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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Service Level Agreements (SLAs) und externe Partner

Facility Management: Abfallmanagement » Aussschreibung » Service Level Agreements

Ein großer Teil des betrieblichen Abfallmanagements wird in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erbracht

Ein großer Teil des betrieblichen Abfallmanagements wird in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erbracht

Um hier klare Erwartungen und Verantwortlichkeiten zu setzen, werden Service Level Agreements (SLAs) in Verträge integriert.

Beispielsweise mit einem Entsorgungsdienstleister kann ein SLA folgende Punkte regeln:

  • Abholfrequenz und Reaktionszeit: z.B. Restmüllcontainer werden 3× wöchentlich geleert (Mo/Mi/Fr) – Toleranz ±1 Tag; Sperrmüll oder Sonderabfall wird innerhalb von 48 Stunden nach Abruf abgeholt. So ist garantiert, dass keine Überfüllungen oder Lagerengpässe entstehen.

  • Bereitstellung von Behältern: Der Entsorger stellt eine definierte Anzahl und Qualität von Behältern bereit (z.B. 10 × 240 L für Papier, 2 × 5 m³ Mulden für Holzabfall). Sind Behälter defekt, werden sie binnen X Tagen ausgetauscht. Auch Sauberkeit der Behälter kann vereinbart sein (viele Entsorger bieten Behälterreinigung an).

  • Zulässigkeit und Qualität der Abfälle: Im SLA kann stehen, welche Fremdstoffquote maximal akzeptiert wird, bevor Mehrkosten entstehen. Z.B. "Bei >10% Fehlwürfen im Papier wird eine Nachsortiergebühr von … berechnet." So weiß der Betrieb, dass er im eigenen Interesse für Qualität sorgen muss, oder es werden ggf. Zusatzkosten transparent.

  • Notfall-Entsorgung: Regelung, dass der Dienstleister auch im Notfall zur Verfügung steht (z.B. Havarie: kontaminiertes Adsorptionsmittel muss sofort geholt werden, auch nachts). Dies ist wichtig, um spontane Ereignisse abfangen zu können. Ggf. sind separate Vergütungssätze dafür definiert.

  • Berichtswesen: Vereinbarung, dass der Entsorger monatliche Berichte liefert – etwa übers eANV oder zusätzlich – mit allen abgeholten Mengen und Verwertungswegen. So hat der Betrieb offizielle Zahlen für sein Register. Manche SLAs enthalten auch die Verpflichtung, Verwertungsnachweise zur Verfügung zu stellen (z.B. Recyclingquoten, Zertifikate der Anlagen etc.), was fürs eigene Nachhaltigkeitsreporting genutzt werden kann.

  • Compliance und Zertifikate: Der Entsorger garantiert, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, Personal entsprechend zu schulen, und gültige Zertifizierungen (z.B. Entsorgungsfachbetrieb, ISO 9001/14001) zu besitzen. Bei Verlust einer Zulassung muss er dies sofort melden und ggf. Ersatz besorgen.

  • Straf- bzw. Bonusregelungen: Wenn Ziele über- oder unterschritten werden. Beispielsweise ein Bonus, wenn Recyclingquote X überschritten wird (gemeinsamer Nutzen) oder eine Konventionalstrafe, wenn Abholungen unentschuldigt ausfallen.