Abfallsammlung und -sortierung
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Abfallsammlung und -sortierung
Eine effiziente Sammlung und Sortierung stellt sicher, dass Abfälle/Wertstoffe sauber getrennt und sortenrein erfasst werden. Nur so lassen sich hochwertiges Recycling, Wiederverwendung und eine insgesamt nachhaltige Nutzung der eingesetzten Ressourcen erreichen. Um diesen Qualitätsstandard kontinuierlich zu verbessern, müssen die bestehenden Trennsysteme und Abläufe in der Organisation regelmäßig überprüft, angepasst und optimiert werden.
Eine strukturierte Abfallsammlung und -sortierung ist das Rückgrat eines erfolgreichen Abfall- und Wertstoffmanagements. Indem Fraktionen so früh wie möglich und sortenrein erfasst werden, steigt die Qualität des Recycling und die Menge an Rest- bzw. Verbrennungsabfällen verringert sich. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem technische Lösungen (Sammelstationen, Sortieranlagen) mit guter Organisation, Schulung und Bewusstsein bei allen Beteiligten Hand in Hand gehen.
Anforderungen im Facility Management
Sobald die dezentralen Abfallbehälter voll sind oder ein geplanter Leerungszeitpunkt erreicht ist, kommt die interne Sammellogistik ins Spiel
Die Kräfte entleeren z.B. täglich oder wöchentlich die Büro-Abfallbehälter und befördern den Inhalt zu den zentralen Sammelcontainern im Keller oder Hof. In Produktionsbetrieben übernimmt häufig die Werkslogistik oder Instandhaltung diesen Part, insbesondere für schwere oder sperrige Abfälle. Wichtig ist, dass klare Intervalle oder Auslösemechanismen definiert sind: Z.B. Restmüllbürobehälter werden täglich geleert, Papiercontainer wöchentlich oder bei Füllstand >80%, Gefahrstoff-Sammelbehälter sofort, wenn sie voll oder die Maximallagerdauer erreicht ist. Moderne Systeme nutzen auch hier Sensoren – z.B. Ultraschallsensoren in Großcontainern – die ein Signal ans CAFM senden, wenn ein Behälter nahezu voll ist, sodass der Abholprozess angestoßen werden kann.
Die interne Transportstrecke führt von den Büros/Abteilungen zu einem oder mehreren zentralen Zwischenlagern auf dem Werksgelände. Je nach Geländestruktur kann es pro Gebäude oder pro Bereich eine Sammelstelle geben (etwa Müllräume in Tiefgaragen) und zusätzlich ein zentrales Lager für gefährliche Abfälle.
Beim Transport innerhalb von Gebäuden und Anlagen müssen Arbeitsschutz und Brandschutz berücksichtigt werden:
Arbeitswege: Mitarbeiter, die Abfälle transportieren (sei es mit einem Müllsack, einem Rollcontainer oder einem Hubwagen mit Palettenbox), müssen auf sichere Wege achten. Beispielsweise dürfen Fluchtwege nicht versperrt werden, Fahrstühle sind bei Gefahrgut ggf. exklusiv zu nutzen (kein Personenmitfahren), und beim Überqueren öffentlicher Bereiche (z.B. Flure) ist besondere Vorsicht geboten. Scharfe oder schwere Gegenstände sind so zu verpacken, dass keine Verletzungsgefahr besteht (z.B. müssen Glasscherben in bruchsicheren Behältern gesammelt werden).
Fördermittel: Häufig kommen Transporthilfsmittel zum Einsatz, z.B. kleine Elektrofahrzeuge, Gabelstapler, Hubwagen oder Müllpresswagen, um Tonnen zu ziehen. Bediener dieser Geräte müssen entsprechend unterwiesen oder befähigt sein (Staplerschein, etc.). Auf kombinierten Verkehrswegen sind die Regeln für den Begegnungsverkehr einzuhalten (Hupen an unübersichtlichen Stellen, Geschwindigkeitsbegrenzungen). Kein Behälter darf ohne Sicherung vom Stapler fallen können – bei fahrbaren Müllgroßbehältern werden oft Radfeststeller genutzt beim Absetzen.
Gefahrgut intern: Transportiert man gefährliche Abfälle intern (z.B. ein Fass mit Lösemittelabfall vom Labor zum Chemikalienlager), sollte dies möglichst mit geschlossenen Behältnissen und ggf. in Auffangwannen erfolgen. Kleinere Gebinde werden in Sicherheitsbehältern oder auf Gefahrstoff-Transportwagen befördert, um im Falle eines Lecks auszulaufen Flüssigkeiten aufzufangen. Bei biologisch infektiösen Abfällen (etwa medizinische Abfälle in einer Firmenklinik) sind UN-zertifizierte Sammelbehälter zu verwenden, die auslaufsicher und desinfizierbar sind.
Aufzug und Brandabschnitt: Beim Bewegen größerer Mengen brennbarer Abfälle durch Gebäude muss auf brandlastarme Routen geachtet werden. Oft werden Zwischenlager bewusst in Erdgeschossnähe eingerichtet, damit brennbare Abfälle nicht lange Wege durch Gebäudetrakte nehmen müssen.
Die Sammelnden fungieren bei der Leerung als erste Qualitätskontrolle
Die Sammelnden prüfen den Abfall auf offensichtliche Fehlbefüllungen. Finden sie z.B. Batterien im Restmüll oder Essensreste im Papiercontainer, entnehmen sie diese und leiten sie dem richtigen Entsorgungsweg zu (z.B. Batterien in die Batteriesammelbox, kontaminierte Papiere eventuell doch als Restmüll entsorgen). Solche Vorfälle werden idealerweise dokumentiert, um festzustellen, wo Schulungsbedarf besteht (wenn in einer Abteilung häufig falsch getrennt wird, kann der Abfallbeauftragte gezielt nachfassen).
Im Zuge der Sammlung werden kleinere Behälter oft in größere Zentralbehälter umgefüllt: z.B. entleert die Reinigung den Inhalt aller Büro-Papierkörbe in einen 240-Liter-Papiercontainer im Keller. Dabei ist darauf zu achten, dass sämtliche Behälterstandards eingehalten bleiben (keine Vermischung verschiedener Fraktionen in einem Container). Bei Gefahrstoffen, die in Labor-Kanistern gesammelt wurden, kann es sein, dass diese in größeres Überfass umgepackt werden für die Abholung – dies sollte aber möglichst vermieden werden, um zusätzliche Handhabung (und Risiko) zu minimieren. Generell gilt: Abfallbehälter sollen immer geschlossen transportiert werden (kein offener Müll in offenen Kisten, um Herumfliegen oder Geruchsbelästigung zu verhindern).
Schwere Abfälle (z.B. Schrottteile, Palettenabfälle, Bauschutt aus Umbauten) werden häufig direkt von der Instandhaltung oder einem Bau-Service zum zentralen Lager gebracht. Dafür können spezielle Transportbehälter eingesetzt werden, z.B. Gitterboxen für Metallteile oder Big-Bags für Bauschutt. Die internen Fahrer achten insbesondere darauf, dass keine Überladung der Behälter erfolgt (weder vom Gewicht noch vom Volumen her, um nichts zu verlieren).
Sobald die Abfälle in den zentralen Sammelstellen ankommen, werden sie dort abgestellt und gesammelt, bis genügend Menge für eine externe Abholung beisammen ist oder eine vorgeschriebene Lagermenge erreicht wird. Dies führt in die nächste Prozessphase – die Zwischenlagerung.
(a) Getrennte Erfassung der Fraktionen entlang der Wertschöpfungskette
Bereits während der Beschaffung und Produktion entstehen unterschiedliche Wertstoffströme (z. B. Papier/Pappe, Kunststoffe, Metalle, Holz, organische Abfälle).
Eine sortenreine Erfassung ist die Basis für hochwertiges Recycling oder Wiederverwendung.
Praktische Beispiele: Getrennte Container und Boxen an den Produktionslinien
Spezielle Sammelbehälter für Büros (Papier, Restmüll, ggf. Bio-Abfälle)
(b) Definition von Stationen und -punkten
Festlegung klarer Sammelstellen bzw. Stationen im Betrieb, an denen die Mitarbeitenden die jeweiligen Abfallfraktionen leicht und richtig entsorgen können.
Beschriftungen, Farbkodierungen oder Piktogramme sorgen für schnelle Orientierung.
Bei größeren Betrieben oder weitläufigen Anlagen kann es sinnvoll sein, dezentrale Erfassungspunkte einzurichten, um weite Laufwege zu vermeiden und die Akzeptanz der Trennsysteme zu erhöhen.
(c) Rollenverteilung, Befugnisse und Befähigung der Mitarbeitenden
Klare Festlegung, wer für das Sortier- und Trennsystem verantwortlich ist (z. B. Abfallbeauftragte, Standortkoordinatoren).
Schulungen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, welche Abfälle in welche Behälter gehören und warum die Trennung wichtig ist.
Führungskräfte unterstützen und kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben, während die Belegschaft aktiv am Sortierprozess mitwirkt.
(d) Klassifizierung der Fraktionen nach gesetzlichen Anforderungen
Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für Abfallsortierung (z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Verordnung über die Einstufung von Stoffen).
Sicherstellen, dass mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Trennung (z. B. Papier, Glas, Kunststoffe, Bioabfälle) umgesetzt wird. Wo sinnvoll, kann eine feinere Unterteilung (z. B. verschiedene Kunststoffe, Metalle) einen noch höheren Verwertungsgrad ermöglichen.
(e) Erstellung von Daten, Kennzahlen und Berichten
Die systematische Erfassung von Abfall- bzw. Wertstoffmengen (z. B. Wiegekarten, Erfassungssysteme) und deren Auswertung ermöglicht eine zielgerichtete Weiterentwicklung.
Diese Kennzahlen können u. a. Restmüllquoten, Recyclingraten oder Kosten- und Einsparungsanalysen umfassen (Details siehe Abschnitt 14).
Anhand von regelmäßigen Berichten können Management und Belegschaft die Fortschritte verfolgen und Optimierungspotenziale erkennen.
(f) Einhaltung rechtlicher und sonstiger bindender Anforderungen
Neben nationalen Gesetzen und Verordnungen (z. B. KrWG, Nachweisverordnung) müssen auch ggf. kommunale Vorgaben oder branchenspezifische Richtlinien beachtet werden.
Beim Umgang mit besonderen Abfällen (z. B. gefährlichen Stoffen) gelten zusätzlich Sicherheits- und Gefahrstoffvorschriften.
Auch vertragliche Vereinbarungen mit Entsorgungsdienstleistern oder Lieferanten können spezifische Anforderungen an die Sortierung enthalten.
Die Sortier- und Trennprozesse sind im Unternehmen als dokumentierte Information festzuhalten, einschließlich:
