Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abfallmanagement: Schulungen und Qualifikationen

Facility Management: Abfallmanagement » Entsorgung » Akteure » Schulungen und Qualifikationen

Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitern zu Abfallrecht und Entsorgungsprozessen für einen rechtssicheren Umgang mit Wertstoffen und Abfällen

Die beste Abfallorganisation nützt wenig, wenn die involvierten Menschen nicht ausreichend geschult sind.

Daher ist ein strukturierter Ansatz zur Schulung und Qualifizierung aller Beteiligten nötig – angefangen beim einzelnen Mitarbeiter als Abfallerzeuger bis hin zum Abfallbeauftragten als Fachexperten.

Gesetzliche Unterweisungspflichten

Gemäß § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte "ausreichend und angemessen unterwiesen" werden über Sicherheit und Gesundheitsschutz, was auch den Umgang mit Abfällen einschließt. Es ist üblich, dass einmal jährlich eine allgemeine Arbeitsschutzunterweisung erfolgt, in der auch die betriebliche Mülltrennung und spezielle Gefahren thematisiert werden. Zusätzlich fordert die Gefahrstoffverordnung, dass Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen (dazu zählen auch gefährliche Abfälle), besonders unterwiesen werden (§ 14 GefStoffV). TRGS 520 schreibt vor, dass an Sammelstellen für gefährliche Abfälle fachkundige Personen eingesetzt werden müssen und deren Fachkunde regelmäßig aktualisiert wird. Der Abfallbeauftragte muss laut AbfBeauftrV an anerkannten Lehrgängen teilnehmen und sich alle 2 Jahre fortbilden. Auch ADR verlangt Schulungen: Personal, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist (Verpacker, Verlader, Versender), benötigt eine ADR 1.3 Unterweisung (Sicherheitsschulung). Fahrer benötigen sogar einen ADR-Schein (Schulungsbescheinigung alle 5 Jahre neu).

Schulungskonzept

Personalkreis / Rolle

Schulungsanforderungen

Frequenz

Alle Beschäftigten (Büro, Produktion)

Grundunterweisung Abfalltrennung: Inhalte der betrieblichen Abfallrichtlinie, praktische Trennung (was gehört wohin), Bedeutung der Abfallhierarchie. Arbeitsschutz-Unterweisung gem. § 12 ArbSchG: hier werden auch Entsorgungswege, Gefahrensymbole und Notfallverhalten bei Abfall-Leckagen kurz behandelt. Brandschutzhelfer-Ausbildung (für ausgewählte MA): Umgang mit Feuerlöscher, insbesondere relevant für Abfallräume.

Bei Einstellung und danach mindestens jährlich (ArbSchG verlangt "regelmäßig"). Brandschutzhelfer alle 3-5 Jahre Auffrischung (DGUV-Empfehlung).

Reinigungskräfte / Hausmeister (Abfallsammler)

Vertiefte Unterweisung Gefahrstoffe: Wie erkennt man Gefahrstoffe im Abfall (Etiketten lesen), Umgang mit kleineren Chemikalienfunden, persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Atemschutz bei Staub). Erste Hilfe bei Stich- und Schnittverletzungen (durch Abfall möglich). ADR Unterweisung: Grundkenntnisse, falls sie Gefahrgut für Transport vorbereiten (z.B. Kennzeichnung anbringen).

Mind. jährlich zusammen mit Arbeitsschutz-Unterweisung. Spezifische Gefahrstoff-Schulung ebenfalls jährlich oder bei Einführung neuer Stoffe. ADR-Unterweisung alle 2–3 Jahre aktualisieren (gesetzlich vorgeschrieben: regelmäßig, ohne genaue Frist; Praxis: alle 2 Jahre).

Personal im Gefahrstoff-Zwischenlager <br/>(HSE-Mitarbeiter, Lagerist)

Fachkundelehrgang nach TRGS 520: Ausbildung zur „fachkundigen Person Sammelstelle“ – umfasst Chemiegrundlagen, Rechtsgrundlagen, Praxis (ca. 1–2 Wochen Kurs).
Auffrischung TRGS 520: jährliche spezifische Fortbildung (z.B. Seminar zu Lithium-Batterien oder neue Vorschriften). Brandschutz- und Explosionsschutz-Unterweisung: Umgang mit z.B. Ex-Zonen, richtiges Verhalten bei Leckagen/Bränden.
Erste Hilfe Spezial: z.B. Augendusche benutzen bei Säurespritzern, Notfallmaßnahmen bis Feuerwehr eintrifft.

Grundkurs Fachkunde einmalig (bei Tätigkeitsaufnahme), Fortbildungen mindestens jährlich intern plus alle 2 Jahre offizieller Kurs (neue TRGS 520 fordert kontinuierliche Fortbildung).

Abfallbeauftragter / HSE-Manager

Betriebsbeauftragter für Abfall Lehrgang: Anerkannter Lehrgang (ca. 5 Tage) zur Erlangung der Fachkunde gem. §9 AbfBeauftrV – Inhalte: Abfallrecht, Technik, Pflichten, Haftung. Fortbildung Abfall: Alle 2 Jahre behördlich anerkannte Fortbildung besuchen (Pflicht), um Änderungen im Recht und neue Entwicklungen kennenzulernen. Auditorenschulung (optional, falls ISO 14001 Auditor): wie man interne Audits durchführt.

Fachkunde einmalig (z.B. vor Bestellungsübernahme), Fortbildung mindestens alle 2 Jahre. Daneben laufend Selbststudium (Newsletter, Fachzeitschriften).

Staplerfahrer / Transportpersonal (intern)

Staplerschein (Flurförderzeug-Berechtigung) – rechtlich vorgeschrieben für Staplerfahrer. <br>Ladungssicherung – Schulung, wie Container/Behälter zu sichern sind. <br>ADR-Basics – falls sie an Verladungen von Gefahrgut mitwirken: Schulung nach Kapitel 1.3 ADR.

Staplerschein: einmalig + betriebliche Fahrprüfung, nach UVV jährliche Unterweisung. Ladungssicherung: alle 2–3 Jahre Auffrischung. ADR: alle 2 Jahre.

Entsorger-Fahrer (extern, aber oft am Standort tätig)

(Zwar nicht direkte Betriebsangehörige, jedoch werden oft Unterweisungen verlangt). Sicherheitsunterweisung Standort: Verhalten auf dem Gelände, Notfallinfos. Ladestellen-Einweisung: wie bei uns verladen wird, Ansprechpartner, PSA-Pflicht. Gefahrgutdokumentation: gemeinsame Durchsprache, was unterschrieben werden muss, damit kein Missverständnis.

Bei Erstbefahrung einmalig, danach jährliche kurze Auffrischung bei Änderung (oft schriftlich via Merkblatt mit Unterschrift des Fahrers bei Torzufahrt).