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Brandschutzkonzept im Abfallmanagement

Facility Management: Abfallmanagement » Konzeption » Ausführungsplanung » Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzept im Abfallmanagement

Ein zielgerichtetes Brandschutzkonzept für Abfall- und Entsorgungsbereiche verfolgt das übergeordnete Schutzziel, Menschenleben, Sachwerte und Umwelt zu schützen und dabei gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. In Abfallbetrieben bestehen vielfältige Brand- und Explosionsrisiken: Organische und brennbare Materialien können Selbstentzündungen oder Brandausbreitung verursachen, Feinstaub oder Hybridgemische in Fördersystemen explosiv werden, und in den Abfällen enthaltene Lithium-Ionen-Zellen können durch Kurzschluss oder Überhitzung Brände mit extrem hoher Wärmefreisetzung auslösen. Typische Szenarien sind z.B. Glutentwicklung in Holz- oder Papierhaufen, Funkenflug auf Förderbändern, Kondensation brennbarer Gase bei Batteriebränden oder Staubexplosionen in Sortieranlagen. Ein wirksamer Brandschutz muss auf diesen Gefährdungen aufbauen und die Brandlast (z.B. Lagergüter nach DIN 18230) begrenzen, frühzeitig detektieren und ggf. Löschmaßnahmen einleiten. Zur Systematisierung dient eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG/BetrSichV/TRGS, in der alle Abfallströme und -prozesse (Annahme, Lagerung, Umschlag, Sortierung) auf Brand-/Explosionspotenzial analysiert werden. Dabei werden u.a. Selbstentzündungstemperaturen, Staubex-Parameter und Lithium-Risiken bewertet. Die Brandschutzmaßnahmen leiten sich stufenweise aus der Bewertung ab – vom Vermeiden und Minimieren brennbarer Stoffmengen bis zu technischen Schutzsystemen, organisatorischen Vorgaben und baulichen Abschottungen.

Ein Brandschutzkonzept vereint theoretische Anforderungen und praktische Umsetzbarkeit für Abfallzentren im FM-Portfolio. Kernelemente sind eine fundierte Gefährdungsbeurteilung, modulare Standards für verschiedene Abfallkontexte und die konsequente Einbindung technischer Warn- und Löschsysteme). Besonderes Augenmerk liegt auf neuen Risiken wie Lithium-Ionen-Bränden und explosionsfähigen Stäuben, für die neueste DGUV- und VdS-Empfehlungen (z.B. DGUV 205-041, VdS 3103, VdS 2517) herangezogen wurden). Durch die Kombination von baulichen Abschottungen, anlagentechnischen Systemen (Detektion, Sprinkler, Rückhalt) und klaren organisatorischen Maßnahmen (Schulung, Hot-Work-Kontrolle, Wartungskonzepte) wird eine hohe Wirksamkeit erreicht. Die regelmäßige Überprüfung anhand vordefinierter KPIs sichert die Nachhaltigkeit: Die Gefahr von Bränden und Explosionen in Abfallbereichen kann so minimiert und Kosten durch Schäden deutlich reduziert werden.

Brandschutzkonzept für Abfallmanagement

Portfolio-Ansatz (Modulbaukasten):- Das Brandschutzkonzept gliedert sich in Standardbausteine und kontextspezifische Module für die verschiedenen Abfall-Stationen:

  • Interne Abfallräume (Büro/Handel/Healthcare): Übliche Büro- oder Lagerbereiche mit geringer oder mittlerer Brandgefährdung. Brandschutzordnung (DIN 14096) und Feuerlöscher/AED gemäß ASR A2.2 vorsehen. Bei erhöhter Gefährdung (z. B. stoffintensive Bereiche, hohe Abfallmengen) zusätzliche Wandhydranten und Sprinkler erwägen . Mehrfach geregelte Brandklassen (A–F) erfordern passende Feuerlöscher (z. B. Wasserlöscher für A/B, Schaum oder Pulver für B) auf Basis der ASR A2.2. Brandabschnitte F90 (Holzständer, Leichtwände) und selbstschließende Türen verhindern Ausbreitung.

  • Außencontainer-/Müllplätze: Aufstellflächen für Müllgebinde außerhalb von Gebäuden mit erhöhtem Risiko z.B. durch Witterungseinflüsse. Anforderungen: Mindestabstand 10 m zu Fassaden/Öffnungen (Ausnahme: nachweislich mind. 5 m unter gewissen Auflagen), kein Unterstand/Dachvorsprung, Brandschutzabstände zu anderen Lasten (Feuerzeugmarkierung) (sensorpartners.com). Flächen müssen nichtbrennbar und eben sein; Trennung nach Brandlast oder Recyclingtyp (Papier, Kunststoff, Restmüll). Löschwasser-Rückhaltesystem (AwSV) bei wassergefährdenden Stoffen oder Akku-Risiken erforderlich. Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten (DIN 14090) sind freizuhalten.

  • Recycling-/Sortieranlagen: Indoor-Anlagen für Siedlungs- und Gewerbeabfälle gemäß VdS 2517** (2025) sind als hochgefährdet einzustufen . Der Leitfaden VdS 2517 empfiehlt umfassende bauliche, anlagentechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen für Sortieranlagen . Beispiele: F90-Abschottungen zwischen Brandabschnitten, insgesamt Brandabschnittsgrößen ≤2.500 m², Sprinkler gemäß DIN EN 12845 (inkl. spezielle Auslegung für hohe Brandlasten) und Wandhydranten im Risikobereich. Ferner sind Funkenmelde- und Wasserlöschanlagen an Fördersystemen Pflicht, um bei Funkenflug sofort zu reagieren. Absaug- und Filteranlagen (Staubabsaugungen) verringern explosionsfähige Mischung, beschränken aber bei hoher Staublast unbedingt Staubexplosionsgefahren (TRGS 720 bis 723). Wichtige Best Practices wie automatische Segment-Not-Stopp-Ausrüstung, Rückschlagklappen in Rohrdurchführungen (MLAR-Kriterium) und Video/Thermografie-Monitoring kritischer Bereiche sind zu berücksichtigen.

  • Lagerung/Gefährliche Abfälle (TRGS 510): Hilfs- und Sonderabfälle sowie Chemikalien unterliegen der Abfall- und Gefahrstoff-Regelung. Bulk-Lager sind als Gefahrstofflager nach TRGS 510 zu führen: z.B. Fässer im Lagerraum mit Sicherheits-auskleidung, Lüftung und Feuerlöschanlagen; separate Lagerabschnitte (mind. F90) für verschiedene Stoffklassen. Speicherbehälter (ortsbeweglich) für brennbare Flüssigkeiten richten sich nach TRGS 510 (z.B. Mengenschwellen, Löschmitteleinheiten). Abscheiderraume (z. B. Füllplätze) unterliegen AwSV und BImSchG/WHG. Für brennbare Abfälle gelten spezifische Löschwasser-Rückhaltevorgaben (4. BImSchV).

  • Lithium-Ionen-/Elektroschrott-/WEEE-Sammlung: Lithium-Akkus stellen ein Sonderrisiko dar. Nach TRGS 510 (Version 2021) ist unmissverständlich gekennzeichnet, dass von Lithiumbatterien eine eigenständige Brandgefährdung durch Kurzschluss ausgeht. Schutzmaßnahmen nach VdS 3103 (2019) richten sich nach Batterie-Kategorie (Nach Wattstunden/Energiedichte). Im Betrieb sind Lithium-Akkus getrennt in geprüften F90-Sicherheitsschränken oder abgesetzten Brandschutzräumen mit kontinuierlicher Temperaturüberwachung zu lagern. 5 m Sicherheitsabstand zwischen Lithium-Sammelstellen und anderen Brandlasten ist gängige Praxis. Brandschutztechnisch werden automatische Löschanlagen (Sprinkler oder Sprühwasser) empfohlen, da nur wasserbasierte Systeme einen hinreichenden Kühleffekt bieten. Hot-Work-Permit-Regelungen (DGUV I 209-046/093) und gezielte Quarantänecontainer im Brandfall (Controlling) sind Pflicht.

Innerhalb dieses Rahmens werden Standards (unternehmensweit) definiert und Parameter (Brandschutzabschnittsgröße, Sprinklerdimensionierung, Abstandskriterien, Detektionskriterien) festgelegt, die standortspezifisch angepasst werden können. Eine mögliche Matrix könnte sich an Nutzungstyp (Büro, Logistik, Recycling), vorhandener Brand- bzw. Löschtechnik und Lagergut-Wert orientieren.

Checklisten und Auditvorlagen

Für jeden Facility-Typ (a–e) empfiehlt sich eine detaillierte Audit- und Checklisten-Vorlage mit eindeutigen Prüfkriterien und Regelwerksverweisen.

Beispiele:

  • Interne Abfallräume: Kontrolle der Container- und Haubenmaterialien (nicht brennbar), maximale Behälterfüllmenge (z.B. 1 m³), Feuerlöscherbestückung (Brandklassen A, B), Abschottung der Lager n. DIN 18230, Einhaltung Fluchtwege. Prüfpunkte: Brandschutzordnung vorhanden? Gefährdungsbeurteilung für Abfalllager? Löschgeräte nach ASR A2.2 (z.B. 2 Löschmitteleinheiten/100 m²)?

  • Außenbehälterflächen: Abstandmessung (≥10 m zu Gebäudekanten laut Musterbauordnung), Unterstände kontrollieren, freie Zugänglichkeit sicherstellen, Oberflächenprüfung (rutschfest, nichtbrennbar). Löschwasserrückhalt (AwSV-Verankerung) dokumentieren.

  • Recycling/Sortierung: Brandschutzabschnitte ≤2.500 m² einhalten (Brandabw. 4. BImSchV), ausreichende Entrauchung (RWA/ASR A2.2), Feuerlöschpumpen/Druckreserven (nach DIN 14095) prüfen, Funkenlöschanlagen auf Funktion. Housekeeping (Staubansammlungen < 5 mm, regelmäßiges Reinigen), Kennzeichnung von Ex-Bereichen (TRGS 720 ff) und Zündquelle-Konterrollen.

  • Gefährstofflager: Zertifizierte Gefahrstoffschränke/Wände (F90), Lagerplatz-Register (Stoffliste). BMA-Prüfung nach DIN 14675, Transportgefäße (I BC), Alarmierungssysteme (DGUV Vorschrift 51).

  • Lithium-/E-Abfall: VdS-3103-Klassen-ID (Kategorie A/B/C-Batterien) und Lagerflächen-Definition, vorgeschriebene Kühleinrichtungen/Sicherheitsschränke, Brandschutzabstand bei Ladezonen (5 m), Akkupfandleitungen entfernen (auf Beschädigungen prüfen). Ersthelfer-Check: Hot-Work-Permit im Abluft frei? Brandschutzbeauftr. informiert?

Jedes Item verweist auf konkrete Paragraphen (z.B. ASR A2.2 §5 – Feuerlöschergrundausstattung; TRGS 510 Nr. 6 – Löschmitteleinheiten; DIN 14675 – BMA-Inspektion; AwSV §50 – Rückhaltesee), um Compliance und Nachweiserbringung zu erleichtern.

Prozessmappings je Abfallstrom

Prozessschritt-Diagramme (z.B. Fließband-Layout) repräsentieren alle Abfallströme (Papier, Kunststoff, Gewerbe, Gefahrstoffe, Li/EEE). Zu jedem Schritt (Annahme, Sortierung, Verdichtung, Lagerung, Auslieferung) werden Gefährdungen (Zündquellen, Ex-Zone, Brandlast) sowie Schutzmaßnahmen (B/T/O) gegenübergestellt.

Beispielhafte Inhalte:

  • Papierentsorgung: Gefahr: Staubexplosion (Kartons, Papierfasern) (www.umwelt-online.de). Maßnahmen: staubdichte Segmente, regelmäßige Entstaubung, vielleicht inertisierte Filteranlagen. Detektion: Rauchansaugsystem im Dach, Linien-Wärmel. Löschtechnik: Sprinkler mit spezieller Bemessung (hohe Flächenlast). Notfall: Brandabschnitt <600 m² Regeln (Beispiel aus Papierlager-KLR).

  • Kunststoffsortierung: Gefahr: Selbstentzündung (klebrige Kunststoffe, Kleberückstände) (sensorpartners.com); Funken auf Förderern. Maßnahmen: Funkenmelder+Wasservorhang an Brecher, kontinuierliche Temperaturüberwachung. Löschtechnik: Sprinkler, Schaummittel für brennende Kunststoffe.

  • Gemischter Gewerbeabfall: Gefahr: Unvorhersehbare Brandklassen (z.B. verunreinigter Abfall mit Lacken oder Holzstäuben). Standardmaßnahmen: Organisation des Housekeepings, Großraum-Sprinkler mit Deflektoren.

  • Gefährliche Abfälle (TRGS 510): Gefahr: entzündliche Chemikalien, Lösungsmittel. Maßnahmen: Zusammenlagerungsverbote (TRGS 510), Sicherheits-Container und –Verbundlager, Zuluftfilter/Absauganlagen in Stationen mit Lösungsmittelgeruch (TRGS 724 Lüftung von Anlagen). Löschtechnik: Feststellanlagen mit Ablagespeicher, druckphasige Schaumleitungen an Löschtank aus Behältern.

  • Li-Ionen/WEEE: Gefahr: Akkudefekte (Thermal Runaway), Fehlwürfe E-Reste. Maßnahmen: Akku-Annahmestation (Stoßdämpfer, Flammietauscher), Überwachung per Thermodetektionsdrohne, Abschottung in brandsicherem Container. Notfall: Quarantänecontainer mit Wasserkühlung (extern aufstellbare Löschbecken). Dokumentation: Einsätze von Akku-Falldetect, Meldung an Versicherer.

Prozess-Mapping-Vorlagen sollten Risiken, Ex-Zonierung (TRGS 722/723) und Detektionssysteme (Funken-/Thermografie, VdS-gelistete Anlagen) explizit adressieren. Notfallreaktionen (z.B. räumliche Isolation, Brandmeldung, Löschwasserrückhaltung aktivieren) sind für Handlungsanweisungen zu festzuhalten.

Schulungskonzept (rollenbezogen)- Ein differenziertes Schulungsprogramm stellt sicher, dass alle relevanten Zielgruppen befähigt sind, ihre Brandschutzaufgaben zu erfüllen:

  • Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer: Grundausbildung Brandverhütung und –bekämpfung nach DGUV-V A2 ( vorher BGV A2), praktische Feuerlöscherübungen. Intervall jährlich (ASR A2.2).

  • Sortieranlagen-Bediener: Inhalte: Erkennung betriebsbedingter Brandgefahren (z.B. Akku-Fehlwürfe), Funken- und Rauchwarnsysteme. Lernziel: Selbst-/Fernalarmierung und Erstmaßnahmen (Not-Aus, Verhalten).

  • Staplerfahrer/Logistikpersonal: Sicherer Umgang mit Ladeeinrichtungen (Ladestrategie, Belüftung, Akkukontrolle), Brandklassen der Materialien. E-Lader-Einweisung.

  • Sicherungsposten für Heißarbeiten: Qualifizierung gemäß DGUV I 209-093/046 („Heißarbeitern“) inkl. Erstellen von Heißarbeitsgenehmigungen (Hot-Work-Permit) und Kontrolldienst in Brennbaumgebungen. Praktika mit Überwachung von Schweißarbeiten und gebotenen Brandschutzmitteln (Feuerlöscher, Löschdecken).

  • Fremdfirmen: Unterweisungen durch Auftraggeber, Einweisung nach Betriebsvorschriften inkl. Lithium/Akku-Theorie; Nachweis über Sachkunde (z.B. Elektroarbeiten).

Das Schulungskonzept enthält Lernziele, Mindestzeitdauern und Wiederholungsintervalle (DGUV Information 205-041 sowie ASR A2.2 gefordert). Praxisübungen (z.B. vom Brandschutzdienstleiter geleitete Feuerlöschübungen, Demonstration eines Lithium-Brands) verfestigen das Wissen. Evaluierung erfolgt über Abschlusstests bzw. Dokumentation.

Feuerwehrpläne (DIN 14095)

Feuerwehrlaufkarten und Lagepläne gemäß DIN 14095 bilden eine verbindliche Schnittstelle zur Gefahrenabwehr. Wesentliche Inhalte: Objektskizze mit Brandabschnittsabgrenzungen, Kennzeichnung der Brandmeldeanlagen (BMA) und optisch-akustischen Anlagen (OAE), der Brandflächen und Gefahrenbereiche (ex, Lager). Miniplane: Hydranten- und Löschwasserversorgung (mind. 80 m Abstand zum Gebäude) eingezeichnet, gegebenenfalls Lage der Rückhaltebehälter. Wichtige Einrichtungen (Hauptschalter, Gas, Löschmittel-Vorräte) sind hervorgehoben. Einsatzpläne enthalten orientierende Feuerwehrläufe zu Feuerwehrbereichs-Tafeln (FSE/FSD). Diese Pläne werden fortlaufend aktualisiert und mit der Feuerwehr abgestimmt.

Maßnahmenkatalog mit Prioritäten- Aus den obigen Analysen ergibt sich ein Maßnahmenkatalog mit Priorisierung (hoch/mittel/niedrig) je Facility-Typ und Schwerpunktrisiko:

  • Hochrisiko (Li-Akkus, brennbare Abfallmassen): Strikte Trennung lithiumhaltiger Batterien, Wasserlöschanlagen (Sprinkler/Sprühsystem) in Lagerbereichen , feuerbeständige Umschließungen (F90) für interne Abfallräume, automatische Brandschotts an Materialflussdurchführungen.

  • Mittleres Risiko (Papier/Plastik, Verarbeitungsinfrastruktur): Funkenmelde- und Abschussanlagen an Förderern, Zonen-Erdung/ Potentialausgleich nach Explosionsschutz, Löschwasserrückhalt (AwSV) bei wassergefährdender Fracht .

  • Niedrigrisiko (Büroabfälle, gemischte Gewerbeabfälle): Optimierung des Housekeepings (keine Staubschichten, regelmäßiger Abtransport), Schulung/Bewusstsein („Trennkonzept“) und Pflege von Feuerlöscheinrichtungen.

  • Generell: Brandschutzbegehungen (z.B. monatliche Begehung des Brandschutzbeauftragten nach FM-Vorgaben), Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A–C), jährliche Überprüfung aller Abstände (>10 m für Außenanlage nach MBO) usw.

Konkret können Maßnahmen wie F90-Brandzellen für interne Abfallräume, automatische Türschließungen, brandlastarme Verpackungsoptionen und Trennwände in großen Hallen umgesetzt werden. Bei der Sprinklerplanung sind Sonderfälle zu berücksichtigen: z. B. höhere Wasserdurchflussbemessung für leitfähige Batteriebrände (VDI 3819) oder Hochleistungssprinkler in Lagerbereichen. Wasserrückhaltekonzepte (z. B. Tauchbecken unter Außencontainern) sind bei Lithiumlagern bereits ab Kategorie B (nach VdS 3103) als Vorsorge anzulegen .

Instandhaltungs- und Prüfpläne- Für alle Brandschutzanlagen werden detaillierte Wartungspläne mit Prüfintervallen und Verantwortlichkeiten erstellt:

  • Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675: jährlich Funktionsprüfungen aller Melder/Detektoren (Rauch-, Temperatur-, Linearmelder), ständige Gewährleisten der Anbindung an Leitstelle.

  • Sprinkleranlagen (DIN EN 12845/VdS CEA 4001): Wöchentliche Sichtkontrollen, 10-jährliche Aufwandsvermehrer-Löschwasservorräte, Turnusprüfungen (jährlich Stadtdruckprüfungen, 5 Jahre Hauptprüfung).

  • Wandhydranten und Feuerlöscher: Sichtkontrollen (6 Monate), Befüllung/Ladeprüfung (alle 2 Jahre, DGUV Regelwerk).

  • RWA/Entrauchung: halbjährliche Inspektion (gemäß DIN 18232) auf Funktion, insbesondere in Sortierhallen.

  • Funkenlösch- und Thermografiesysteme: Wöchentliche Selbsttests (Feuer-Übungsmodus) und jährliche Kalibrierung.

  • Brandschutztüren/-klappen: Sichtkontrolle auf Blockierungen, Funktionsprüfung alle 3 Jahre (DIN 14677).

Störungen und Abschaltungen sind durch Betriebsanweisungen geregelt (z.B. Stilllegung ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung und dokumentierter Gefährdungsbeurteilung zulässig). Regelung nach § 7 ArbStättV und DIN 18232 erfüllt.

KPI-Set und Auditkriterien- Zur Erfolgskontrolle werden spezifische Kennzahlen definiert, z.B.:

  • Detektionszeit: Mittelwert bzw. Maximalzeit von Branderkennung bis Alarm (z.B. BMA- oder ASD-Auslösung).

  • Einsatzzeiten: Zeit bis Eintreffen des internen Brandschutzdienstes / Externer Feuerwehr.

  • Fehlalarmquote: Anteil Fehlalarme bezogen auf Meldungen (niedrig halten durch regelmäßige Wartung).

  • Schulungs- und Qualifizierungsgrad: Prozentualer Anteil geschulter Mitarbeiter pro Funktion, Einhaltungsgrad von Wiederholungsintervallen.

  • Einhalten von Sicherheitsabständen: z.B. Auditergebnisse zu Abständen zu offenen Flammen und zu Containern (Soll ≥10 m).

  • Hot-Work-Permit-Compliance: Anteil durchgeführter Heißarbeiten mit gültig genehmigtem Permit.

  • Housekeeping und Ordnungszustand: Bewertung anhand Checkliste (Staubschichtdicken, Lagerungsordnung).

  • Abweichungs- und Mängelbearbeitung: Quote für rechtzeitige Korrektur festgestellter Brandschutz-Defizite.

  • Brand- und Beinaheunfallberichte: Anzahl und Ursachenanalyse (Learning).

Ein Auditplan (quartalsweise interne Kontrollen, jährliche externe No-X) mit Scoring nach Ampelprinzip legt Mindestbewertungen fest. Die KPIs werden in ein integriertes Management-System (Rechtskataster, Unternehmens-BSI) eingebunden.

Explosionsschutz (integriert)

Staubexplosionsschutz nach TRGS 720–723 ist fester Bestandteil: In Sortierbereichen, Silos und Absaugstrecken wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt (GefStoffV §3 Abs.5). Zonen (0,1,2) werden definiert, Erdung und Potentialausgleich sämtlicher Anlagen sowie Zündquellenabsicherung (z.B. Zwangsentlüftung, Ex-geschützte Steuerungen) sind zwingend. Organisatorisch gelten strikte Reinigungsintervalle, Staubschichtgrenzen (häufig ≤ 5–10 mm) und Überwachung (Staubmessungen). Explosionsdruckableitungen oder -dämpfung (Klappen, Einhausungen) können erforderlich sein. Geräte in Ex-Bereichen (Explosionsschutzdokument nach BetrSichV/TRGS) müssen zertifiziert eingesetzt werden. Regelmäßige Wiederholung der Explosionsschutzdokumentation nach §6 BetrSichV ist vorgesehen.

Spezialrisikothemen (Best Practices)

  • Selbstentzündung in Lagern: Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, limitieren wir Abfallberggrößen (z.B. Papier/Kunststoff-Häufungen ≤ 4 m Höhe, ≤ 200 m³ pro Brandabschnitt gemäß Betriebsanweisung). Turn-Over-Strategien zwingen regelmäßige Umlagerung; Temperaturfühler/CO-Sensoren in Haufen warnen vor Glutbildung. Kombiniertes CCTV/Thermografie-Überwachung erkennt Hotspots – KI-Auswertung filtert Fehlauslöser. Organische Abfälle werden ggf. mit Abstandslüftung oder Lokaltrocknung behandelt.

  • Staubexplosionen: In Mühle/Zerkleinerungsbereichen sorgen defekte Durchdringungen (z. B. für Elektrokabel) für wichtige Brandabschnitte und Brandschutzklappen (DIN 18230-1). Funkenlöschanlagen an Mahlwerken (nach VdS Richtlinien) eliminieren Zündquellen; Sperrung der Saugfunktion bei Gefahrstoffen (TRBS 2152). Prüfintervalle (z.B. nach TRGS 727 für Installationen) sind eingehalten.

  • Lithium-Risiken: Eingangsbereich mit Akkubehandlung: Lithium-Akkus werden bereits bei Anlieferung klassifiziert und Defekte aussortiert. Ein Quarantänebehälter (UN-zertifizierte Brandschutzbox für Li-Akkus) steht zur Verfügung. Wasser ist primäres Löschmittel – gemäß VdS/DGUV nur Sprinkler/Sprühsysteme. Löschdecken/Pulver dienen nur als Übergangslösung beim Kleinbrand. Nach Einsatz einer Anlage erfolgt umgehende Brandwache und anschließende Rückkühlzeitüberwachung (durch Feuerwehr oder Fachfirma).

  • Förderband-/Schredderbrände: Neben Funkenmeldern werden automatische Segment-Not-Aus-Systeme an Förderern eingesetzt. Ausschau nach möglichen Materialstauungen (mehrstufige Förderbänder) und Aufstellung von Löschwasserdüsen (Wasser-/CO₂-Vorhang) an kritischster Stelle. Brandschotts in Wänden und Decken verhindern die Brandausbreitung zu benachbarten Abschnitten (MLAR-Anforderung für Türen/Schotts).

  • Heißarbeiten: Ein starrer Ablaufschritt (Genehmigung, Umgebung freimachen, Feuerwache) ist etabliert. Heißarbeiten nur im Freigabebereich (Metallbearbeitungstisch, abgetrennter Stahlraum). Gasleckagen werden durch stationäre Gaswarnanlagen überwacht (lösliche Gasdetektoren z.B. im Lithiumlager).

  • Ladebereiche/Flurförderzeuge: Ladeplätze liegen in separaten, trockenen Bereichen mit der Möglichkeit zum Abschalten der Stromquellen. Lüftungssysteme verhindern Wasserstoff-Anreicherung (bei Bleibatterien). Beschädigte Traktionsbatterien dürfen nur in feuerfester Einhausung gelagert und unmittelbar an Sammelbehältnisse übergeben werden.

Umsetzungs-Roadmap

Die Maßnahmen werden in Kurz- (≤1 Jahr), Mittel- (1–3 Jahre) und Langfrist-Projekte (>3 Jahre) geordnet, mit klaren Verantwortlichkeiten (Brandschutzbeauftragter, FM-Leitung, Technik). Kritische Quick Wins (z.B. Sprinklerprüfungen, Aus- und Wegräumen von Fehlwürfen) sind prioritär. Mittelfristig folgen größere Investitionen (komplette Sprinkler-Erweiterungen, ferngesteuerte Detektionssysteme). Langfristig sind Neubauten/Erweiterungen konsequent nach Industriebaurichtlinie M-IndBauRL und ATEX-Zonenplan zu verwirklichen. Abhängig von Kapitalbindung und Brandrisiko erfolgt Rollout schrittweise nach Rangfolge (Risikoanalyse).

Dokumentation und Verantwortlichkeiten

Sämtliche Brandschutzprozesse – von der Gefährdungsbeurteilung über Prüfprotokolle bis zu Notfallplänen – werden dokumentiert (FM-Handbuch, Brandschutzdokumentation). Rollen und Zuständigkeiten sind klar verteilt: Der Unternehmer/Qualitätsmanager trägt Gesamtverantwortung. Der Brandschutzbeauftragte (oder gleichgestellte Fachkraft) koordiniert Schulung und Begehungen. Das Technische Facility Management sorgt für Instandhaltung/Betrieb der Anlagen. Schnittstellen mit Entsorgungslogistik sind definiert: z.B. klare Anlieferungsprozeduren für Abfälle mit Brandlasthöhenden Stoffen (Genehmigungspflicht, Kennzeichnung beim Wareneingang).