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Systemgrenzen im Facility Management

Facility Management: Abfallmanagement » Strategie » Zero Waste Management » Systemgrenzen

Systemgrenzen für den Abfall- und Wertstoffkreislauf

Systemgrenzen für den Abfall- und Wertstoffkreislauf

Grundsätzlich sollte die gesamte Organisation mit all ihren Abfallfraktionen betrachtet werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Bereiche oder das Ausklammern von Fraktionen, für die spezielle gesetzliche Vorgaben (z. B. gemäß Anhang III der EU-Abfallrichtlinie 2008/98/EG) gelten, ist jedoch zulässig. Dies betrifft insbesondere gefährliche oder persistent umweltschädliche Abfälle, die beseitigt werden müssen. Jeder Ausschluss ist nachvollziehbar zu begründen.

Der Organisation sollten alle internen und externen Faktoren bekannt sein, die das Abfall- und Wertstoffmanagement beeinflussen. Diese sind systematisch zu erfassen und zu bewerten, um zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können.

Dokumentation im Facility Management

Dokumentation

Die gewählten Systemgrenzen müssen dokumentiert und bei Veränderungen aktualisiert werden.