Zentrale Zwischenlagerung und Konsolidierung
Die zentralen Abfall-Zwischenlager eines Betriebs sind kritische Orte im Abfallmanagement
Hier kommen alle gesammelten Abfälle zusammen, werden zwischengespeichert, ggf. weiter konsolidiert, und für die Abholung vorbereitet.
Je nach Betrieb gibt es unterschiedliche Lagerbereiche für verschiedene Abfallarten:
Allgemeine Wertstoff- und Restmüll-Lager: Meist in Form eines Müllraums, Hofes oder Containerstellplatzes, wo Restmüllcontainer, Altpapiercontainer, Wertstofftonnen (für Verpackungen), Altglascontainer etc. in ausreichender Zahl vorhanden sind. Diese Bereiche sollten gut zugänglich für Entsorgungsfahrzeuge sein (Rampe, ebenerdige Zufahrt). Wichtig sind hier Ordnung und Sauberkeit: Container müssen beschriftet und verschlossen sein (Schädlinge vermeiden), nichts darf herumliegen oder den Zugang versperren. Brandschutz: Wenn z.B. mehrere 1,1m³-Müllgroßbehälter beieinander stehen, bilden sie eine erhebliche Brandlast. Daher wird empfohlen, Müllcontainer im Freien oder in brandgeschützten Räumen zu lagern, mind. mit ausreichend Abstand zu Gebäudewänden (z.B. >1 m Abstand, damit im Brandfall die Hitze nicht direkt übergreift). In Gebäuden sollten Müllräume mit Brandmeldern und Feuerlöschern ausgestattet sein.
Lager für gefährliche Abfälle (Sonderabfall-Zwischenlager): Für alle gefährlichen Abfälle (Chemikalien, Lacke, Batterien, etc.) richtet man einen separaten Gefahrstofflagerbereich ein. Dieser kann ein spezieller Raum im Keller, ein abgesperrter Bereich im Außenlager oder z.B. ein Abfallsammelcontainer (in Form eines begehbaren Lagercontainers mit Belüftung) sein. TRGS 510 schreibt hierfür zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen vor: Der Lagerraum muss als Gefahrstoffbereich deutlich gekennzeichnet sein (Warnzeichen "Achtung Gefahrstoffe"), unbefugter Zutritt ist zu verhindern (Abschließen, Zugang nur für geschultes Personal). Oft werden Bereiche in Brandschutzzonen eingeteilt: z.B. max. 1000 kg Gefahrstoffabfälle pro Brandabschnitt, klare Trennung von entzündbaren und oxidierenden Stoffen etc. Laut TRGS 510 darf außerhalb von speziellen Lagerräumen (also in normalen Arbeitsbereichen) jeweils nur eine gewisse Kleinmenge je Gefahrstoff gelagert werden (typisch 50–100 kg oder Liter je Kategorie) – größere Mengen müssen in einem expliziten Lagerraum stehen. Daher konsolidiert das Zwischenlager die vielen kleinen Behälter aus dem Betrieb in einem zentralen, dafür ausgerüsteten Bereich. Praktische Maßnahmen im Gefahrstoff-Zwischenlager: Feuerbeständige Auffangwannen unter allen Flüssigkeitsgebinden, Regale mit Kunststoffwannen für Kleinchemikalien, Separierung nach Lagerklasse (z.B. Säuren in einem Regal, Basen weit entfernt in einem anderen; brennbare Flüssigkeiten in einem Sicherheitsschrank oder in entkoppelter Zone). TRGS 510 gibt auch Mengenlimits pro Lagerabschnitt: beispielsweise können max. 1.200 Liter brennbare Flüssigkeiten der Lagerklasse 3 in einem Brandabschnitt gelagert werden, es sei denn es sind Sicherheitsschränke vorhanden, dann sind größere Summen zulässig (dies nur sinngemäß als Beispiel). Eine konkrete Regel: 60 Liter pro Gefahrstoffart (Kleinmengengrenze) und 240 Liter gesamt je Lagerort waren früher Richtwerte in TRGS 510 für Lager außerhalb von speziellen Lagern – aktuelle Fassungen sind differenzierter, aber im Prinzip gelten Kleinmengenregelungen, die von Unternehmen in einer internen Richtlinie (oft "Abfall-ABC") festgehalten werden.
Zusätzlich gelten TRGS 520-Aspekte
Wenn Mitarbeiter am zentralen Lager gefährliche Abfälle entgegennehmen und sortieren (z.B. aus verschiedenen Abteilungen), müssen sie besonders unterwiesen sein. Es sollte ein Betriebsanweisungsblatt vorhanden sein, das den Umgang mit gefährlichen Abfällen in diesem Lager regelt (inkl. Verhalten bei Leckagen, persönliche Schutzausrüstung, Verbote wie Essen/Trinken im Bereich). Weiterhin sollte das Lager ausreichend belüftet sein (Lösemitteldämpfe, Ammoniak aus Chemikalien etc. müssen abgeführt werden, ggf. Zwangsentlüftung mit EX-geschützten Ventilatoren). Temperatur und Feuchtigkeit sind auch ein Faktor – gewisse Abfälle (z.B. ölverschmutzte Putzlappen) können bei Hitze selbstentzündlich werden, daher ist Kühlung oder zumindest Abschattung sinnvoll.
In der Dokumentation des Zwischenlagers müssen alle gefährlichen Abfälle mit Menge, Art, Lagerort erfasst sein (Pflicht zum Führen eines Abfallregisters nach NachwV). Oft geschieht dies elektronisch im CAFM: Jeder neue Wareneingang (z.B. ein volles Chemieabfall-Gebinde) wird von HSE registriert, mit Datum. So lässt sich auch überwachen, dass Abfälle nicht zu lange gelagert werden (ein Maximallagerzeitraum von 1 Jahr für Zwischenlager gefährlicher Abfälle ergibt sich indirekt aus § 3 Abs.5 KrWG – darüber hinaus gelten sie als entsorgt oder es bedarf besonderer Genehmigungen).
Spezial-Sammelstellen: Abseits der Hauptlager gibt es oftmals separate Behälter für bestimmte Sonderabfälle:
Batteriesammelbehälter: In Betrieben an diversen Stellen (z.B. in der IT-Abteilung, in Werkstätten) aufgestellt. Zentrale Vorgabe: stabile, verschließbare und bruchfeste Behälter, innen ggf. feuerhemmend ausgeschlagen (besonders bei Lithium-Ionen-Batterien wichtig). Batterien verschiedener Chemie dürfen möglichst nicht zusammengeschmissen werden (Lithium getrennt von Bleiakkus etc., da unterschiedliche Gefahrmerkmale). Oft werden kleine Lithiumbatterien einzeln verpackt (z.B. in Plastiktüten oder mit Pol-Klebeband versehen), um Kurzschlüsse zu vermeiden. Im Zwischenlager werden alle Batterien dann meist in einen großen Sammelbehälter oder UN-gefährlichkeitsgeprüfte Fass gegeben. Das Batteriegesetz verlangt, dass ein zertifizierter Entsorger für Batterien eingesetzt wird (z.B. vom gemeinsamen Rücknahmesystem GRS), der regelmäßig leert.
Elektroaltgeräte-Sammelstelle: Nach ElektroG sind Betriebe verpflichtet, nicht mehr benötigte Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen. Oft gibt es daher im Technikbereich oder IT-Lager Gitterboxen oder Container speziell für WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). Diese sind gekennzeichnet mit dem durchgestrichenen Mülltonnen-Symbol. Größere Geräte (Monitore, PCs) werden vorsichtig gestapelt. Wichtig: Vor der Entsorgung müssen Datenträger entnommen oder unbrauchbar gemacht werden (Festplatten aus PCs ausbauen oder löschen). Die IT-Abteilung stellt dies in der Regel sicher, bevor Geräte in den Container wandern. Am Container sollte notiert sein, welche Anlagen/Seriennummern eingelagert wurden – es empfiehlt sich ein Logbuch für E-Schrott, damit bei Abholung ein Nachweis existiert (oft verlangt das WEEE-Reporting eine Mengenerfassung und Seriennummernliste, besonders bei sensiblen Geräten)[53]. Bestimmte Gerätefraktionen werden getrennt gesammelt: z.B. Bildschirme in einem separaten Behälter, Kleingeräte in einem anderen, Batterien und Lampen wie erwähnt extra. Lampen (Leuchtstoffröhren) werden oft gar nicht im allgemeinen E-Schrott, sondern in Spezialbehältern (Stoßfest, mit Deckel) gesammelt, um Bruch zu vermeiden (Stichwort Quecksilber in Leuchtstoffröhren).
Behälter für problematische Stoffe: Z.B. Spraydosen (Aerosole) – diese stellt man nicht in den Gelben Sack, obwohl es Verpackungen sind, da Explosionsgefahr besteht. In vielen Betrieben gibt es daher eigene kleine Sammeltonnen für Druckgaspackungen, die separat und unter Lüftung gelagert werden (Explosionsschutz!). Quecksilberthermometer oder andere Sonderfälle (Laborchemikalien) kommen in dafür vorgesehenen Behältnissen (ggf. in Sand gebettet bei Bruchgefahr). Medizinische Abfälle (scharfe Gegenstände, kontaminierte Materialien) werden an Ort und Stelle in UN-zugelassene medizinische Abfallboxen gesammelt, die fest verschlossen ins Zwischenlager wandern und möglichst bald entsorgt werden (z.B. nach BioStoffV und TRBA 250 Regeln).
Compliance-Checkliste:
Trennung eingehalten? Alle Lagerbehälter enthalten nur die vorgesehenen Abfälle, keine Vermischungen (z.B. kein Kunststoff im Altpapiercontainer). Prüfkriterium: visuelle Kontrolle, Fehlwurfquote < 5%.
Kennzeichnung und Dokumentation: Sind alle Gebinde korrekt etikettiert (AVV, Inhaltsstoff, Gefahrzettel bei Gefahrgut)? Haben alle Fässer/Container eine ID, die im Register eingetragen ist? Prüfkriterium: Etiketten vorhanden und lesbar, Abfallregistereintrag aktuell.
Lagerbedingungen: Werden die vorgeschriebenen Mengenlimits eingehalten (z.B. nicht mehr als zulässige Menge im Raum)? Stimmen Abstände (z.B. Gebinde stehen nicht direkt an Heizquellen oder Gullys ohne Auffangwannen)? Ist der Bereich sauber und zugänglich (Fluchtwege frei)? Prüfkriterium: Lagerplan vs. Ist-Situation, Sichtprüfung.
Sicherheitseinrichtungen: Feuerlöscher vorhanden und geprüft, ggf. Löschmittel für Lithium-Brände (Metallbrandpulver) bereitgestellt? Ist ein aktueller Notfallplan ausgehängt (Was tun bei Leckage, wen anrufen)? Prüfkriterium: Check Notfallausrüstung und Aushänge.
Schulung/Personal: Sind Unterschriftenlisten vorhanden, wer Zugang hat und unterwiesen ist? (TRGS 520 fordert z.B. Fachkunde der Lagerverantwortlichen). Prüfkriterium: Schulungsnachweise auf aktuellem Stand.
