Betriebsbeauftragter für Abfall
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Betriebsbeauftragte für Abfall ist eine gesetzlich geprägte innerbetriebliche Beratungs- und Überwachungsfunktion. Bestellpflichten ergeben sich für bestimmte Betreiber, Besitzer und Rücknahmesysteme aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Abfallbeauftragtenverordnung. Die Funktion dient der betrieblichen Selbstüberwachung und entlastet den Betreiber nicht von dessen eigener Verantwortung. Der Betriebsbeauftragte berät den zur Bestellung Verpflichteten und die Beschäftigten in allen für Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsamen Fragen. Er überwacht den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung und achtet auf die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften, behördlicher Bedingungen und Auflagen. Seine Stellung unterscheidet sich deshalb grundlegend von der operativen Entsorgungssteuerung. Er organisiert nicht automatisch Behälterleerungen, disponiert keine Transporte und genehmigt keine Rechnungen. Seine Kernleistung ist die unabhängige fachliche Beobachtung, Beratung und Berichterstattung. Der Bestellungsumfang muss zum tatsächlichen Betrieb, den Abfallarten und der organisatorischen Struktur passen.
