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Leistungsverzeichnis Abfallentsorgung und -verwertung

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Strukturierte Leistungsbeschreibung für Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle von Entsorgungsdienstleistungen

Strukturierte Leistungsbeschreibung für Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle von Entsorgungsdienstleistungen

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist das zentrale Instrument zur Ausschreibung und Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und FM-Strukturen. Es beschreibt Art, Umfang, Häufigkeit und Qualität der geforderten Leistungen und ist zugleich Vertragsgrundlage, Steuerungsinstrument und Prüfmaßstab. Ein gut aufgebautes LV zur Abfallentsorgung muss rechtskonform, eindeutig und prüfbar sein – unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), der Nachweisverordnung (NachwV) und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
Das Leistungsverzeichnis für die Abfallentsorgung ist mehr als eine Müllliste. Es ist ein steuerbares, prüfbares und rechtsverbindliches Dokument, das den wirtschaftlichen, umweltrechtlichen und betrieblichen Erfolg der Entsorgung maßgeblich bestimmt. Nur mit einem strukturierten, abgestimmten und digital verwertbaren LV lassen sich Entsorgungsleistungen nachhaltig und rechtskonform managen.

Ziele eines Leistungsverzeichnisses:

  • Strukturierte Beschreibung der zu erbringenden Entsorgungsleistungen

  • Grundlage für Preisermittlung und Angebotsvergleich

  • Sicherstellung der Nachweis- und Dokumentationspflichten

  • Integration in das Umwelt- und Abfallmanagementsystem

  • Absicherung der Betreiberpflichten gemäß KrWG und BetrSichV

Anwendungsbereiche:

  • Ausschreibung externer Entsorger

  • Vertragsverlängerung oder Vergabe nach VgV / UVgO

  • Integration in FM-Gesamtverträge oder Reinigungsverträge

  • Steuerung interner Entsorgungseinheiten (z. B. Hausmeisterdienste)

Rechtliche und normative Grundlagen

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Abfallhierarchie, Getrennthaltung, Pflicht zur Verwertung

  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Anforderungen an Getrenntsammlung und Dokumentation

  • Abfallverzeichnisverordnung (AVV) – Festlegung der AVV-Schlüssel je Abfallart

  • Nachweisverordnung (NachwV) – elektronische Nachweise bei gefährlichen Abfällen

  • DIN EN ISO 14001 / EMAS – Bezug zur Umweltzielverfolgung, Umweltkennzahlen

  • VDI 3810 Blatt 1, Blatt 4 – Betreiberverantwortung, Dokumentationspflicht

  • Vergaberecht (VgV / UVgO / GWB / VOL/A) – bei öffentlicher Ausschreibung

Aufbau und Inhalte eines Leistungsverzeichnisses - Allgemeine Projektbeschreibung

  • Bezeichnung des Auftraggebers / Betreibers

  • Standorte, Betriebsbereiche, Betriebszeiten

  • Zielsetzung (z. B. gesetzeskonforme Entsorgung, ESG-Berichtspflicht, Abfallvermeidung)

Abfallarten und -mengen (nach AVV)

  • Angabe des AVV-Schlüssels je Abfallart

  • Mengen pro Monat / Jahr oder auf Abrufbasis

  • Einstufung als gefährlich / nicht gefährlich

  • Verwertung oder Beseitigung (inkl. Begründung bei Beseitigung)

Behältersysteme

  • Behälterart: z. B. 240-l-Restabfalltonne, 5-m³-Presscontainer

  • Behälteranzahl je Standort

  • Art der Leerung (Regelleerung / auf Abruf / bei Füllstand)

  • Reinigungszyklus (z. B. 1× pro Quartal bei organischen Abfällen)

Abholrhythmus und Logistik

  • Wochen- oder Monatspläne

  • Entleerungstage, Uhrzeiten, Zufahrtsbedingungen

  • Anmeldefristen, Avisierungspflichten

  • Vorgaben zur Lärmvermeidung, Winterdienst

Entsorgungswege / Nachweisführung

  • Anforderung an Verwertung (z. B. stofflich, thermisch, Rückführung)

  • Pflicht zur Ausstellung von Wiegescheinen, Entsorgungsnachweisen

  • Anforderungen an elektronische Nachweisführung (z. B. eANV)

  • Dokumentation über Verwertungsquote, Herkunft, Zielort

Serviceleistungen und Zusatzaufgaben

  • Bereitstellung zusätzlicher Behälter bei Veranstaltungen

  • Schulung oder Einweisung der Nutzenden

  • Bereitstellung von Trennhinweisen, Aufklebern, Aushängen

  • Unterstützung bei Abfallbilanz, Stoffstrombericht, Behördenmeldung

Anforderungen an Personal und Qualifikation

  • Eignungsnachweise (z. B. Entsorgungsfachbetrieb, Gefahrgutunterweisung)

  • Identifikation der Entsorger (z. B. durch Firmenkleidung, Ausweis)

  • Anforderungen an Verhalten auf dem Gelände (z. B. PSA, Arbeitsschutz)

Besondere Leistungsbestandteile

  • Sonderabfallentsorgung (z. B. Laborchemikalien, Asbest, Leuchtstoffröhren)

  • Verpackungsabfälle nach VerpackG (mit Nachweisführung über Duale Systeme)

  • Batterien, Altgeräte, ElektroG-pflichtige Güter

  • Bioabfälle, Küchenabfälle mit Anforderungen nach TierNebV

  • Vertrauliche Aktenentsorgung (inkl. DSGVO-konformer Vernichtung)

Leistungsgrenzen und Schnittstellen - Eigentums- und Übergabepunkte

  • Klare Definition: Behälterbereitstellung durch Auftraggeber oder -nehmer?

  • Abgrenzung zu internen FM-Leistungen (z. B. Müllbereitstellung durch Hausmeister)

  • Übergabeort für Nachweisdokumente

Schnittstellen zu Reinigung / Catering / Technik

  • Anfallzeiten definieren (z. B. Küchenreste aus der Spätverpflegung)

  • Abstimmung bei technischen Abfällen (Filter, Kartuschen, Altöl)

  • Reinigungsdienst informiert bei Fehlbefüllungen, Überfüllung, Geruch

Leistungsnachweise -

  • Wiegescheine, Tourenprotokolle, Behälterlisten

  • Elektronische Nachweise via Plattform oder per Mail / API

  • Monatliche oder quartalsweise Auswertung

Kennzahlen und Berichte

  • Abfallmenge je Standort / Fraktion / Monat

  • Recyclingquote, CO₂-Wert pro Entsorgungsweg

  • Störungsmeldungen, Fristverletzungen, Rückmeldungen

Eskalation und Mängelmanagement

  • Fristen zur Mängelbeseitigung

  • Kürzungsregelungen bei Nichterfüllung

  • Eskalationsstufen bei kritischen Vorfällen

Digitale Umsetzung

  • Excel-Vorlagen, CAFM-Schnittstellen oder Online-Ausschreibungsplattformen

  • Einbindung in Vertragsverwaltungssysteme oder E-Procurement-Lösungen

  • Verknüpfung mit Umweltkennzahlen, ESG-Systemen oder Stoffstromdatenbanken