Betriebsfähigkeit der betrieblichen Entsorgung sicherstellen
Betriebsfähigkeit als beherrschten Stoffstrom definieren
Die betriebliche Entsorgung ist betriebsfähig, wenn die am Standort entstehenden Abfälle und Wertstoffe ohne unzulässige Vermischung, gefährliche Zwischenzustände oder betriebliche Rückstaus erfasst, getrennt, innerbetrieblich transportiert, sicher bereitgestellt, abgeholt und dem vorgesehenen Verwertungs- oder Beseitigungsweg zugeführt werden können. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Entsorgungsunternehmen vertraglich gebunden ist oder Container vorhanden sind. Betriebsfähigkeit entsteht erst aus dem Zusammenwirken von Abfallklassifizierung, geeigneten Sammelsystemen, ausreichender Kapazität, sicheren Stell- und Lagerflächen, klaren Verantwortlichkeiten, qualifizierten Dienstleistern, geregelten Abholprozessen und belastbarer Nachweisführung. Ausgangspunkt ist die Abfallhierarchie: Vermeidung und Wiederverwendung sind vorrangig zu prüfen, danach folgen Recycling, sonstige Verwertung und erst zuletzt Beseitigung. Für die operative Steuerung sollte jeder wesentliche Stoffstrom einem definierten Betriebszustand zugeordnet werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig oder nicht betriebsfähig. Eine vorübergehend erhöhte Füllmenge kann beherrschbar sein, wenn sichere Reservekapazität und eine verlässliche Sonderabholung vorhanden sind. Eine fehlende Trennmöglichkeit, ein unzulässig befüllter Behälter, ein blockierter Rettungsweg, ein nicht genehmigter Entsorgungsweg oder eine unbeherrschte gefährliche Abfallart kann dagegen die Betriebsfähigkeit unmittelbar aufheben. Das Sollprofil muss deshalb Abfallarten, Mengen, Anfallorte, Behälter, Sammelstellen, Transportwege, Lagergrenzen, Abholrhythmen, Entsorgungswege, Verantwortlichkeiten und erforderliche Nachweise standortbezogen festlegen.
