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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Elektro- und Elektronikgeräte

Facility Management: Abfallmanagement » Entsorgung » Betreiberpflichten » Elektro- und Elektronikgeräte

Fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß ElektroG zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und Schadstoffentfrachtung

Elektro- und Elektronikaltgeräte sicher organisieren

Elektro- und Elektronikaltgeräte entstehen im Facility Management an vielen Stellen: IT-Arbeitsplätze werden erneuert, Leuchten ausgetauscht, elektrische Werkzeuge ersetzt, Küchengeräte ausgesondert oder Komponenten technischer Anlagen demontiert. Entscheidend ist, dass solche Geräte nicht ungeordnet in den allgemeinen Abfallstrom gelangen.

Das ElektroG verpflichtet Endnutzer, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Entnehmbare Altbatterien und Akkumulatoren sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen sind grundsätzlich vor der Abgabe zu separieren. Die Erfassung muss zudem so erfolgen, dass Wiederverwendung, Demontage und Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden.

Elektro- und Elektronikgeräte sicher und regelkonform entsorgen

Ein ausgemustertes Elektrogerät sollte nicht unmittelbar als anonymer „Elektroschrott“ behandelt werden. Zunächst ist zu klären:

Weiterverwendbar → reparierbar → intern verwertbar → rückgabefähig → als Altgerät zu entsorgen

Gerade hochwertige IT-, Kommunikations- oder technische Geräte können gegebenenfalls weiterverwendet, aufgearbeitet oder einem geregelten Rücknahmesystem zugeführt werden.

Für Altgeräte aus anderen als privaten Haushalten müssen Hersteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen zumutbare Rückgabemöglichkeiten schaffen. Endnutzer sind jedoch nicht verpflichtet, diese Rückgabewege zu nutzen. Entscheiden sie sich für einen anderen Entsorgungsweg, treffen sie entsprechende Pflichten zur ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung.

Sichere Sammel- und Lagerbereiche schaffen

Elektroaltgeräte sollten bis zur Abholung in definierten Bereichen gesammelt werden. Dabei sind Beschädigungen möglichst zu vermeiden. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Geräte mit Batterien oder Akkumulatoren, beschädigte elektrische Geräte und sensible technische Komponenten.

Geeignete Sammelstellen sollten eindeutig gekennzeichnet und nur für befugte Personen zugänglich sein. Verantwortlichkeiten für Annahme, Sortierung, Zwischenlagerung und Abholung sind festzulegen.

Datenträger vor Übergabe berücksichtigen

Computer, Mobilgeräte, Steuerungen, Drucker und andere elektronische Komponenten können personenbezogene oder vertrauliche Unternehmensdaten enthalten.

Die Verantwortung für das Löschen personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten liegt beim Endnutzer; Hersteller müssen gewerbliche Endnutzer hierüber ausdrücklich informieren.

Im Unternehmen sollte deshalb ein verbindlicher Freigabeprozess gelten:

Außerbetriebnahme → Datenprüfung → sichere Löschung oder Datenträgervernichtung → Freigabe → Entsorgung

Für größere Gerätebestände empfiehlt sich eine strukturierte Erfassung von:

  • Geräte- oder Anlagen-ID,

  • Gerätetyp und Standort,

  • Aussonderungsdatum,

  • Datenlöschstatus,

  • Anzahl beziehungsweise Gewicht,

  • Rücknahme- oder Entsorgungsweg sowie

  • übernehmendem Unternehmen.

So lassen sich Anlagenmanagement, IT-Asset-Management und Entsorgung miteinander verbinden.

Ein professioneller Prozess endet damit nicht bei der Bereitstellung eines Sammelbehälters. Er verbindet Aussonderung, Wiederverwendungsprüfung, Datensicherheit, getrennte Erfassung, sichere Zwischenlagerung, geregelte Übergabe und Dokumentation. Dadurch werden Elektroaltgeräte zu einem kontrollierten Wertstoffstrom statt zu einem schwer nachvollziehbaren Entsorgungsrisiko.