Abfallstoffe
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Abfallstoffe
Die Abfallwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil des Facility Managements, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Umweltrecht und Betreiberpflichten. Ein sorgfältiges Abfallmanagement unterstützt nicht nur die Ressourcenschonung und Wirtschaftlichkeit eines Gebäudebetriebs, sondern trägt auch dazu bei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Facility Manager müssen in Gebäuden und Liegenschaften sicherstellen, dass alle Abfälle nach ökologischen und rechtlichen Kriterien erfasst, sortenrein getrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Gebäudebetreiber und Facility Manager sind gemäß dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfassung, Trennung und Entsorgung sämtlicher anfallender Abfallstoffe sicherzustellen. Zusätzlich schreibt die Verordnung über die Nachweisführung (NachwV) besondere Dokumentationspflichten für gefährliche Abfälle vor, und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) regelt die erforderliche Qualifikation der zuständigen Fachkräfte. Die folgenden Dokumente gewährleisten die Erfüllung dieser Pflichten, machen die Entsorgungswege vollständig nachvollziehbar und dokumentieren eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung.
Abfallstoff-Dokumentation im Entsorgungsbetrieb
- Dokumentationsübersicht
- Abfallbilanz
- Abfallwirtschaftskonzept
- Fraktionen gewerblicher
- Beförderung von Bau
- Bau- oder Abbruchabfälle
- Siedlungsabfälle
- Entsorgungsnachweis
- Nachweis der Fachkunde
Dokumentationsübersicht
Alle Dokumente sind nach dem Schema der VDI-Richtlinie 6026-1 strukturiert. Dies dient der systematischen Erfüllung der Betreiberpflichten, der lückenlosen Nachweisführung gegenüber Behörden und der Implementierung nachhaltiger Entsorgungskonzepte im Facility Management. Eine klare Gliederung und Pflege dieser Unterlagen erleichtern die Vorbereitung auf behördliche Prüfungen und Audits, da die relevanten Informationen schnell verfügbar sind.
Abfallbilanz
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Abfallbilanz |
| Zweck und Umfang | Übersicht über Art, Menge und Verbleib sämtlicher Abfallströme innerhalb einer Einrichtung oder eines Gebäudebestands. |
| Relevante Vorschriften/Normen | KrWG § 20, § 21 |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der Abfallarten nach AVV-Codes |
| Verantwortlicher | Öffentliche oder behördliche Entsorgungsstelle / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | Dient als Nachweis gegenüber Behörden und zur internen Nachhaltigkeitsberichterstattung; Grundlage für Abfallkostenkontrolle und Optimierung der Trennsysteme. |
Erläuterung
Die Abfallbilanz dokumentiert umfassend, welche Abfallmengen im Berichtszeitraum angefallen sind und wie diese verwertet oder beseitigt wurden. Sie ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Analyse der Abfallströme in einer Liegenschaft. Typischerweise werden die Abfälle nach AVV-Schlüssel (Abfallverzeichnis-Verordnung) aufgeschlüsselt: Für jede Fraktion werden die Menge, die Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsmethode (z.B. stoffliches Recycling oder thermische Verwertung) und der verantwortliche Entsorger angegeben. Auch die Herkunft der Abfälle (z.B. Büro, Produktion, Küche) kann dokumentiert werden. Die Abfallbilanz wird in der Regel jährlich erstellt und dient als Grundlage der internen Berichterstattung im Nachhaltigkeits- oder Umweltmanagement. Sie wird von den Umweltbehörden als Nachweis herangezogen und hilft zudem, Einsparpotenziale zu erkennen und die Trennsysteme sowie das Entsorgungsverfahren kontinuierlich zu optimieren. Oft wird die Bilanz digital im CAFM-System geführt, um Transparenz und Vergleichbarkeit über die Jahre zu gewährleisten.
Abfallwirtschaftskonzept
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Abfallwirtschaftskonzept |
| Zweck und Umfang | Strategisches Dokument zur Organisation, Reduktion, Trennung und Verwertung von Abfällen im Betrieb. |
| Relevante Vorschriften/Normen | KrWG § 21 ff. |
| Schlüsselelemente | • Ziele und Maßnahmen zur Abfallvermeidung |
| Verantwortlicher | Öffentliche Entsorgungsbehörde / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | Grundlage für umweltrechtliche Audits, ISO 14001-Zertifizierung und Nachhaltigkeitsberichte. Muss regelmäßig aktualisiert werden. |
Erläuterung
Das Abfallwirtschaftskonzept legt die strategische Vorgehensweise für das Abfallmanagement in einer Organisation fest. Es enthält typischerweise eine Analyse der Ist-Situation mit den anfallenden Abfallarten und -mengen sowie die Zielsetzung für Abfallvermeidung und -minimierung. Auf dieser Basis werden konkrete Maßnahmen definiert: etwa die Einrichtung geeigneter Sammel- und Sortiersysteme an den Anfallstellen sowie die Beauftragung zertifizierter Entsorgungs- und Recyclingpartner. Zuständigkeiten innerhalb der Organisation (z.B. Bestimmung eines Abfallbeauftragten) und Schulungs- oder Kontrollmaßnahmen für das Personal sind ebenfalls Teil des Konzepts. Damit fördert das Abfallwirtschaftskonzept die Kreislaufwirtschaft und sorgt für Transparenz über die Abläufe. Umweltbehörden prüfen das Konzept oft bei Neu- oder Änderungsanmeldungen und im Rahmen von Audits. Bei wesentlichen Betriebsänderungen muss es aktualisiert werden. Zudem bildet es die Grundlage für Umweltzertifizierungen (z.B. ISO 14001 oder EMAS) und Nachhaltigkeitsberichte, da es den fortlaufenden Verbesserungsprozess dokumentiert.
Abfallwirtschaftskonzept
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation über getrennte Sammlung und Transport von gewerblichen Siedlungsabfällen |
| Zweck und Umfang | Nachweis der gesetzeskonformen Trennung, Sammlung und Beförderung von Abfällen aus gewerblichen Tätigkeiten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | GewAbfV §§ 3–4 |
| Schlüsselelemente | • Erfassungs- und Transportwege |
| Verantwortlicher | Abfallerzeuger / Betreiber / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | Pflichtdokument für Gewerbebetriebe; bei Inspektionen der Umweltbehörden vorzulegen. Digital im CAFM-System zu speichern. |
Erläuterung
Diese Dokumentation belegt, dass in einem gewerblichen Betrieb anfallende Siedlungsabfälle (z.B. Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe, Bioabfall, Restmüll) entsprechend der gesetzlichen Getrenntsammlungsvorschriften getrennt gesammelt und entsorgt werden. Sie enthält detaillierte Informationen zu den Sammelstellen: etwa Lage und Art der Behälter (Typ, Volumen, Anzahl), Zuordnung der Behälter zu Abfallfraktionen sowie die zuständigen Personen oder Bereiche. Ebenfalls erfasst werden die Sammelintervalle und die Transportwege der Abfallfrachten. Wichtige Bestandteile der Dokumentation sind Kopien von Liefer- und Wiegescheinen, Abfalltransportbegleitscheinen sowie die Entsorgungsverträge mit den beauftragten Entsorgungsfachbetrieben. Mit diesen Unterlagen kann jederzeit nachvollzogen werden, dass alle getrennten Fraktionen ordnungsgemäß an Fachbetriebe übergeben wurden und keine unerlaubten Mischabfälle angefallen sind. Dies ist insbesondere bei Kontrollen durch die Umweltbehörden nachzuweisen. Digital geführt im CAFM-System ermöglicht die Dokumentation außerdem eine interne Transparenz für Berichte und Audits.
Dokumentation der getrennten Erfassung und Beförderung von Bau- und Abbruchabfällen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation über getrennte Sammlung und Transport von Bau- und Abbruchabfällen |
| Zweck und Umfang | Nachweis über sachgerechte Trennung und Entsorgung mineralischer und nicht-mineralischer Bauabfälle. |
| Relevante Vorschriften/Normen | GewAbfV § 8 |
| Schlüsselelemente | • Materialtrennung (Beton, Ziegel, Metall, Holz, Dämmstoffe etc.) |
| Verantwortlicher | Bauherr / Facility Manager / Eigentümer |
| Praktische Hinweise | Erforderlich bei Sanierungen, Rückbauten und Neubauten; Bestandteil der Baugenehmigungsdokumentation. |
Erläuterung
Beim Abbruch oder Umbau von Gebäuden schreibt die Gewerbeabfallverordnung vor, dass Baustellenabfälle nach Materialarten getrennt gesammelt werden (z.B. Beton, Ziegel, Metall, Holz, Dämmstoffe). Diese Dokumentation stellt sicher, dass diese Fraktionen getrennt erfasst wurden. Üblicherweise enthält sie einen Verzeichnis mit den verschiedenen Materialfraktionen und den zugeordneten Müllcontainern oder Lagerflächen. Wichtig sind Nachweise über die Menge der einzelnen Fraktionen und deren Entsorgung: Beispielsweise Lieferscheine und Wiegescheine für Abgabe an Recyclinganlagen oder Abfallhöfe. Manchmal werden auch Abbruchprotokolle oder Sortierprotokolle beigelegt. Behörden verlangen diese Unterlagen oft als Teil der Bauakte, um zu prüfen, dass die vorgegebenen Recyclingquoten für Baustoffe eingehalten werden. Eine ordnungsgemäße Sortierung von Bauabfällen fördert das Recycling (z.B. Ziegel- oder Metallschrott) und reduziert das Deponievolumen. Die Dokumentation belegt, dass alle Fraktionen fachgerecht den autorisierten Verwertungswegen zugeführt wurden.
Dokumentation der Zuführung gemischter Bau- oder Abbruchabfälle an Vorbehandlungsanlagen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Zuführung gemischter Bau- und Abbruchabfälle an Vorbehandlungsanlagen |
| Zweck und Umfang | Dokumentiert die umweltgerechte Behandlung nicht getrennter Bauabfälle vor Deponierung oder Verwertung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | GewAbfV § 9 |
| Schlüsselelemente | • Nachweis der Annahme durch genehmigte Anlage |
| Verantwortlicher | Bauherr / Facility Manager / Abfallerzeuger |
| Praktische Hinweise | Nur erforderlich, wenn Abfälle nicht sortenrein getrennt wurden; dient als behördlicher Verwertungsnachweis. |
Erläuterung
Dieses Dokument weist nach, dass gemischte Bau- und Abbruchabfälle – die auf der Baustelle nicht sortenrein getrennt werden konnten – einer zugelassenen Aufbereitungs- bzw. Sortieranlage zugeführt wurden. Es enthält typischerweise die Annahmebestätigung der Anlage und die zugehörigen Begleitscheine, aus denen Menge und Art des angelieferten Materials ersichtlich sind. Nach Abschluss der Behandlung stellt die Anlage ein Behandlungszertifikat aus, das Auskunft über die ausgegebenen Mengen nach Fraktion und die erreichte Materialbilanz gibt. Die Vorlage dieser Nachweise belegt gegenüber Behörden, dass das unsortierte Abfallgemisch fachgerecht in einer genehmigten Vorbehandlungsanlage verwertet oder sortiert wurde – anstatt unverarbeitet deponiert zu werden. Diese Nachweispflicht greift nur, wenn die getrennte Sammlung vor Ort technisch oder wirtschaftlich nicht möglich war.
Dokumentation der Zuführung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle an Vorbehandlungsanlagen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis über die Zuführung gemischter gewerblicher Abfälle an Vorbehandlungsanlagen |
| Zweck und Umfang | Belegt, dass gemischte gewerbliche Abfälle einer Sortier- oder Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. |
| Relevante Vorschriften/Normen | GewAbfV § 4 Abs. 3 |
| Schlüsselelemente | • Abfallmengen und Fraktionen |
| Verantwortlicher | Gewerblicher Abfallerzeuger / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der Umwelt- und Compliance-Dokumentation; relevant bei Auditierungen nach ISO 14001 oder EMAS. |
Erläuterung
Diese Dokumentation dient dem Nachweis, dass gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle an eine zertifizierte Vorbehandlungsanlage weitergeleitet wurden. Sie listet die übergebenen Abfallmengen und deren Fraktionen auf sowie den Namen und die Genehmigungsnummer der annehmenden Anlage. Wichtige Bestandteile sind eine offizielle Annahmebestätigung durch die Anlage und Angaben zum Sortierergebnis oder zur erreichten Verwertungsquote. Auf diese Weise wird gegenüber der Umweltbehörde nachvollziehbar, dass die Abfälle ordnungsgemäß in einer Sortieranlage aufbereitet wurden. Diese Nachweise sind Teil der Umwelt- und Compliance-Unterlagen des Unternehmens und werden beispielsweise im Rahmen von Umweltmanagement-Audits (ISO 14001, EMAS) geprüft.
Entsorgungsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Entsorgungsnachweis – Entsorgungsnachweis |
| Zweck und Umfang | Belegt die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. |
| Relevante Vorschriften/Normen | NachwV §§ 3–12 |
| Schlüsselelemente | • Abfallerzeuger, -beförderer, -entsorger |
| Verantwortlicher | Abfallbesitzer / Facility Manager |
| Praktische Hinweise | Elektronisch über eANV-System zu führen; Grundlage für rechtssichere Abfallverfolgung. |
Erläuterung
Der Entsorgungsnachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, das insbesondere die fachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle dokumentiert (siehe Nachweisverordnung – NachwV). Er wird inzwischen elektronisch im Abfallnachweisverfahren (eANV) geführt. Im Entsorgungsnachweis werden alle Beteiligten (Abfallerzeuger, Abfalltransportunternehmen, Entsorgungsfachbetrieb) aufgeführt, ebenso die offiziellen Abfallschlüssel (AVV-Codes), der gewählte Entsorgungsweg und weitere Details. Das eANV-System erzeugt digitale Begleitscheine und Nachweisberichte, die von allen Beteiligten elektronisch bestätigt werden. Dadurch kann jede Abfallverbringung lückenlos zurückverfolgt werden. Für das Facility Management ist der Entsorgungsnachweis ein zentrales Kontrollinstrument: Er muss vollständig archiviert und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Nicht nur für gefährliche, sondern auch für größere Mengen nicht-gefährlicher Abfälle gibt er Planungssicherheit und Rechtssicherheit im Entsorgungsprozess.
Nachweis der Fachkunde
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Fachkunde für Abfallbeauftragte |
| Zweck und Umfang | Belegt die erforderliche Fachkunde von Personen, die mit Abfallorganisation, -überwachung oder -dokumentation betraut sind. |
| Relevante Vorschriften/Normen | AbfBeauftrV §§ 4–5 |
| Schlüsselelemente | • Teilnahmezertifikat an anerkanntem Lehrgang |
| Verantwortlicher | Abfallbeauftragter / Betreiber |
| Praktische Hinweise | Muss bei behördlichen Kontrollen auf Verlangen vorgelegt werden; Bestandteil der Personalqualifikationsakte. |
Erläuterung
Dieser Nachweis dokumentiert, dass die für das Abfallmanagement verantwortlichen Mitarbeiter oder Beauftragten über die gesetzlich geforderte Qualifikation verfügen. Er umfasst in der Regel das Zertifikat einer anerkannten Ausbildung oder eines Lehrgangs für Abfallbeauftragte sowie den Lehrgangsinhalte (rechtliche Vorschriften, Entsorgungsverfahren, Umweltgefährdungsbeurteilung etc.). Wichtig sind auch Angaben zur Gültigkeitsdauer der Fachkunde und Unterlagen über absolvierte Fortbildungen. Jeder Abfallbeauftragte muss diese Unterlagen in der Personalakte führen. Auf Verlangen der Aufsichtsbehörden ist der Nachweis vorzulegen. Damit wird sichergestellt, dass im Betrieb eine fachkundige Person das Abfallmanagement überwacht und Unfälle oder Rechtsverstöße vermieden werden. Ein aktueller Fachkundenachweis gilt als Nachweis für rechtskonformes Abfallwesen im Unternehmen.
