Abfall Gefährdungsbeurteilung
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Risiken systematisch erfassen, bewerten und minimieren
Im Abfall- und Entsorgungsmanagement sind Gefährdungsbeurteilungen (GBU) ein entscheidendes Instrument, um sicherzustellen, dass alle Risiken, die im Umgang mit Abfällen entstehen, systematisch erfasst, bewertet und minimiert werden. Dieser Prozess ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für die Sicherheit der Mitarbeitenden und den Schutz der Umwelt. Im Abfallbereich sind Gefährdungen aufgrund der vielfältigen Abfallarten, insbesondere im Umgang mit gefährlichen Abfällen wie Chemikalien oder biologischen Abfällen, besonders hoch. Durch die Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitsplatz sicher gestaltet und gesetzliche Anforderungen, wie sie im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt sind, eingehalten.
Gezielte Risikoanalyse als Grundlage für sicheres Abfall- und Entsorgungsmanagement
Rechtliche Grundlagen
Das KrWG verpflichtet Unternehmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Eine zentrale Anforderung ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Abfällen, insbesondere gefährlichen Abfällen. Eine Gefährdungsbeurteilung nach KrWG umfasst daher auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden keinen unnötigen Gefahren durch den Umgang mit Abfällen ausgesetzt sind.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 der GefStoffV verlangt eine spezifische Bewertung des Umgangs mit gefährlichen Abfällen, insbesondere chemischen Stoffen und Gefahrstoffen, die im Abfallmanagement häufig vorkommen. Dies umfasst Maßnahmen zur Minimierung von Expositionen, den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und die ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung dieser Abfälle.
Die BetrSichV verlangt, dass Arbeitsmittel, wie Müllpressen, Sortieranlagen oder Fahrzeuge, die im Abfallmanagement eingesetzt werden, sicher betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Gefährdungen durch diese Maschinen erfassen und geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen festlegen.
Ziele der Gefährdungsbeurteilung im Abfall- und Entsorgungsmanagement:
Identifikation von Gefahrenquellen: Systematische Erfassung aller potenziellen Gefährdungen, die durch den Umgang mit Abfällen, Maschinen oder Gefahrstoffen entstehen.
Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden: Sicherstellung, dass Maßnahmen getroffen werden, um gesundheitliche Risiken durch den Umgang mit gefährlichen Abfällen zu minimieren.
Umweltschutz: Verhinderung von Umweltbelastungen durch unsachgemäße Lagerung, Handhabung oder Entsorgung von Abfällen.
Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, um Verstöße zu vermeiden und Sanktionen vorzubeugen.
Vorbereitung und Ermittlung relevanter Tätigkeiten
Ermittlung von Tätigkeiten: Die Tätigkeiten, die im Rahmen der Abfallentsorgung durchgeführt werden, müssen genau analysiert werden. Dazu gehören die Sammlung, Trennung, Lagerung, der Transport sowie die Verarbeitung und Entsorgung von Abfällen.
Identifikation der Abfallarten: Unterscheidung zwischen ungefährlichen und gefährlichen Abfällen, wie z.B. Chemikalien, infektiöse Abfälle oder brennbare Stoffe, um spezifische Risiken zu erfassen.
Gefährdungen identifizieren
Gefährdungen durch Abfallarten: Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen wie Chemikalien, Bioabfällen oder scharfen Gegenständen müssen spezifische Gefahren erfasst werden, wie z.B. die Exposition gegenüber giftigen Stoffen, Infektionsrisiken oder Verletzungsgefahren.
Gefährdungen durch Arbeitsmittel: Analyse der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen wie Müllpressen, Hebevorrichtungen oder Entsorgungsfahrzeuge, die mechanische Risiken oder Gefahren durch Fehlbedienung darstellen können.
Risikobewertung
Bewertung der Risiken: Jedes identifizierte Risiko wird hinsichtlich der Schwere der möglichen Folgen und der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens bewertet. Dabei kann eine Risikomatrix eingesetzt werden, um die Risiken zu kategorisieren und Prioritäten für Schutzmaßnahmen festzulegen.
Exposition gegenüber Gefahrstoffen: Analyse, wie häufig und in welchem Ausmaß Mitarbeitende Gefahrstoffen ausgesetzt sind, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Technische Maßnahmen: Diese umfassen z.B. die Installation von Absaugvorrichtungen, um die Luftbelastung durch Chemikalien zu reduzieren, oder das Bereitstellen sicherer Abfallbehälter für scharfe oder infektiöse Abfälle.
Organisatorische Maßnahmen: Einführung von Arbeitsanweisungen für den Umgang mit bestimmten Abfallarten oder die regelmäßige Kontrolle der Lagerbedingungen für gefährliche Abfälle.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und verpflichtende Nutzung von PSA wie Handschuhen, Atemschutzmasken oder Schutzbrillen für Mitarbeitende, die gefährlichen Abfällen ausgesetzt sind.
Dokumentation und Überprüfung
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung: Alle identifizierten Gefährdungen, die festgelegten Schutzmaßnahmen und die Ergebnisse der Risikobewertung müssen dokumentiert werden. Dies ist auch wichtig für Audits oder behördliche Kontrollen.
Regelmäßige Überprüfung: Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Änderungen im Abfallmanagement oder nach Unfällen.
Typische Gefährdungen im Abfall- und Entsorgungsmanagement:
Chemische Risiken: Viele Abfälle enthalten Chemikalien, die giftig, ätzend oder brennbar sind. Bei unsachgemäßem Umgang können diese zu schweren Gesundheitsschäden führen. Eine sichere Lagerung und Kennzeichnung gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist daher notwendig.
Biologische Gefahren: Insbesondere im medizinischen oder biologischen Abfallmanagement können infektiöse Abfälle oder kontaminierte Materialien (z.B. Spritzen, Laborabfälle) eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Maschinenbedienung: Abfallpressen, Hebemaschinen und Mülltransportsysteme stellen mechanische Risiken dar. Unsachgemäßer Umgang mit diesen Geräten kann zu Quetschungen, Schnittverletzungen oder anderen mechanischen Verletzungen führen.
Stolper- und Sturzgefahren: Unsachgemäß gelagerte Abfälle oder Flüssigkeitsaustritte können zu Rutsch- und Sturzunfällen führen, insbesondere in Bereichen, in denen größere Mengen an Abfällen gesammelt oder verarbeitet werden.
Ergonomische Belastungen: Das Heben und Tragen schwerer Abfallbehälter oder das manuelle Sortieren von Abfällen kann zu ergonomischen Problemen führen. Die Bereitstellung ergonomischer Hilfsmittel und das Schulen der Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Lasten sind daher wichtig.
Brennbare und explosive Abfälle: Bestimmte Abfälle, insbesondere Lösungsmittel, Altöl oder andere chemische Stoffe, können bei unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung entzündliche Dämpfe freisetzen. Die Gefährdungsbeurteilung muss solche Risiken erfassen und geeignete Brandschutzmaßnahmen vorsehen.
Eine gründlich durchgeführte Gefährdungsbeurteilung bietet eine Vielzahl von Vorteilen:
Schutz der Mitarbeitenden: Sie reduziert die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, indem Gefahrenquellen identifiziert und Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Rechtskonformität: Sie stellt sicher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Gefahrstoffmanagement und Umweltschutz einhält, und schützt vor Sanktionen oder Bußgeldern.
Kostensenkung: Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Reduzierung krankheitsbedingter Ausfallzeiten trägt die Gefährdungsbeurteilung zur Effizienz des Unternehmens bei.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Sie minimiert Umweltrisiken, indem sie potenzielle Gefährdungen für die Umwelt durch unsachgemäße Abfallbehandlung erfasst und Maßnahmen zur Prävention entwickelt.
