Verantwortlichkeiten im Ausbauprozess strukturieren
Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Planung und Umsetzung der Entsorgungsinfrastruktur im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Entsorgungseinrichtungen schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen sowie logistische Abläufe im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden.
