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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Verantwortlichkeiten im Ausbauprozess strukturieren

Facility Management: Abfallmanagement » Konzeption » Ausführungsplanung » Abgrenzung GU- / Nutzerausstattung

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Planung und Umsetzung der Entsorgungsinfrastruktur im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Entsorgungseinrichtungen schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen sowie logistische Abläufe im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden.

Verantwortlichkeiten trennen und Schnittstellen klar definieren

Leistungen des Generalunternehmers (GU)

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Planung und Umsetzung der Entsorgungsinfrastruktur im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Entsorgungseinrichtungen schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen sowie logistische Abläufe im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden.

Der GU stellt die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Entsorgung sicher. Dazu gehören:

Grundlegende Infrastruktur für die Entsorgung

  • Errichtung von Müll- und Entsorgungsplätzen gemäß den baurechtlichen Anforderungen

  • Bau von überdachten oder geschlossenen Entsorgungsräumen für Abfalllagerung (z. B. Restmüll, Papier, Wertstoffe)

  • Herstellung von befestigten Bodenflächen mit ausreichender Tragfähigkeit für Müllfahrzeuge

  • Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen, falls erforderlich (z. B. für Hochdruckreinigung oder automatische Verdichtungssysteme)

  • Integration von Brandschutzmaßnahmen (z. B. feuerbeständige Abtrennungen, Brandschutzeinrichtungen für Sonderabfälle)

Technische Ausstattung für die Entsorgung

  • Installation von Zugangs- und Schließsystemen für Müllplätze zur Sicherstellung des betriebsinternen Zugangs

  • Bereitstellung von Bodenmarkierungen und Beschilderungen für Mülltrennung und Logistikwege

  • Vorbereitung von Anschlüssen für Presscontainer oder automatische Mülltrennungssysteme

Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Entsorgungsinfrastruktur, ohne auf spezifische betriebliche Anforderungen oder die interne Entsorgungslogistik einzugehen.

Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Organisation und Ausstattung der betrieblichen Entsorgung

  • Beschaffung und Aufstellung betriebsinterner Abfallbehälter (z. B. Mülltonnen, Container, Wertstoffsammelsysteme)

  • Einrichtung von Sonderentsorgungsbereichen (z. B. für gefährliche Abfälle, Batterien, Elektroschrott)

  • Integration spezieller Verdichtungssysteme (z. B. Müllpressen, Ballenpressen für Papier oder Kunststoff)

  • Installation betriebsinterner Recyclingstationen für Wertstofftrennung und nachhaltige Abfallwirtschaft

Optimierung der Entsorgungslogistik und Arbeitsabläufe

  • Erstellung eines Abfallmanagementkonzepts gemäß betrieblicher Anforderungen

  • Integration von IT-gestützten Entsorgungsprozessen (z. B. digitale Müllregistrierung oder Wiegesysteme)

  • Einbindung bestehender Logistikstrukturen für Abfalltransporte

  • Optimierung der Transportwege für Entsorgungspersonal

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Übernahme und Wiederverwendung bestehender Müllcontainer, Presssysteme oder Sammelstationen

  • Migration vorhandener IT-Systeme für Abfallmanagement und Nachverfolgung

  • Integration bestehender Vertragsstrukturen mit Entsorgungsunternehmen in den neuen Standort

Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, Umweltvorgaben und Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens angepasst.

Abstimmung in der Werkplanung

  • Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?

  • Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?

  • Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?

  • Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?

Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Entsorgungsinfrastruktur effizient und technisch einwandfrei integriert wird, ohne dass es zu Unklarheiten, Doppelbeauftragungen oder Koordinationsproblemen kommt.

Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.