Die Erstellung eines Entsorgungskonzepts gemäß GewAbfV und die zugehörige Dokumentation sind unabdingbar, um gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle rechtskonform, sicher und nachhaltig zu behandeln. Im Fokus steht die Getrennterfassung der relevanten Fraktionen und eine plausible Begründung bei Abweichungen. Das Entsorgungskonzept beschreibt die betriebliche Organisation (Sammelstellen, Behälter, interne und externe Verwertungswege) sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung. Richtig umgesetzt trägt es zur Ressourcenschonung, Kostensenkung und Steigerung der Recyclingquote bei und erfüllt zugleich die behördlichen Vorgaben an Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV): Anwendungsbereich sind Betriebe, die gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle erzeugen. Ziel ist die Verbesserung der getrennten Erfassung von Wertstoffen (Papier, Metalle, Kunststoffe, Glas, Bioabfälle u.a.) und die Steigerung von Recycling und Verwertung.
Weitere relevante Vorgaben: Übergeordnet gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der Abfallhierarchie (Vermeidung – Wiederverwendung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung). Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt die Einstufung der Abfälle (gefährlich/nicht gefährlich). Zudem können einzelne Bundesländer ergänzende Vorschriften zu Nachweispflichten oder Mindestanforderungen haben.
Zweck eines Entsorgungskonzepts gemäß GewAbfV
Das Konzept schafft Transparenz, welche Abfallarten in welchen Mengen anfallen und wie sie getrennt, gesammelt, gelagert sowie weiterbehandelt oder entsorgt werden. Es dokumentiert, ob und wie die vorgeschriebenen Fraktionen sortenrein erfasst werden. Zudem werden Optimierungspotenziale sichtbar, um Abfallmengen zu reduzieren und Recyclingquoten zu erhöhen. Schließlich dient es der Rechtssicherheit, da gesetzliche Pflichten inkl. Dokumentations- und Nachweispflichten eingehalten werden.
Inhaltliche Bestandteile des Entsorgungskonzepts
Allgemeine Unternehmensdaten: Firmenname, Anschrift, Betriebsstandorte, Ansprechpartner für Abfallmanagement.
Abfall-/Wertstoffströme und Mengen: Erfassung aller anfallenden Abfälle in den einzelnen Abteilungen, Produktionslinien oder Arbeitsbereichen; Zuordnung nach AVV-Schlüssel; Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen; Mengenangaben pro Jahr.
Getrennterfassung und Sammelkonzept: Auflistung der zu erfassenden Fraktionen (Papier, Metalle, Kunststoffe, Glas, Bioabfälle, Restmüll etc.), Standorte der Sammelbehälter, Häufigkeit der Leerung, Maßnahmen zur Sicherstellung einer sortenreinen Trennung (z.B. Schulungen, Beschilderung, Behälterkennzeichnung).
Verwertungs- und Entsorgungswege: Darstellung, an welche Anlagen oder Dienstleister die Wertstoffe geliefert werden; ggf. vorhandene Vorbehandlungsanlagen im Betrieb; Nachweis über die Einhaltung der vorrangigen Verwertungswege (Recycling, energetische Verwertung, Beseitigung nur als letzte Option).
Begründung bei Abweichungen: Laut GewAbfV müssen Ausnahmen von der Getrennterfassung plausibel begründet werden (wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Unmöglichkeit).
Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung: Schritte zur Minimierung der Abfallmenge (z.B. Mehrwegsysteme, Prozessoptimierungen).
Kontinuierliche Verbesserung: Einbindung in ein Managementsystem (z.B. ISO 14001, EMAS), Festlegung von Zielen und Kennzahlen, regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung.
Erforderliche Dokumentation gemäß GewAbfV
Dokumentation der Getrennterfassung: Übersichtstabellen je Fraktion (erfasste Mengen, Sortier- oder Reinigungsmaßnahmen), interne Verfahrensanweisungen.
Nachweis der Verwertungswege: Verträge oder Wiegescheine der beauftragten Entsorgungsunternehmen, Art und Umfang der Verwertungsprozesse (z.B. Recycling, Verbrennung), ggf. eANV-Dokumente bei gefährlichen Abfällen.
Begründung für Ausnahmefälle: Schriftliche Darlegung, warum eine getrennte Erfassung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, ggf. ergänzende Maßnahmen zur zukünftigen Umsetzung.
Vorbehandlungskonzept (falls zutreffend): Beschreibung der technischen Anlagen im Betrieb (Sortieranlagen, Presscontainer), Nachweis über die Aussortierung recyclingfähiger Stoffe.
Aufbewahrung und Vorlagepflicht: Alle relevanten Dokumente sind über den vorgeschriebenen Zeitraum (i.d.R. 3–5 Jahre) zu archivieren und bei behördlichen Kontrollen vorzulegen.
Vorgehensweise bei der Erstellung und Pflege
Ist-Analyse und Datenerhebung: Bestandsaufnahme der anfallenden Abfallarten, Zuordnung nach AVV-Schlüssel, Mengenermittlung anhand von Wiegescheinen und Abrechnungen.
Erarbeitung des Konzepts: Formulierung von Zielen (z.B. Steigerung der Recyclingquote), Festlegung technischer und organisatorischer Maßnahmen (Behälterstruktur, Abholrhythmen, Schulungen).
Abstimmung mit internen Stakeholdern: Einbeziehung von Produktion, Lager, Einkauf, Facility Management und ggf. Betriebsrat; Diskussion und Freigabe des Konzepts.
Umsetzung und Schulung: Information der Mitarbeitenden, eindeutige Kennzeichnung der Behälter, Zuweisung von Verantwortlichkeiten.
Laufende Dokumentation: Regelmäßige Erfassung der Abfallmengen und Wege, Kontrolle der Umsetzung (z.B. Fehlwurfanalyse).
Fortschreibung und Optimierung:Bei Prozess- oder Mengenänderungen wird das Konzept aktualisiert, Ziele und Kennzahlen werden überprüft und ggf. angepasst.
Praxistipps für effektives Facility Management
Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, die bei Entsorgungsanalysen oder Dokumentation unterstützen.
Interne Kommunikationsmaßnahmen zur Reduzierung von Fehlwürfen.
Konsequentes Führen eines Abfallkatasters (Excel oder Spezialsoftware) zur besseren Übersicht über Mengenströme und Kennzahlen.
Erleichterung der Nachweisführung bei Behördenkontrollen durch laufende Dokumentation.