Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Umsetzung im Facility Management

Facility Management: Abfallmanagement » Strategie » Zero Waste Management » Umsetzung

Zielstellungen und deren Umsetzung

Zielstellungen und deren Umsetzung

Im Kontext der Bestandsaufnahme sollten bereits Zielsetzungen formuliert werden, die sich an folgenden Punkten orientieren:

Einhaltung im Facility Management

Einhaltung von Vermeidungsansätzen und Verwertungspräferenzen nach der Abfallhierarchie

  • Abfallhierarchie: 1) Abfallvermeidung, 2) Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3) Recycling, 4) sonstige Verwertung (einschließlich energetische Verwertung), 5) Beseitigung.

  • Vermeidungsstrategien: Reduktion von Einwegverpackungen, bedarfsgerechte Beschaffung, Einsatz langlebiger Produkte und Mehrwegkonzepte.

Bekenntnis zur Zero Waste-Vision

  • Unternehmensleitbild: Verankerung im Leitbild oder in der Nachhaltigkeitsstrategie.

  • Zukunftsperspektive: Langfristiges Ziel, möglichst alle Materialien in geschlossenen Kreisläufen zu führen und Abfälle zu vermeiden.

Optimierung der Stoffströme und Schließung von Wertstoff- und Energiekreisläufen

  • Kreislaufwirtschaft: Schaffung geschlossener Kreisläufe, in denen Sekundärrohstoffe hochqualitativ wiederverwertet werden können.

  • Stoffstromanalyse: Identifikation von ineffizienten Schnittstellen oder „Leckagen“, an denen wertvolle Ressourcen verloren gehen.

Umgang mit thermischer/energetischer Verwertung

  • Rolle der Verbrennung: Verwendung nur dann, wenn keine hochwertigere Verwertung möglich ist.

  • Energiegewinnung: Möglichst effiziente Ausnutzung der bei der Verbrennung entstehenden Energie (z. B. Kraft-Wärme-Kopplung).

Umgang mit Deponierung

  • Minimierung: Deponierung nur für Reststoffe, die weder stofflich noch energetisch verwertet werden können (z. B. persistente oder schadstoffhaltige Stoffe).

  • Spezifische Vorgaben: Beachtung gesetzlicher Deponievorschriften (z. B. Deponieverordnung, abfallrechtliche Zulassungskriterien).

Messbarkeit

  • Quantitative Ziele: Festlegung konkreter Kennzahlen (z. B. Reduktion von Restmüllmengen um X % innerhalb von Y Jahren).

  • Qualitative Ziele: Ergänzend können qualitative Indikatoren (z. B. Zufriedenheit der Mitarbeitenden, Anzahl von Schulungen) definiert werden, die jedoch möglichst in messbare Größen überführt werden sollten.

Überwachung (Monitoring)

  • Regelmäßige Datenerfassung: Kontinuierliche oder periodische (z. B. monatliche, quartalsweise) Erfassung von Abfallmengen und Verwertungsquoten.

  • Vergleich mit Soll-Werten: Gegenüberstellung von Ziel- und Ist-Werten, Identifikation von Abweichungen und Einleitung von Korrekturmaßnahmen.

Kommunikation

  • Transparenz intern: Informationen zu Erfolgen und Herausforderungen werden mit Mitarbeitenden, Führungskräften und ggf. dem Betriebsrat geteilt (z. B. in Teammeetings, Mitarbeiterportalen).

  • Öffentliche Darstellung: Nachhaltigkeitsberichte nach GRI-Standards oder DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex), Umweltberichte (z. B. im Rahmen von EMAS).

Regelmäßige Aktualisierung

  • Kontinuierliche Verbesserung: Anpassung der Ziele und Strategien an veränderte Rahmenbedingungen (z. B. neue Technologien, geänderte Gesetzgebung).

  • Review-Zyklen: Jährliche oder zweijährliche Überprüfung aller Ziele im Rahmen des Umwelt- bzw. Qualitätsmanagements (z. B. PDCA-Zyklus nach ISO 14001).

Rechtliche Anforderungen

  • Rechtskonformität: Alle Zielsetzungen und Maßnahmen müssen geltenden Vorschriften entsprechen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesverordnungen, EU-Vorgaben).

  • Regulatorische Trends: Berücksichtigung künftiger Gesetzesinitiativen und Richtlinien (z. B. Vorgaben der EU zur Erweiterung der Herstellerverantwortung).