Das kann ein zentraler Wertstoffhof auf dem Gelände sein oder ein Ladehof. Im Idealfall steht die zu ladende Ware bereits bereit. Häufig hat man z.B. einen Bereitstellungsplatz, wo alle vollen Container stehen. Das interne Personal (Logistik/Hausdienst) unterstützt nun den Fahrer beim Verladen: Mit Hubwagen oder Stapler werden die Abfallbehälter in den LKW bugsiert. Je nach Abfallart kommt unterschiedliches Equipment zum Einsatz: Ein Müllfahrzeug für Restmülltonnen hat eine Schüttung, an die die 240-Liter-Tonnen angedockt und entleert werden. Ein Containerfahrzeug nimmt Absetzcontainer auf oder wechselt gleich ganze Presscontainer aus (d.h. ein voller Pressmüllcontainer wird auf den LKW gezogen und ein leerer zurückgelassen). Für Stückgut-Sammlungen (z.B. mehrere Fässer Chemieabfall) kommt oft ein Koffer-LKW mit Ladebordwand – hier werden die Fässer palettenweise verladen.
Wichtig ist die Ladungssicherung: Alle Behälter müssen im Laderaum festgezurrt oder verkeilt sein, damit sie nicht rutschen oder umfallen. Der Betrieb achtet gemeinsam mit dem Fahrer darauf, Zurrgurte anzulegen, Antirutschmatten unter Paletten zu legen usw. Gerade bei Gefahrgut werden zusätzlich Vorschriften relevant: bestimmte Abfälle dürfen nicht zusammen auf einen LKW, wenn sie sich gefährlich beeinflussen könnten (vgl. ADR Zusammenladeverbote, ähnlich den Lagerregeln). In der Praxis übernimmt hier der Entsorger die Verantwortung, aber das HSE-Personal behält ein Auge darauf. Beispielsweise sollen starke Säuren und Basen nicht nebeneinander stehen, Gasflaschen (selten im Abfalltransport) wären separat zu lagern etc. Für den gemeinen Abfalltransport beschränkt sich dies aber meist darauf, dass z.B. kein Tank mit Lösungsmittel dicht neben einem Gitterboxkäfig mit Lithium-Batterien geladen wird (Brandgefahr).
Vor Verlassen des Werks wird in vielen Fällen noch einmal verwogen. Das Fahrzeug fährt mit beladener Ladung über die Werkswaage. Das gemessene Bruttogewicht abzüglich des bekannten Tara (Leergewicht des LKW, entweder in Datenbank oder durch Leerwägung beim Einfahren ermittelt) ergibt das Netto-Abfallgewicht. Dieses wird im Wiegeschein festgehalten, gemeinsam mit Datum/Uhrzeit, Kennzeichen, Name des Fahrers und der genauen Bezeichnung der Abfälle. Der Fahrer (bzw. der Entsorger) bestätigt die Übernahme mit Unterschrift – heutzutage oft direkt digital per Signatur-Pad oder mittels QR-Code-Scan im eANV-Tablet. Damit geht die Verantwortlichkeit für die Abfälle offiziell vom Abfallerzeuger auf den Transporteur/Entsorger über. Eine Kopie des Wiegescheins verbleibt im Unternehmen (digital archiviert). Bei gefährlichen Abfällen wird dieser Wiegedatensatz auch im eANV als Übernahmemenge festgehalten.
Sobald der beladene LKW das Werk verlässt, unterliegt der Transporteur der Kontrolle der Verkehrs- und Abfallbehörden auf der Strecke. Für gefährliche Abfälle muss er die Begleitscheindaten elektronisch aktuell halten – typischerweise ist der Begleitschein durch die Unterschrift beim Abholer nun komplett und wird vom Fahrer ggf. noch am selben Tag via Telematik an die ZKS übertragen. Falls der Transport über Bundeslandgrenzen geht, sind die beteiligten Behörden ebenfalls im eANV informiert (das System verteilt die Meldungen automatisch). Bei Grenzüberschreitung ins Ausland wäre das Notifizierungsverfahren nach EU-Abfallverbringungsverordnung notwendig, was aber hier zu weit führen würde.