen Abfallwirtschaftspolitik bildet.

Bedeutung der Getrenntsammlungsquote für effizientes und nachhaltiges Abfallmanagement

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Abfallhierarchie verbindlich. Die oberste Priorität hat die Abfallvermeidung, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung (einschließlich der energetischen Verwertung) und erst zuletzt der Beseitigung. Um diese Ziele zu erreichen, fordert § 9 KrWG die Getrenntsammlung von Abfällen, insbesondere Papier, Metall, Glas und Kunststoff. Die getrennte Erfassung ist notwendig, um die Qualität der zu recycelnden Stoffe zu gewährleisten und eine hochwertige stoffliche Verwertung zu ermöglichen.

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Anforderungen an die Getrenntsammlung von Abfällen aus gewerblichen Quellen. Unternehmen sind verpflichtet, Abfälle wie Papier, Kunststoff, Glas, Metall und Bioabfälle getrennt zu erfassen. Ziel der Verordnung ist es, die Menge der verwertbaren Abfälle zu erhöhen und die Restmüllmenge zu minimieren. Zudem gibt die Verordnung vor, dass Abfälle, die nicht getrennt erfasst werden, einer Vorbehandlung zugeführt werden müssen, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern.

Bedeutung der Getrenntsammlungsquote

Die Getrenntsammlungsquote ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg der Kreislaufwirtschaft. Sie dient als Kennzahl dafür, wie gut es gelingt, Abfälle so zu trennen, dass sie einer Verwertung zugeführt werden können. Eine hohe Getrenntsammlungsquote bedeutet, dass der größte Teil der Abfälle im Betrieb oder der Kommune ordnungsgemäß getrennt wird, um in den Recyclingkreislauf einzufließen

Die Vorteile einer hohen Getrenntsammlungsquote sind:

  • Ressourcenschonung: Durch die Getrenntsammlung wird sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe nicht verloren gehen und stattdessen wiederverwertet werden können.

  • Kosteneffizienz: Getrennt gesammelte und recycelbare Abfälle verursachen geringere Entsorgungskosten im Vergleich zur Restmüllentsorgung.

  • Rechtssicherheit: Eine hohe Getrenntsammlungsquote hilft Unternehmen und Kommunen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Sanktionen aufgrund von Verstößen zu vermeiden.

  • Umweltschutz: Eine ordnungsgemäße Getrenntsammlung reduziert die Menge an Abfällen, die auf Deponien landen oder verbrannt werden, und verringert so die Umweltbelastung.

Berechnung der Getrenntsammlungsquote

Die Getrenntsammlungsquote wird in der Regel in Prozent angegeben und berechnet sich wie folgt:

Getrenntsammlungsquote (%) = (Menge der getrennt gesammelten Abfälle / Gesamtmenge der erzeugten Abfälle) x 100

Erforderliche Daten

  • Menge der getrennt gesammelten Abfälle: Diese umfasst alle Abfälle, die nach Materialarten (Papier, Glas, Kunststoff, Metall, Bioabfall, etc.) getrennt erfasst und einem Recycling oder einer Verwertung zugeführt werden.

  • Gesamtmenge der erzeugten Abfälle: Die Summe aller Abfälle, die im Betrieb oder in einer Kommune anfallen, unabhängig davon, ob sie getrennt gesammelt oder gemischt entsorgt werden.

Beispiel einer Berechnung

Angenommen, ein Betrieb erzeugt jährlich 1.000 Tonnen Abfall. Davon werden 600 Tonnen als Papier, Glas, Metall und Kunststoff getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt, während die restlichen 400 Tonnen als Restmüll entsorgt werden. Die Getrenntsammlungsquote berechnet sich dann wie folgt:

Getrenntsammlungsquote (%) = (600 / 1000) x 100 = 60 %

Dies bedeutet, dass 60 % der Abfälle des Betriebs getrennt erfasst und einem Verwertungsprozess zugeführt werden.