| Trennt Abfälle direkt am Anfallort nach vorgegebenen Fraktionen (Restmüll, Papier, Verpackungen, Bio, Glas, Elektronik, Gefahrstoffe etc.). Füllt die Abfälle in dafür vorgesehene, genormte Behälter (farblich/symbolisch gekennzeichnet). Kennzeichnet bei Bedarf die Abfälle (z.B. Anbringen von Labels mit AVV-Schlüssel oder Gefahrzetteln bei Chemikalien). Meldet volle Behälter oder besondere Abfälle an die zuständige Stelle. Beachten die Mitarbeiter die Sortiervorgaben, unterstützen sie die Abfallhierarchie und ermöglichen Recycling. |
| Sammelt regelmäßig die dezentral bereitgestellten Abfallbehälter ein und transportiert den Abfall zu den zentralen Sammelstellen bzw. Zwischenlagern im Betrieb. Achtet beim Entleeren auf Fehlwürfe und entfernt unzulässige Stoffe (z.B. Batterien im Restmüll). Befördert Abfälle innerhalb des Betriebsgeländes unter Einhaltung der Sicherheitsregeln (z.B. Geschwindigkeit, kein ungesicherter Transport). Füllt Abfälle ggf. von kleineren Behältern in größere Container um. Bei sperrigen Gütern oder technischen Abfällen unterstützt die Logistik (oft in Zusammenarbeit mit Instandhaltung). Meldet volle zentrale Container an die nächste Stelle (HSE/Einkauf) zur Entsorgung. |
| Überwacht die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorschriften im Betrieb. Der Abfallbeauftragte prüft und genehmigt intern die Entsorgung, insbesondere bei gefährlichen Abfällen. Kontrolliert, ob die Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Abfälle korrekt ist (TRGS 510, Gefahrgutvorschriften). Führt das Abfallregister und die internen Entsorgungsnachweise. Initiert interne Audits oder Begehungen, um die Abläufe zu prüfen. Schult die Mitarbeiter in abfallrelevanten Themen. Im Prozess entscheidet HSE ggf. an einem Kontrollpunkt, ob ein Abfall als gefährlich einzustufen ist und besondere Behandlung erfordert (Gateway "gefährlich ja/nein?"). Gibt bei gefüllten Containern oder Bedarf den Abholauftrag zur externen Entsorgung frei. Ist Ansprechpartner für Behörden bei Abfallfragen (z.B. im Rahmen von Inspektionen oder Statistikmeldungen gemäß § 45 KrWG). |
| Steuert die Beauftragung externer Entsorgungsdienstleister. Legt im ERP/CAFM-System einen Entsorgungsauftrag an, sobald Abfälle entsorgt werden müssen (z.B. wenn bestimmte Füllstände erreicht sind oder nach festem Turnus). Beschreibt im Auftrag die zu entsorgende Menge, Abfallart (AVV-Schlüssel) und den gewünschten Entsorgungsweg (Verwertung/Beseitigung). Fordert Angebote ein und vergibt Aufträge an zertifizierte Entsorger. Stimmt Abholtermine ab. Pflegt Stammdaten im CAFM: Behälterinventar, Leerungsrhythmen, Abfallmengen. Stellt bei Gefahrgut sicher, dass der Entsorger alle nötigen Informationen erhält (UN-Nummer, Gefahrenklasse). Ggf. erzeugt der Einkauf auch Bestellungen und Service Level Agreements (SLAs) mit Entsorgern. Überwacht die Kosten der Entsorgung und prüft Entsorgerrechnungen gegen erbrachte Leistung (z.B. Gewichtsprotokolle). |
| Koordiniert die Anlieferung und Abholung durch externe Entsorgerfahrzeuge auf dem Betriebsgelände. Der Werkschutz überprüft an der Pforte die Dokumente und Zulässigkeit bei Einfahrt (z.B. Gefahrgutberechtigung des Fahrzeugs, Übereinstimmung von Kennzeichen und angekündigtem Transport). Weist dem Fahrer die vorgesehene Übergabestelle (Laderampe, Hof) zu und stellt sicher, dass diese frei und sicher zugänglich ist. Kontrolliert vor der Abfahrt die Ladungssicherung (z.B. sind alle Container ordnungsgemäß verriegelt und gesichert) und die Vollständigkeit der Papiere (Begleitschein, ADR-Dokumente). Erfasst relevante Daten beim Verladen: oft wird am Werk ein Abfallwiegeschein erstellt (Brutto-/Tara-Gewicht) und vom Fahrer elektronisch oder schriftlich quittiert. Diese Daten werden ans CAFM/ERP zurückgemeldet. Die Security hält außerdem im Ereignisfall (z.B. Unfall, Chemikalienaustritt beim Verladen) Notfallpläne bereit und alarmiert Werksfeuerwehr, HSE oder weitere Stellen. |
| Übernimmt die Abfälle am Übergabepunkt und transportiert sie mit zugelassenen Fahrzeugen zur finalen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage. Stellt geschultes Personal (Fahrer mit ADR-Schein bei Gefahrguttransport). Veranlasst ggf. eine erneute Verwiegung bei sich im Entsorgungsbetrieb und dokumentiert die eingegangene Menge. Erledigt die gesetzlich vorgeschriebene Nachweisführung: der Entsorger bestätigt im eANV-System den Eingang der gefährlichen Abfälle und meldet der Behörde den Abschluss der Entsorgung. Bei bestimmten Entsorgungswegen erstellt er zudem Verwertungs- oder Beseitigungsnachweise für den Abfallerzeuger. Der Dienstleister hält alle erforderlichen Zertifikate (Entsorgungsfachbetrieb, ggf. Sonderabfall-Zulassungen) und berät den Kunden auch hinsichtlich Optimierung der Abfalltrennung. |
| Die beteiligten IT-Systeme fungieren als eigene „Lane“ im Prozess: Im CAFM-System (Computer Aided Facility Management) oder einem ERP-Modul werden alle Abfallvorgänge erfasst und nachverfolgt. Das System generiert Abholaufträge und Wiegescheine, verwaltet Behälter-IDs und standortbezogene Abfallmengen. Eine Schnittstelle zum elektronischen Nachweisportal ermöglicht das Ausfüllen und Signieren digitaler Begleitscheine. Sensoren (IoT), z.B. Füllstandssensoren an Containern, senden Daten ans System, das bei Erreichen von Schwellwerten automatisch eine Abholung anstoßen kann. Mobile Geräte (Tablets/Scanner) werden evtl. vom Personal genutzt, um vor Ort Barcodes der Behälter zu scannen und Prüflisten abzuarbeiten. Das Wiegesystem (stationäre oder mobile Waage) erfasst Gewichte und übermittelt diese elektronisch ans System. Schließlich dienen BI-Tools der Auswertung: Das CAFM kann Berichte generieren, etwa monatliche Abfallmengen nach Fraktionen, Recyclingquoten, oder eine Stoffstrombilanz. Diese Berichte unterstützen Managemententscheidungen und die Erfüllung von Dokumentationspflichten (z.B. jährliche Abfallstatistikmeldungen). |