Abfallerzeugung und Trennung am Anfallort
Dezentralität und Standardisierung
Die Phase der Abfallerzeugung ist geprägt von Dezentralität (viele Anfallstellen in verschiedenen Abteilungen) und Standardisierung (überall gelten dieselben Trennregeln und Behälterstandards, festgelegt im Abfallwirtschaftskonzept des Betriebs). Fehler in dieser frühen Phase (z.B. Vermischung von Wertstoffen mit Restmüll) lassen sich später oft nicht mehr korrigieren oder führen zu Mehraufwand (Nachsortieren) und höheren Entsorgungskosten. Deshalb wird durch geeignete Organisationsmaßnahmen gegengesteuert: klar beschriftete Behälter, Schulungen, regelmäßige Erinnerungen und die Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Trennbehältern an sinnvollen Orten (niemand sollte gezwungen sein, Abfall falsch einzuwerfen, nur weil kein passender Behälter verfügbar ist).
Der Prozess beginnt an den Stellen, wo Abfälle entstehen – seien es Büros, Fertigungsbereiche, Lager, Labore oder Kantinen.
Jeder Abfallerzeuger (Mitarbeiter oder Prozess) ist dafür verantwortlich, den Abfall unmittelbar am Anfallort zu trennen und in die passenden Behälter zu geben. Hierzu müssen im gesamten Gebäude oder Betrieb Sammelstellen für die relevanten Abfallfraktionen eingerichtet sein. In Bürobereichen sind das meist mehrteilige Abfalltrennsysteme (Restmüll, Papier, Verpackungen und ggf. Biomüll) in Teeküchen oder zentralen Bereichen, ergänzt durch Papierkörbe an Schreibtischen, etc. In Produktionsbereichen können spezialisierte Sammelbehälter z.B. für Metallspäne, Kunststoffausschuss, Holzverschnitte oder gefährliche Abfälle (Ölhaltige Betriebsmittel, Chemikalienreste) vorhanden sein. Alle Behälter sind eindeutig gekennzeichnet – in Deutschland hat sich ein Farbschema und Piktogramme etabliert (z.B. grau für Restmüll, blau für Papier, gelb für Leichtverpackungen, braun für Bio, grün für Glas). Die Beschriftung sollte auch den jeweiligen AVV-Abfallschlüssel (gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) enthalten, insbesondere bei gefährlichen Abfällen oder internen Sonderabfallbehältern.
Durch diese konsequente Trennung an der Quelle wird sichergestellt, dass Wertstoffe dem Recycling zugeführt werden können und Vermischungen vermieden werden – was sowohl ein gesetzliches Gebot (§ 7 Abs.2 KrWG Vermischungsverbot) als auch ein ökologisches Ziel ist. Mitarbeiter werden regelmäßig auf die richtige Mülltrennung hingewiesen, sei es durch Schulungen, Aushänge oder kurze Unterweisungen. Beispielsweise lernt jeder Büroangestellte, dass keine Batterien oder Elektronik in den Restmüll dürfen, oder ein Laborant, dass Chemikalienabfälle nicht in Ausguss oder Hausmüll gelangen dürfen. Diese Sensibilisierung der Abfallerzeuger ist ein kritischer Erfolgsfaktor. Viele Unternehmen führen interne Informationskampagnen durch (z.B. E-Mails oder Poster mit „Dos and Don’ts“ der Mülltrennung). Die Praxis zeigt, dass eine Fehlwurfquote unter 5% erreichbar ist, wenn das Bewusstsein der Mitarbeiter entsprechend geschärft ist – regelmäßige Kontrollen etwa der Büroräume können dies bestätigen (Zielvorgabe: <5% Fremdstoffe je Fraktion).
In Bereichen mit gefährlichen Abfällen (z.B. Werkstätten mit Lösemitteln, Lackieranlagen mit Farbresten, Labore mit Chemikalien): Hier muss der Abfallerzeuger zusätzlich besondere Vorsicht walten lassen. Die Gefäße, in denen gefährliche Abfälle gesammelt werden (z.B. Kanister für Lösungsmittelabfälle, Sicherheitsfässer für Putzlappen mit Öl), sind oft vorgeschrieben (UN-zugelassene Gebinde) und müssen korrekt verschlossen und gekennzeichnet werden (Gefahrstoffetikett mit Inhaltsbeschreibung, Gefahrpiktogrammen, ggf. H- und P-Sätzen). Beispielsweise werden chemische Flüssigabfälle in dicht verschließbaren Kanistern gesammelt, die mit dem roten Gefahrensymbol für Entzündbarkeit oder Giftigkeit versehen sind, sowie mit dem entsprechenden UN-Code und Entsorgeradresse für den Transport. Mitarbeiter, die solche Abfälle erzeugen, müssen wissen, welche Abfälle zusammen in einen Behälter dürfen oder nicht: Inkompatible Chemikalien (z.B. Säure und Lauge, oder Lösemittel und stark oxidierende Stoffe) sind strikt getrennt zu sammeln. Diese Regeln werden im Gefahrstoffverzeichnis und den Standardarbeitsanweisungen (SOPs) des Betriebs festgelegt und an die betreffenden Mitarbeiter kommuniziert.
Ein Spezialfall sind vertrauliche Abfälle (z.B. Dokumente mit personenbezogenen Daten, Prototypenteile mit Geheimhaltungsstatus): Hier ist neben der Sortierung nach Material (Papier etc.) zusätzlich auf Datenschutz zu achten. Solche Materialien gehören in abschließbare Aktenvernichter-Boxen oder zu einer besonderen Stelle, wo sie direkt geschreddert werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass personenbezogene Daten so entsorgt werden, dass kein Unbefugter Zugriff nehmen kann (Art. 32 DSGVO, Integrität und Vertraulichkeit der Verarbeitung). Im Unternehmen bedeutet das, es müssen gesicherte Entsorgungswege eingerichtet sein (z.B. ein Dienstleister, der mit Zertifikat nach DIN 66399 die Vernichtung übernimmt). Mitarbeiter, die vertrauliche Papiere entsorgen, nutzen daher nicht den normalen Papierkorb, sondern den Datenschutzcontainer – typischerweise ein abgeschlossenes Behältnis, das nur vom Service oder Sicherheitsdienst geleert wird.
